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Beschlussvorlage

20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2024/0287 05.12.2024 Fachdienste 20

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Für das Jahr 2025 werden neue Gebührensätze vorgeschlagen, die eine Anpassung der Kosten für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsehen. Konkret steigt der Satz für Kleinkläranlagen von 32,76 Euro auf 43,46 Euro, während sich die Gebühr für abflusslose Gruben von 24,36 Euro auf 30,01 Euro erhöht.

Die Grundlage für diese Anpassung bildet laut der Vorlage der einzubeziehende Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 4.481 Euro. Zudem wurden die Kosten für den Fäkalschlammtransport an die tatsächlichen Kostensätze angepasst. Die Entscheidung über die Satzungsänderung wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Ende November 2024 sowie im Rat am 5. Dezember 2024 behandelt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Änderung zu beschließen.

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