Nachwahl eines/einer zweiten stellvertretenden Bürgermeister/in zum 01.01.2025 und Verpflichtung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachwahl einer zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin bzw. eines zweiten stellvertretenden Bürgermeisters zum 1. Januar 2025. Grund für die Neubesetzung ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Mandat sowie aus dem Amt der zweiten Stellvertretung zum 31. Dezember 2024.
Die Vorlage sieht vor, dass die Nachfolge gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch eine geheime Abstimmung in Mehrheitswahl erfolgt. Die SPD-Fraktion hat hierzu ein Ratsmitglied als Kandidatin vorgeschlagen. Für den Erfolg der Wahl ist erforderlich, dass die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Ergebnis mit absoluter Mehrheit erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten besetzten Kandidaturen statt.
An der Abstimmung nehmen die Ratsmitglieder sowie der Bürgermeister teil, wobei für die Kandidierenden kein Mitwirkungsverbot gilt. Der Wahlakt ist erst mit der offiziellen Annahmeerklärung durch die gewählte Person abgeschlossen. Die Amtsübernahme umfasst zudem die feierliche Verpflichtung zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben unter Beachtung der Verfassung und der Gesetze.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski verpflichtet Frau Löwenstein als zweite stellvertretende Bürgermeisterin zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Diese bekundet