Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 3.Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 4.Aktuelle Kostenübersicht
- 5.Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025Zur Vorlage · 2024/0013 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat für das Haushaltsjahr 2025 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan zur Vorlage in der Verbandsversammlung vorgelegt. Die Grundlage für die Erstellung dieser Unterlagen bildet die Zweckverbandssatzung sowie das Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), wonach die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden sind.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Umlage im Jahr 2025 nicht ausreichen, um sämtliche geplanten Auszahlungen zu decken. Der daraus resultierende Finanzmittelfehlbetrag soll durch den Bestand an liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Ein wesentlicher Kostenfaktor im kommenden Haushaltsjahr sind die Planungskosten für Tiefbaumaßnahmen, die mit 1.564.000 Euro angesetzt sind.
Im Bereich der baulichen Maßnahmen ist vorgesehen, mindestens die ersten zwei Bausteine zur Genehmigung bei der Bezirksregierung einzureichen. Derzeit befinden sich zehn Maßnahmen in der detaillierten Planung, während weitere acht Maßnahmen in der Vorbereitung zur Vergabe oder in der Phase der Grundstücksverhandlungen stehen. Die Verbandsversammlung soll die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
- 6.Umlageerhebung für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2024/0014 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel hat einen Vorschlag zur Umlageerhebung für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Nach den geltenden Veranlagungsrichtlinien des Verbandes erfolgt die Erhebung der Umlage in vier Teilbeträgen jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Kalenderjahres.
Für das Jahr 2025 wird jedoch beantragt, den ersten Teilbetrag aus Gründen der Umsetzbarkeit erst zum 1. Februar 2025 zu erheben. Die weiteren Erhebungen im laufenden Jahr sollen gemäß der bestehenden Regelungen stattfinden. Der erwartete Ertrag aus dieser Maßnahme beläuft sich auf 1,5 Millionen Euro. Die Verbandsversammlung soll beschließen, die Durchführung der Umlageerhebung für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung dieser zeitlichen Abweichung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
- 7.Einbringung des Jahresabschlusses 2023Zur Vorlage · 2024/0015 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 202endum nach Vorlage gebracht. Die Unterlagen wurden von der Verwaltung erstellt und durch den Verbandsvorsteher bestätigt. Der Jahresabschluss dient dazu, ein transparentes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes zu vermitteln. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und einen Lagebericht nach den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf beinhaltet sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Verbandsvorsteher legt den bestätigten Entwurf nun einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vor.
Die Verbandsversammlung soll den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 offiziell zur Kenntnis nehmen. Im Rahmen des Beschlussvorschlags ist vorgesehen, die Unterlagen zur weiteren Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiterzuleiten.
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- 18.11.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
- 8.Bestellung einer WirtschaftsprüfungsgesellschaftZur Vorlage · 2024/0016 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel beabsichtigt, die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2023 und 2024 durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist für den Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eine Prüfung des Jahresabschlusses vorgeschrieben.
Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft s+b GmbH WpG mit diesem Auftrag beauftragt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 102 Absatz 2 der GO NRW, welcher die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach vorheriger Beschlussfassung ermöglicht.
Da die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bezieht, wird der Schwellenwert der Vergabeverordnung (VgV) mit diesem Auftrag nicht erreicht. Hierdurch kann die Vergabe gemäß § 14 der UVgO als Direktauftrag erfolgen. Die entsprechenden Mittel für die Durchführung der Prüfung stehen im Rahmen des Budgets zur Verfügung.
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- 18.11.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
- 9.Alarmplan IsselZur Vorlage · 2024/0017 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat einen interkommunalen Alarmplan für die Issel zur Vorlage gebracht, der bei Hochwasser als Instrument zur Überwachung und Gefahrenabwehr dienen soll. Der Plan ist in vier Alarmstufen unterteilt und legt fest, welche Institutionen bei den jeweiligen Pegelständen tätig werden. Ziel ist es, die Abläufe sowie die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren so zu strukturieren, dass bei Hochwasser frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Zu den Aufgaben des Zweckverbandes gehören dabei die Organisation von Verwallungskontrollen, die interkommunale und überbehördliche Zusammenarbeit sowie die Unterstützung bei Entscheidungen zur Gefahrenabwehr.
Der Alarmplan umfasst zudem Informationen zur Materialbeschaffung, zum Einsatz von Sandsäcken, zu Deichverteidigungsmaßnahmen und zur Warnung der Bevölkerung. Er enthält darüber hinaus Telefonverzeichnisse sowie umfangreiches Kartenmaterial. Die Vorlage wurde bereits mit den Ordnungsbehörden und Feuerwehren der Städte Hamminkeln, Isselburg, Wesel, Schermbeck, Hünxe und Bocholt sowie mit den Kreisen Wesel und Borken, dem Isselverband und den Wasser- und Bodenverbänden abgestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Alarmplan zustimmt und diesen in Kraft setzt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (10. Sitzung)
- 10.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 07.05.2024
- 11.Mitteilungen und Anfragen