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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Kerstin Löwenstein für Bernd StörmerZur Vorlage · 2024/0265 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2024/0265 wird über einen Wechsel in der Ratszusammensetzung informiert. Ein bisheriges Ratsmitglied hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 auf sein Mandat verzichtet, welches im Rahmen der Kommunalwahl 2020 erworben wurde. Als Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD wurde eine Person festgestellt, welche die Nachfolgefeststellung bereits angenommen hat.
Da die Nachfolge erst zum 1. Januar 2025 wirksam wird, bleibt das bisherige Mandat für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2024 noch bestehen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Dieser Vorgang erfolgt durch ein förmliches Versprechen, die Pflichten zum Wohle der Gemeinde unter Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung)
- 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.1Übergabe Unterschriftenliste Anwohner Hellefisch
- 2.2Wohnbedarf in Ringenberg
- 2.3Falsche Wiedergabe bei der Fragestunde
- 2.4Betuwe
- 2.5Positionierung Standort Hellefisch
- 2.6Verkehrskonzept
- 2.7Bodendenkmal
- 3.Nachwahl eines/einer zweiten stellvertretenden Bürgermeister/in zum 01.01.2025 und VerpflichtungZur Vorlage · 2024/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachwahl einer zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin bzw. eines zweiten stellvertretenden Bürgermeisters zum 1. Januar 2025. Grund für die Neubesetzung ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Mandat sowie aus dem Amt der zweiten Stellvertretung zum 31. Dezember 2024.
Die Vorlage sieht vor, dass die Nachfolge gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch eine geheime Abstimmung in Mehrheitswahl erfolgt. Die SPD-Fraktion hat hierzu ein Ratsmitglied als Kandidatin vorgeschlagen. Für den Erfolg der Wahl ist erforderlich, dass die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Ergebnis mit absoluter Mehrheit erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten besetzten Kandidaturen statt.
An der Abstimmung nehmen die Ratsmitglieder sowie der Bürgermeister teil, wobei für die Kandidierenden kein Mitwirkungsverbot gilt. Der Wahlakt ist erst mit der offiziellen Annahmeerklärung durch die gewählte Person abgeschlossen. Die Amtsübernahme umfasst zudem die feierliche Verpflichtung zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben unter Beachtung der Verfassung und der Gesetze.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski verpflichtet Frau Löwenstein als zweite stellvertretende Bürgermeisterin zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Diese bekundet
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)Bürgermeister Romanski verpflichtet Frau Löwenstein als zweite stellvertretende Bürgermeisterin zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Diese bekundet - 4.Kommunale Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2025/26Zur Vorlage · 2024/0234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2025/26. Auf Grundlage der Anmeldezahlen vom November 2024 und gemäß der Verordnung zur Ausführung des Schulgesetzes NRW wird eine Gesamtzahl von 15 Eingangsklassen vorgeschlagen. Die Berechnung dieser Richtzahl basiert auf der Division der voraussichtlichen Schülerzahlen der Eingangsklassen durch 23.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für die verschiedenen Grundschulen eine spezifische Verteilung der Klassen vor. An den Standorten Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog sollen jeweils vier Eingangsklassen gebildet werden. Für die Grundschule Brünen sind zwei und für den Teilstandort Wertherbruch eine Klasse vorgesehen. Für den Standort Mehrhoog wird darauf hingewiesen, dass aufgrund geplanter Sanierungsarbeiten am Offenen Ganztag und der Sporthalle im Herbst 2025 Kapazitätsoptionen bestehen, um eine vierte Klasse vorübergehend in einem Fachraum unterzubringen. In Dingden ermöglicht die aktuelle Anmeldung ebenfalls vier Klassen, wobei bauliche Gegebenheiten eine Reduzierung auf drei Klassen zulassen würden.
Bezüglich der personellen Situation wird berichtet, dass die Lehrerversorgung durch die Schulaufsicht als ausreichend eingestuft wird und für das kommende Schuljahr trotz des Lehrkräftemangels ausreichende Stellen sichergestellt werden sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die maximale Anzahl von 15 Eingangsklassen zum Stichtag am 15. Januar 2025 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Grundschule Dingden/ Raumplanung und weiteres VorgehenZur Vorlage · 2024/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grundschule in Dingden steht vor einer räumlichen Veränderung für das Schuljahr 2025/26. Nach aktuellen Anmeldezahlen wird die Eingangsklasse voraussichtlich vierzügig statt der bisherigen Dreizügigkeit besetzt sein. Es besteht bereits jetzt ein Flächenbedarf von mindestens 285 Quadratmetern, um Anforderungen an eine Mensa, einen Sanitätsraum sowie Barrierefreiheit und den Ausbau des Offenen Ganztages zu erfüllen. Da statische Prüfungen am aktuellen Standort keine Aufstockung oder interne Raumerweiterungen zulassen, sind lediglich Anbauten oder Umbaumaßnahmen möglich.
Um den kurzfristigen Platzbedarf ab Sommer 2025 zu decken, wird die Bereitstellung von Mitteln für eine Containerlösung vorgeschlagen, die mindestens eine Klasse sowie einen Differenzierungsraum umfasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Schule als dreizügige Einrichtung festzulegen und entsprechende Schulbezirke zu definieren, jedoch alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Für die langfristige Planung soll zudem eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Standorte Weberstraße und Am Schienenberg vergleicht und dabei eine 3,5-zügige Schule als Grundlage verwendet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1 a + b) Einstimmig abgelehnt, 0 Enthaltung(en) 2 a – b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 3a) 25 Ja-Stimme(n) und 14 Gegenstimme(n)
- 20.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:1a) Einstimmig abgelehnt.b) Einstimmig abgelehnt. 2.a) Einstimmigb) Einstimmig3.a) 11 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmenb) Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1 a + b) Einstimmig abgelehnt, 0 Enthaltung(en) 2 a – b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 3a) 25 Ja-Stimme(n) und 14 Gegenstimme(n) - 6.Nutzungsordnung SportstättenZur Vorlage · 2024/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten durch Vereine zum 1. Januar 2025. Hintergrund ist eine anstehende Softwareumstellung in der Verwaltung, welche die Abrechnung der Gebühren beeinflusst. Da die neue Software handelsübliche Lösungen nutzt und auf zwei Nachkommastellen begrenzt ist, können bestimmte Bruttobeträge nicht wie ursprünglich vorgesehen abgebildet werden.
Während für Außensportanlagen das Entgelt unverändert bei 3,90 Euro brutto pro Stunde verbleiben soll, wird für Hallenteile eine Anpassung auf 3,99 Euro brutto vorgeschlagen. Die neue Software ermöglicht zudem den Vereinen einen eigenständigen Einblick in freie Kapazitäten der Sportstätten, was die Transparenz erhöhen soll. Eine Änderung der Nutzungsordnung ist für diese Anpassung erforderlich.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Beträge aufgrund der technischen Notwendigkeit anzupassen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzungsänderung zu beauftragen. Sollten im Rahmen der politischen Beratung weitere Erhöhungen beschlossen werden, sollen entsprechende Änderungsvorschläge in der ersten Sitzung des Jahres 2025 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Leaderförderung für OPEN-Projekt DirtparkZur Vorlage · 2024/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Partizipationsprojektes OPEN planen Jugendliche in Hamminkeln die Realisierung eines Dirtparks. Nach der Prüfung von Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung und die Jugendeinrichtung Juze wurde ein Antrag auf LEADER-Förderung gestellt. Die zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG) hat dem Projekt bereits positiv gegenübergestanden, wobei ein finaler Beschluss nach Vorliegen konkreter Kosten möglich ist.
Die Kostenschätzungen für die Anlage und den notwendigen Erdwall liegen bei etwa 230.000 Euro. Bei einer möglichen Förderquote von 65 % durch LEADER-Mittel empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport dem Rat, einen Eigenanteil von 80.500 Euro im Haushalt 2025 bereitzustellen, sofern die Förderung bewilligt wird. Zur Umsetzung werden zudem 800 Ehrenamtsstunden der Jugendlichen sowie Sachspenden lokaler Unternehmen erwartet.
Hinsichtlich des Standortes wurden drei Optionen geprüft: der Feldrain, die Blumenkamper Straße und der alte Sportplatz. Die Verwaltung schlägt die Fläche des alten Sportplatzes hinter dem Hallenbad und der Gesamtschule vor. Diese Option ermöglicht eine Anbindung an die Schule sowie die Jugendarbeit, erfordert jedoch eine Anpassung des Planungsrechts.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.OPEN- Partizipation junger Menschen an politischen ProjektenZur Vorlage · 2024/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das Partizipationsprojekt „OPEN“ jährlich mit einer Gesamtsumme von 2.500 Euro zu fördern. Die Mittel sollen dazu dienen, junge Menschen bei der Einbringung ihrer Ideen zur Stadtentwicklung zu unterstützen. Von diesem Budget sind 2.000 Euro für die Umsetzung der Projektideen vorgesehen, während 500 Euro dem Team Jugendarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit und Teambildung zur Verfügung stehen. Eine Neuerung im Vergleich zur bisherigen Regelung ist die geplante Änderung der Preisgeldstaffelung, um die Motivation aller Beteiligten zu fördern.
Die Bewertung der Projekte erfolgt durch ein Gremium, das sich aus Vertretungen der Fraktionen, Schulsprecher der Gesamtschule, Schulsozialarbeit sowie Vertretern der aufsuchenden Jugendarbeit zusammensetzt. Um die Hemmschwellen für die Teilnehmenden zu senken, sollen die Projektvorstellungen künftig in den Jugendeinrichtungen stattfinden können; alternativ ist auch die Einreichung von Videopräsentationen möglich. Die durchgeführten Projekte werden im Anschluss für ein Jahr durch die Jugendeinrichtungen begleitet. Der nächste Projektzyklus des OPEN-Projekts ist für September 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am RathausZur Vorlage · 2024/0269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/0269 wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln thematisiert. Nachdem die Entscheidung im September 2024 aufgrund des Fehlens eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln vertagt worden war, liegt nun ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2020 als Orientierung und Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann, sofern dieses an die aktuelle Planung angepasst wird. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die ein Fachmarktzentrum mit Gastronomie und Wohnflächen umfassten, sieht das aktuelle Vorhaben lediglich einen Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern vor. Durch diese Verkleinerung der Fläche wird eine geringere Kundenfrequenz sowie ein reduziertes Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den Prognosen des Gutachtens erwartet.
Um gegenüber dem Vorhabenträger Klarheit zu schaffen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes bis zur Vorlage eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln zu vertagen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.4. Deckblattverfahren Betuwe für den Bereich der Ortslage Mehrhoog - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/0249 geht es um die Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum vierten Deckblattverfahren des Projekts „Betuwe“ im Bereich der Ortslage Mehrhoog. Nachdem der Rat der Stadt bereits im September 2022 beschlossen hatte, auf eine Halbtroglage zu verzichten und stattdessen die von der Bahn ausgearbeitete „Öhrchenlösung“ weiterzuverfolgen, wurden nun Planänderungen durch die DB InfraGO AG in den Bereich des Bahnhofs eingearbeitet. Die Stadt wurde im August 2024 aufgefordert, zu diesen neuen Planfeststellungsunterlagen Stellung zu nehmen.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten Anpassungen im Bahnhofsbereich sowie Änderungen bei der Entwässerung der Unterführungsbauwerke. Die wesentlichen Forderungen der Stadt, wie die Schaffung einer Fuß- und Radwegunterführung in der Achse der Bahnhofstraße, der Ersatz der Zugangsrampe durch eine Treppenanlage mit Aufzug sowie eine barrierefreie Verbindung zum Dorfplatz über eine Brücke, sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten umgesetzt worden. Die Gestaltung der Lärmschutzwände ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens, soll jedoch in bilateraler Absprache zwischen der DB InfraGO AG und der Stadt erfolgen. Eine allgemeine öffentliche Auslegung der Pläne ist nicht vorgesehen; betroffene Anlieger wurden stattdessen durch Anschreiben direkt informiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Stellungnahme zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“ vorgelegt. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Dirtparks im Ortsteil Hamminkeln. Als Standort wurde das Gelände des ehemaligen Sportplatzes südlich des Hallenbads ausgewählt, da dieser Bereich eine Anbindung an die örtliche Schule sowie die Jugendeinrichtung aufweist.
Der aktuelle Bebauungsplan weist die betreffende Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Schulsportanlage“ aus und sieht im nordöstlichen Bereich eine zu erhaltende Wallanlage mit Bepflanzung vor. Die geplante Änderung soll das Gebiet stattdessen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportplatz festlegen. Aufgrund der angrenzenden Wohngebiete im Süden und Westen des geplanten Projekts ist eine fachgutachterliche Bewertung zum Immissionsschutz vorgesehen. Dabei wird die mögliche Anlage eines weiteren Walls entlang der südlichen Grundstücksgrenze geprüft, der in den Dirtpark integriert werden könnte.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für November 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll im Dezember 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein neuer Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden vor. Nachdem ein früherer Entwurf vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie vom Rat bereits abgelehnt wurde, hat der Antragsteller eine modifizierte Fassung eingereicht. Ein zwischenzeitlicher Austausch zwischen der Verwaltung, den Fraktionen, Nachbarn und dem Antragsteller führte nicht zu einer Änderung der ablehnenden Haltung seitens der Fraktionen oder der Nachbarschaft gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben.
Der aktuelle Entwurf sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 13 Wohnungen vor. Im Vergleich zum vorherigen Plan wurde die Anzahl der Vollgeschosse um ein Stockwerk reduziert, sodass nun zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen sind. Die Position des Gebäudes bleibt in Bezug auf die Thingstraße und den Stockkamp weitgehend unverändert, rückt jedoch etwas vom Stockkamp ab. Zur nördlichen rückwärtigen Grundstücksgrenze ist ein Abstand von etwa 11 Metern geplant, in dem sich auch die notwendigen Stellplätze befinden sollen. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über den Stockkamp.
Die Verwaltung bewertet die Reduzierung der Geschosszahl als Reaktion auf den wesentlichen Kritikpunkt und sieht die Bebauung als verträglich sowie als angemessene innerörtliche Verdichtung an. Aus städtebaulicher Sicht wird die Tragfähigkeit des Plans befürwortet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln liegt ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 3 BauGB vor. Das Vorhaben zielt darauf ab, bestimmte Flächen im Außenbereich rechtlich so zu verändern, dass dort eine Bebauung nach den Regelungen des § 34 BauGB möglich wird. Hintergrund ist der Wunsch eines Einzelbauherrn, auf einem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein Wohnhaus zu errichten, was derzeit aufgrund der Lage im Außenbereich nicht zulässig ist.
Die zuständige Fachabteilung bewertet die Aufstellung einer solchen Satzung als nicht erforderlich für die städtebauliche Ordnung, da seitens der Stadt keine Entwicklungsabsichten für dieses Gebiet bestehen. Zudem wird angeführt, dass die räumliche Prägung durch die Nachbarbebauung aufgrund bestehender Gehölzstrukturen nicht ausreichend gegeben sei. Eine Genehmigung könnte zudem eine Präzedenzwirkung entfalten. Sollte der Antrag dennoch stattfinden, würde dies zu einer Wertsteigerung der betroffenen Flächen von Acker- oder Gartenland zu Bauland führen, was im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zu behandeln wäre.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Antrag auf Aufstellung der Einbeziehungssatzung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 14.63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0258 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden sieht eine Änderung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche im Erholungsgebiet Dingdener Heide vor. Die Fläche soll von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umgewidmet werden. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Antrag des Betreibers.
Im Rahmen des Verfahrens fanden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gab die Verwaltung entsprechende Anpassungen vor. So wurden Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung von Denkmalbehörden sowie zum Artenschutz und zur Umweltprüfung berücksichtigt. Auch die Anregungen des LVR zur Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Ziele wurden in die Planung aufgenommen.
Bezüglich der Belange von Versorgungsunternehmen, wie der Deutschen Telekom GmbH und der Westnetz GmbH zu Telekommunikations- und Stromleitungen, wurde festgestellt, dass diese Aspekte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant sind, sondern bei späteren baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen regte die Darstellung eines Waldstreifens im Flächennutzungsplan an. Dem wurde nicht gefolgt, da dieser Bereich bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert ist und für die grafische Darstellung im Maßstab des Flächennutzungsplanes als zu klein eingestuft wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun, den Feststellungsbeschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 15.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln sieht die Schaffung eines Wohngebiets mit 18 Wohneinheiten vor. Das Verfahren wurde ursprünglich nach den Regelungen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB geplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen sowie der rechtlichen Grundlage des Verfahrens geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die rechtliche Zulässigkeit gegeben ist und der Planentwurf durch Festsetzungen zur Begrünung, zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie durch artenschutzrechtliche Maßnahmen die Umweltbelange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Behörden führte zu Anpassungen des Plans. So wurden Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einbindung von Denkmalbehörden sowie Vorgaben des Kreises Wesel umgesetzt. Diese umfassten unter anderem die Sicherstellung einer bodenkundlichen Baubegleitung, die Festlegung von zehn Bäumen im Straßenraum sowie die Nutzung von Versickerungsmulden für das Niederschlagswasser. Zudem wurden Hinweise zur Wahrung der Betriebssicherheit von Gas- und Stromleitungen der Gelsenwasser AG und der Westnetz GmbH berücksichtigt.
Ein wesentlicher Aspekt des Verfahrens ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023. Da die Regelungen des § 13b BauGB als nicht mit europäischem Recht vereinbar eingestuft wurden, können laufende Verfahren nach dieser Rechtsgrundlage nicht in der bisherigen Form fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 16.Sachstand zum Antrag "Wohnbedarf in Ringenberg" der Interessengemeinschaft RingenbergZur Vorlage · 2024/0301 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand zum Antrag der Interessengemeinschaft Ringenberg bezüglich des Wohnbedarfs in Ringenberg. Im Anschluss an einen Beschluss des Rates vom 10. Oktober 2024 wurde die Verwaltung damit beauftragt, Verhandlungen über den Erwerb von Grundstücken mit den entsprechenden Eigentümern aufzunehmen.
Nach ersten Rückmeldungen einiger Grundstückseigentümer zeigt sich, dass kein Interesse daran besteht, die angefragten Flächen an die Stadt Hamminkeln zur späteren Baulandentwicklung zu veräußern. Die Eigentümer beabsichtigen stattdessen eine anderweitige Verwertung oder eine Optimierung der baulichen Nutzung durch Umbauten oder Erweiterungen. Zudem wurde vonseiten der Eigentümer angemerkt, dass vorab kein Kontakt durch die Vertreter der Interessengemeinschaft stattgefunden habe und Unmut über die aktuelle Presseberichterstattung besteht.
In der Folge sieht die Verwaltung keine realistische Möglichkeit, die betreffenden Grundstücke zu Bedingungen zu erwerben, die eine spätere Baulandverwertung durch die Stadt ermöglichen würden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung)
- 17.Bauhofkonzept 2030+, hier:Vorstellung der bisherigen Ergebnisse und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2024/0169-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Hamminkeln berät am 5. Dezember 2024 über das Bauhofkonzept 2030+. Die vorliegende Beschlussvorlage empfiehlt, die Verwaltung mit der Beschaffung eines geeigneten Grundstücks von mindestens 1,6 Hektar zu beauftragen, wobei das bisher vorgestellte Bedarfsprogramm unverändert bleiben soll.
Die Anforderungen an den neuen oder erweiterten Bauhof umfassen unter anderem Werkstätten, erweiterte Fahrzeughallen, moderne Sozialräume für die Mitarbeitenden sowie eine optimierte Salzlagerung für den Winterdienst. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die Bereitstellung eines Wertstoffhofes zur Entsorgung verschiedener Abfallfraktionen wie Sperrgut, Metallschrott oder Grünschnitt. Die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung der betrachteten Varianten belaufen sich auf circa 10 Millionen Euro.
Für die Objekt- und Fachplanung der Leistungsphasen 1 bis 8 sollen im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro angemeldet werden. Die Verwaltung sieht vor, nach der Feststellung des tatsächlichen Bedarfs und der Grundstückssuche zunächst die Planungsstufen 1 bis 4 durchzuführen. Die Ergebnisse dieser ersten Phasen müssen den zuständigen Gremien zur Prüfung vorgelegt werden, bevor die weiteren Leistungsphasen zur Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt werden können.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 18.Initiierung und Integration einer praktischen und selbstwirksamen Prozessarchitektur in das Gesamtprojekt "Schloss Ringenberg"Zur Vorlage · 2024/0243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant, für das Projekt „Schloss Ringenberg“ eine neue Prozessarchitektur zur Bürgerbeteiligung einzuleiten. Hintergrund ist eine Empfehlung des Kulturraums Niederrhein e.V., sich mit dem Verein „freischwimmer e.v. Krefeld“ in Verbindung zu setzen, um Methoden der Zwischennutzung und Stadtentwicklung zu adaptieren. Ziel ist es, einen Raum für neue Ideen zu schaffen, der die Beteiligung der Bürgerschaft fördert und verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für das Schloss, etwa im Bereich Kultur oder Trauungen, prüft.
Da eine Veräußerung des Schlosses laut Verwaltung nicht kurzfristig realisierbar ist, soll bis Dezember 2026 ein alternativer Nutzungsplan entwickelt werden. Die Kosten für die Begleitung dieses Prozesses belaufen sich nach vorliegendem Angebot auf etwa 12.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, das Krefelder Projekt im Rahmen eines Ortstermins zu besichtigen. Zudem sollen im Haushalt 2025 die entsprechenden Mittel für den Aktivierungsprozess bereitgestellt werden, damit die Verwaltung diesen ab Januar 2025 initiieren kann.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) Einstimmig, 0 Stimmenthaltung(en) b) Einstimmig, 1 Stimmenthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) einstimmig b) einstimmig bei 7 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: a) Einstimmig, 0 Stimmenthaltung(en) b) Einstimmig, 1 Stimmenthaltung(en) - 19.14. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2024/0273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0273 umfasst die 14. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln. Grundlage für den Antrag ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung, welche neue Sätze für Personal und Einsatzfahrzeuge festlegt.
Der Entwurf sieht vor, die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 8,75 Euro pro 15 Minuten bzw. 35 Euro pro Stunde anzupassen. Für verschiedene Fahrzeugtypen, darunter Mannschaftstransportwagen, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen und Einsatzleitwagen, werden spezifische Gebühren pro Zeiteinheit definiert. Die Ermittlung der Fahrzeugkosten erfolgt unter Berücksichtigung von Vorhaltekosten, Abschreibungen auf Basis der Anschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie der Verzinsung von Fremdkapital. In die Berechnung fließen zudem die Kosten für die Gebäudenutzung ein, die für das Jahr 2024 mit 173.533,05 Euro beziffert werden. Die Unterhaltskosten für Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden als Mittelwert der Jahre 2023 und 2024 herangezogen.
Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung der Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.11.2024 · Feuerschutzausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 20.21. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2024/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfall sowie die Einführung von Gebühren für Altpapiergefäße vor.
Bei den Restabfallbehältern steigen die Sätze für 120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-Gefäße im Vergleich zum Jahr 2024 an. Ebenso erhöht sich die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall. Für das Jahr 2025 werden zudem Gebühren für 240-Liter- und 1100-Liter-Altpapiergefäße erhoben, die im Vorjahr noch kostenfrei waren.
Als Gründe für die Anpassung der Restabfallgebühren führt die Verwaltung einen geringeren Berücksichtigung von Überschüssen aus vorangegangenen Nachkalkulationen an; für 2025 wird ein Überschuss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt. Die Einführung der Altpapiergebühren begründet sich mit rückläufigen Erträgen aus der Papierverwertung seit 2023 sowie der Notwendigkeit, einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 118.000 Euro auszugleichen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18.12.2002Zur Vorlage · 2024/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die Neuausschreibung der Dienstleistung zur Straßenreinigung sowie zur Verwertung des Kehrichts vor, welche zum 1. April 2025 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18. Dezember 2002 vorbereitet.
Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Aktualisierung des als Anlage zur Satzung geführten Straßenverzeichnisses. Die Anpassungen umfassen neben inhaltlichen Änderungen auch die Korrektur von Übertragungs- und Schreibfehlern sowie eine durchgeführte Plausibilitätsprüfung. Im vorliegenden Entwurf sind die Änderungen rot und die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung grün markiert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das aktualisierte Straßenverzeichnis in der beigefügten Form als Anlage zur siebten Änderungssatzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Bauausschusses am 27. November 2024 sowie für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 22.14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2024/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 14. Satzungsänderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Neuausschreibung der Straßenreinigung, bei der mit einer Erhöhung der Unternehmervergütung von etwa 51.000 Euro auf 76.000 Euro gerechnet wird.
Auf Basis dieser Kalkulation sowie unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 6.325,07 Euro soll sich der Gebührensatz für das Jahr 2025 ändern. Der Satz steigt von bisher 0,90 Euro pro Meter auf 1,29 Euro pro Meter an.
Die Vorlage wird im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat am 5. Dezember 2024 erfolgen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 23.8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2024/0285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 2024/0285 eine 8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in Hamminkeln vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den berechneten Gebührensätzen für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Obere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach ist eine Erhöhung der Gebühren sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Für die weiteren Verbände – darunter der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel sowie die Untere Issel Nord und Süd – ergeben sich lediglich geringfügige Änderungen oder stabile Sätze. Diese Anpassungen resultieren aus Veränderungen der Flächennutzung sowie aus geringen Kostenänderungen.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 24.17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2024/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die neue Kalkulation ist die Übernahme des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2025, um die Betriebsabläufe zu optimieren.
Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2025 beläuft sich auf 7,3 Millionen Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 Millionen Euro entspricht. Die Differenz von 1,4 Millionen Euro setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Ein Teil der Kostensteigerungen resultiert aus höheren Aufwendungen für Strom und Unterhalt sowie aus Abschreibungen und Zinsen auf das bestehende Vermögen. Weitere Kostensteigerungen hängen mit der neuen Betriebsführung durch die Stadtwerke zusammen, insbesondere durch Leistungsentgelte für Neuinvestitionen sowie den Einkauf von Ingenieurleistungen und kaufmännischen Betriebsführungsleistungen.
In der Folge ändern sich die Gebührensätze für das Jahr 2025. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 3,35 Euro auf 3,91 Euro an. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,08 Euro auf 1,36 Euro. In die Kalkulation für 2025 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2023 eingerechnet. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Verabschiedung der Änderung empfehlen. Die entsprechende Sitzung des Rates ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 25.20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2024/0287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Für das Jahr 2025 werden neue Gebührensätze vorgeschlagen, die eine Anpassung der Kosten für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsehen. Konkret steigt der Satz für Kleinkläranlagen von 32,76 Euro auf 43,46 Euro, während sich die Gebühr für abflusslose Gruben von 24,36 Euro auf 30,01 Euro erhöht.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet laut der Vorlage der einzubeziehende Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 4.481 Euro. Zudem wurden die Kosten für den Fäkalschlammtransport an die tatsächlichen Kostensätze angepasst. Die Entscheidung über die Satzungsänderung wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Ende November 2024 sowie im Rat am 5. Dezember 2024 behandelt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Änderung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 26.Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zwei wesentliche Anpassungen vor, um die bestehenden Regelungen an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Erstens sollen die Möglichkeiten zur Verlängerung von Nutzungsrechten vereinfacht werden. Anstatt der bisherigen festen Zeiträume von fünf, zehn oder 25 Jahren soll eine Verlängerung um volle Jahre bis zu einem Maximum von 25 Jahren ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür sind ein entsprechender Antrag sowie die Zahlung der jeweils geltenden Gebühren.
Zweitens soll die Bestattungsform der Baumgräber für Urnen neu in die Satzung aufgenommen werden. Dies erfolgt als Reaktion auf eine zunehmende Nachfrage nach naturnahen Bestattungen. Die Umsetzung ist zunächst für den Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln und den Friedhof Krechtinger Straße in Dingden vorgesehen. Dabei kommen Edelstahl-Erdröhren zum Einsatz, die Platz für zwei Urnen bieten. Es wird vorgeschrieben, dass nur vergängliche Urnen verwendet werden dürfen. Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt über Natursteinplatten mit den Namen und Lebensdaten der Verstorbenen. Die Arbeiten an diesen Gräbern sollen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 durchgeführt werden. Bei einer positiven Entwicklung können weitere Standorte in Dingden und Ringenberg in die Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2024/0228-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Steuerhebesätze in Hamminkeln vorgelegt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform, deren Ziel die Aufkommensneutralität ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 340 auf 313 und für die Grundsteuer B von 650 auf 771 angepasst werden. Zudem wird ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer C in Höhe von 3.855 festgelegt. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 452 unverändert.
Durch die Einführung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer C wird mit einem Mehrertrag von etwa 150.000 Euro gerechnet. Die entsprechenden Anpassungen sind bereits im Entwurf für den Haushalt 2025 berücksichtigt worden. Der Rat soll über die Verabschiedung der neuen Satzung entscheiden. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten und anschließend in der Ratssitzung am 5. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 28.Antrag zum Haushalt 2025 der CDU-Fraktion: Erarbeitung weiterer KonsolidierungsmaßnahmenZur Vorlage · 2024/0306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Haushalts 202
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Haushalts 2025 einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung weiterer Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zum Ziel hat. Mit dem Schreiben vom 15. November 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, unter der Federführung des Kämmerers Konzepte zu entwickeln, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Die beantragten Maßnahmen sollen insbesondere Möglichkeiten zur Einsparung, zur Effizienzsteigerung sowie zur Erhöhung von Einnahmen aufzeigen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Steuererhöhung im Jahr 2026 zu verhindern.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag der Fraktion zuständigkeitshalber zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuweisen. Damit wird die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Konsolidierungsmaßnahmen zunächst in das zuständige Fachgremium verlagert.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 9 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 9 Stimmenthaltung(en) - 29.Einführung eines Investitionsdeckels für Baumaßnahmen, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024Zur Vorlage · 2024/0300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 15. November 2024 einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Investitionsdeckels für zukünftige Baumaßnahmen zu beauftragen. Dieser Deckel soll als Maximalwert dienen und sich maßgeblich an den verfügbaren Personalressourcen innerhalb der Verwaltung orientieren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass weiterhin ein Bedarf an Investitionen im Bereich von Bildungsbauten sowie der öffentlichen Infrastruktur, wie etwa bei Straßen und Plätzen, besteht. Zudem sei die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden erforderlich, was die vorhandenen Ressourcen langfristig auslasten werde. Gegen einen pauschalen Investitionsdeckel spricht aus Sicht der Verwaltung, dass die Beanspruchung der Personalressourcen nicht allein von der Höhe der Investitionssumme abhängt, sondern stark von der jeweiligen Projektart und den erforderlichen Vorarbeiten geprägt ist. So könne ein einzelnes großes Projekt weniger personelle Kapazitäten binden als eine Vielzahl kleinerer Projekte.
Derzeit sind für die weitere Bearbeitung des Antrags keine finanziellen Mittel erforderlich, wobei je nach Beratungsergebnis Kosten für Beratungsleistungen anfallen könnten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Bauausschuss zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 30.Antrag zum Haushalt 2025 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Verabschiedung einer Resolution zur KreisumlageZur Vorlage · 2024/0304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2024/0304 befasst sich mit der Verabschiedung einer Resolution zur Kreisumlage.
Der Antrag zielt darauf ab, eine konsequentere Haushaltspolitik innerhalb des Kreises zu etablieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Forderung nach einer angemessenen Auflösung von Rücklagen, um die beteiligten Kommunen finanziell zu unterstützen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung im Rat vorgelegt.
Der Rat wird in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 über den Beschlussvorschlag entscheiden, wonach die Verabschiedung der Resolution zur Kreisumlage zur Debatte steht. Damit befasst sich das Gremium mit der finanziellen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Kreis im Kontext des kommenden Haushaltsjahres.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 31.Antrag zum Haushalt 2025 der FWI-Fraktion: Bürogemeinschaften mit Mehrwert für Hamminkeln/Schloss RingenbergZur Vorlage · 2024/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat im Rahmen des Haushaltsplans 2025 einen Antrag eingereicht, der sich mit der künftigen Nutzung des Schlosses Ringenberg befasst. Der Antrag zielt darauf ab, alternative Ansätze für die Verwendung der Immobilie zu entwickeln und den bisher beabsichtigten Verkauf des Objekts nicht durchzuführen. Als eine mögliche Option werden dabei Bürogemeinschaften angeführt.
Für die inhaltliche Aufbereitung sowie die Abwägung der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten soll eine Beratung in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Antrag der FWI-Fraktion vom 16. November 2024 zur weiteren inhaltlichen Beratung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss verweist.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 32.Stellenplan für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2024/0254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf für den Stellenplan 2025 der Stadt Hamminkeln sieht im Bereich der Beamten eine Reduzierung von 1,60 Stellen gegenüber dem Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Ende von Altersteilzeitphasen, geplanten Pensionierungen sowie der Entscheidung, bestimmte Ausbildungsverhältnisse nach Abschluss der Ausbildung in neue Stellenstrukturen zu überführen. Innerhalb der Fachdienste werden zudem Stellenanteile zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen und Produkten angepasst.
Im Bereich der tariflich Beschäftigten ist ein Zuwachs von 1,68 Stellen vorgesehen. Ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung basiert auf einer Organisationsuntersuchung, die die Schaffung von Stellen im gewerblichen Bereich des Bauhofes vorsieht, insbesondere für die Pflege des Stadtgrüns und die Grünflächenunterhaltung. Zudem werden Stellen geschaffen, um nach Abschluss der Ausbildung neue Fachkräfte zu übernehmen. Die Einrichtung einer Stelle für ein Archiv bleibt von der Prüfung räumlicher Voraussetzungen abhängig.
Die Übersicht der Vertretungsstellen weist einen Rückgang von 2,21 Stellen auf. Gründe hierfür sind Kündigungen, das Ende von Befristungen sowie die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Ergänzend enthält der Plan Vermerke für die Jahre 2026 und 2027, um den künftigen Bedarf durch anstehende Pensionierungen und die geplante Nachbesetzung von Stellen vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 33.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2024/0282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0282 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 10. Oktober 2024 eingebracht. In der Zwischenzeit hatten die Fraktionen Gelegenheit, über den vorliegenden Entwurf zu beraten.
Die Beratung durch die Fachausschüsse findet bis einschließlich 27. November 2024 statt. Die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Im Rahmen des Verfahrens ist über diese Änderungsvorschläge sowie über jene Anpassungen zu beraten, die in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplan 2025 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzung des Rates zur Entscheidung über diesen Entwurf ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen
- 34.Vorlage des 3. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2024Zur Vorlage · 2024/0268 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der dritte Quartalsbericht 2024 der Stadt Hamminkeln weist für die ersten drei Monate des Jahres ein Ertragsniveau von 67 Prozent des Planansatzes aus, was einem Betrag von etwa 54,6 Millionen Euro entspricht. Die vorliegenden Daten basieren auf dem Stand vom 31. Oktober 202rag und enthalten Vergleiche zu Vorjahreswerten sowie Hochrechnungen für das Jahresende.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 64 Prozent der geplanten Erträge verbucht. Während die Gewerbesteuer voraussichtlich über dem Planansatz liegen wird, wird bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer ein Rückgang gegenüber der Planung erwartet. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 80 Prozent des Planwertes erreicht worden. Hierbei ist insbesondere beim Breitbandausbau im Außenbereich mit einem Anstieg der Erträge auf etwa 9 Millionen Euro bis zum Jahresende zu rechnen, wobei die Finanzierung auch die Gemeinden Hünxe und Schermbeck umfasst.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 80 Prozent des Planansatzes, wobei Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte voraussichtlich den Plan übertreffen werden. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte verzeichnen einen Stand von 72 Prozent. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden bislang 26 Prozent realisiert, da Erlöse aus Grundstücksveräußerungen teilweise erst im Jahr 2025 verbucht werden können.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung)
- 35.Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2023 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2024/0299-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie über den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 267.074.641,18 Euro, wobei ein Jahresüberschuss von 3.435.083,76 Euro ausgewiesen wird. Dieser Überschuss erhöht die Ausgleichsrücklage der Stadt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und eine Stellungnahme abgegeben. Im Anhang zum Jahresabschluss wird erläutert, dass die Stadt aufgrund fehlender vollkonsolidierungspflichtiger Aufgabenbereiche von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Beteiligungsberichtes befreit ist. Eine Übersicht über verselbstständigte Aufgabenbereiche wurde entsprechend ergänzt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts betrifft die Bilanzierung nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz. Hierdurch wurden Belastungen aus der Corona-Pandemie in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro neutralisiert und in spätere Perioden verschoben. Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - Ohne Stimmrecht BM 3. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - Ohne Stimmrecht BM 3. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 36.Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Richtlinie für die Geldanlagen der Kommune fortzuführen und an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0288 sieht eine Aktualisierung der seit dem 1. Januar 2019 bestehenden Regelung zum 1. Januar 2025 vor.
Die Richtlinie ermöglicht es der Stadt, Geldmittel über die üblichen Tagesgelder hinaus ertragswirksam anzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, Erträge zu erwirtschaften und Kosten durch Verwahrgebühren oder negative Zinsen bei Kreditinstituten zu vermeiden. Gemäß den bestehenden Vorgaben soll die Richtlinie mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Entwurf der aktualisierten Richtlinie liegt der Vorlage bei. Die Beratung zur Neufassung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 über die Verabschiedung der angehängten Richtlinie entscheiden soll.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 37.Übernahme der "Büscher-Stiftung" in die Verantwortung der StadtverwaltungZur Vorlage · 2024/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant die Übernahme der „Büscher-Stiftung“ in ihren Verantwortungsbereich, um die Fortführung der Stiftung dauerhaft zu gewährleisten. Die im Jahr 2004 gegründete Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Altenhilfe und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Suche nach neuen Verwaltungsstrukturen aufgrund des Alters der derzeit am Stiftungsbetrieb beteiligten Personen im Vorstand und im Kuratorium.
Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, sowohl die Administration als auch die Vermögensverwaltung der Stiftung an die Stadtverwaltung zu binden. Die finanzielle Abwicklung soll dabei entweder über ein separates Produkt im Haushalt oder als Nebenrechnung erfolgen, wodurch keine Auswirkungen auf das operative Ergebnis des Kernhaushaltes entstehen. Während die Verwaltung die administrativen Aufgaben mit vorhandenem Personal übernehmen kann, ist für das Management von Aktien und Fonds gegebenenfalls externe Unterstützung nötig. Um Kosten zu vermeiden, wird eine ehrenamtliche Zusammenarbeit mit lokalen Kreditinstituten angestrebt.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf haben gegen diese Maßnahme keine Einwände erhoben. Für die personelle Neubesetzung der Stiftungsorgane schlägt die Verwaltung vor, die Fachdienstleitung der Kämmerei und die stellvertretende Kämmerin sowie den Ersten Beigeordneten und Kämmerer in den Vorstand zu entsenden. Zudem soll die Fachdienstleitung des Sozialamtes dem Kuratorium angehören.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 38.Förderantrag Heimatpreis 2025Zur Vorlage · 2024/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für das Jahr 2025 einen Förderantrag für den Heimatpreis beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen zu stellen. Grundlage hierfür ist das Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“, für welches das Land Nordrhein-Westfalen Mittel bereitstellt.
Die Kriterien für die Vergabe des Preises wurden im Jahr 2019 durch den Rat der Stadt Hamminkeln festgelegt. Diese umfassen die Stärkung der lokalen Identität, die nachhaltige Natur- und Landschaftspflege sowie die Pflege der Stadt- und Kulturgeschichte durch ehrenamtliches Engagement. Für das aktuelle Bewerbungsverfahren haben sich acht Vereine bzw. Initiativen beworben.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Einreichung des Förderantrags beim zuständigen Ministerium zu beauftragen. Die Auswahl der Jury für die Empfehlung des Heimatpreises wurde dem HFA zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 39.Besetzung der Gremien der neu gegründeten StadtwerkeZur Vorlage · 2024/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neugründung der Stadtwerke Hamminkeln liegt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Besetzung verschiedener Gremien und Funktionsposten vor. Die Vorlage regelt die Entsendung von Vertretern in die Organe der beteiligten Gesellschaften, um die Mitwirkungsrechte der Stadt zu wahren.
Für die Stromnetzgesellschaft Hamminkeln Verwaltungs GmbH sowie für die Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH Strom und die Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH wird der Erste Beigeordnete als Geschäftsführer seitens der Stadt vorgeschlagen. Bei der Stadtwerke Hamminkeln Verwaltungsgesellschaft mbH ist die Besetzung zweier Geschäftsführer vorgesehen, wobei der Erste Beigeordnete die kaufmännische Leitung übernehmen soll, während die Gelsenwasser AG einen technischen Geschäftsführer stellt. Zudem wird für diese Gesellschaft ein Prokurist aus der Verwaltung eingesetzt.
Für die Kommanditgesellschaft der Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co KG sieht die Vorlage die Besetzung eines Beirats vor. Hierbei sollen Vertreter aller sechs Fraktionen des Rates berücksichtigt werden, um die Zusammensetzung des Gremiums an der Ratsstruktur auszurichten. Für die bereits gegründeten Gasnetzgesellschaften wurde bereits ein Geschäftsführer durch die Gelsenwasser AG benannt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 40.Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2024/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Ausscheidens eines Ratsmitglieds zum 31. Dezember 2024 ist eine Neubesetzung verschiedener Gremien erforderlich. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird ein Nachfolger aus der Liste der SPD-Fraktion das Mandat übernehmen. Da die neue Ratsmitgliederin zuvor in verschiedenen Ausschüssen als sachkundige Bürgerin tätig war, ergeben sich durch den Wechsel auch hier personelle Veränderungen.
Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung der kommunalen Ausschüsse sowie der Vertretungen in Drittorganisationen einen Vorschlag eingereicht. Dies betrifft unter anderem den Feuerschutsausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Bauausschuss. Ebenso sollen die Positionen im Wasserversorgungsverband Wittenhorst, beim Städte- und Gemeindebund sowie im Unteren Isselverband Nord neu besetzt werden.
Der Rat soll die vorgeschlagenen Nachbesetzungen in den Ausschüssen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beschließen. Für die Gremien der Drittorganisationen ist eine Wahl durch den Rat vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister beauftragt, den Vorschlag zur Besetzung des Betriebsausschusses des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst als Weisung an die Vertreter der Stadt Hamminkeln in der Verbandsversammlung zu übermitteln.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 41.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 10.10.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 42.Mitteilungen und Anfragen
- 42.1Hupen und Taktung "Bocholter"
- 42.2Bundestagswahl 2025
- 42.3Kreis Wesel - Kita Ausbau
- 42.4Skateranlage in Brünen
- 42.5Wärmeplanung Hamminkeln
- 42.6Standort Gelbe Säcke in Mehrhoog
- 42.7Zustand Radweg B 473
- 42.8Wirtschaftswege Römerrast/Heckenweg und Am Bokern
- 42.9Straßenzustand Weseler Straße/Ecke Hamminkelner Straße
- 42.10Kanalanschluss Blumenstraße/Bocholter Straße
- 42.11Glasfaser Aussenbereich
- 42.12Frage zum Ratsinfosystem SD.Net