Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat für das Haushaltsjahr 2025 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan zur Vorlage in der Verbandsversammlung vorgelegt. Die Grundlage für die Erstellung dieser Unterlagen bildet die Zweckverbandssatzung sowie das Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), wonach die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden sind.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Umlage im Jahr 2025 nicht ausreichen, um sämtliche geplanten Auszahlungen zu decken. Der daraus resultierende Finanzmittelfehlbetrag soll durch den Bestand an liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Ein wesentlicher Kostenfaktor im kommenden Haushaltsjahr sind die Planungskosten für Tiefbaumaßnahmen, die mit 1.564.000 Euro angesetzt sind.
Im Bereich der baulichen Maßnahmen ist vorgesehen, mindestens die ersten zwei Bausteine zur Genehmigung bei der Bezirksregierung einzureichen. Derzeit befinden sich zehn Maßnahmen in der detaillierten Planung, während weitere acht Maßnahmen in der Vorbereitung zur Vergabe oder in der Phase der Grundstücksverhandlungen stehen. Die Verbandsversammlung soll die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen beschließen.
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