Umlageerhebung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel hat einen Vorschlag zur Umlageerhebung für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Nach den geltenden Veranlagungsrichtlinien des Verbandes erfolgt die Erhebung der Umlage in vier Teilbeträgen jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Kalenderjahres.
Für das Jahr 2025 wird jedoch beantragt, den ersten Teilbetrag aus Gründen der Umsetzbarkeit erst zum 1. Februar 2025 zu erheben. Die weiteren Erhebungen im laufenden Jahr sollen gemäß der bestehenden Regelungen stattfinden. Der erwartete Ertrag aus dieser Maßnahme beläuft sich auf 1,5 Millionen Euro. Die Verbandsversammlung soll beschließen, die Durchführung der Umlageerhebung für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung dieser zeitlichen Abweichung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024kein Ergebnis hinterlegt