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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.21. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2024/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfall sowie die Einführung von Gebühren für Altpapiergefäße vor.
Bei den Restabfallbehältern steigen die Sätze für 120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-Gefäße im Vergleich zum Jahr 2024 an. Ebenso erhöht sich die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall. Für das Jahr 2025 werden zudem Gebühren für 240-Liter- und 1100-Liter-Altpapiergefäße erhoben, die im Vorjahr noch kostenfrei waren.
Als Gründe für die Anpassung der Restabfallgebühren führt die Verwaltung einen geringeren Berücksichtigung von Überschüssen aus vorangegangenen Nachkalkulationen an; für 2025 wird ein Überschuss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt. Die Einführung der Altpapiergebühren begründet sich mit rückläufigen Erträgen aus der Papierverwertung seit 2023 sowie der Notwendigkeit, einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 118.000 Euro auszugleichen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 3.7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18.12.2002Zur Vorlage · 2024/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die Neuausschreibung der Dienstleistung zur Straßenreinigung sowie zur Verwertung des Kehrichts vor, welche zum 1. April 2025 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18. Dezember 2002 vorbereitet.
Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Aktualisierung des als Anlage zur Satzung geführten Straßenverzeichnisses. Die Anpassungen umfassen neben inhaltlichen Änderungen auch die Korrektur von Übertragungs- und Schreibfehlern sowie eine durchgeführte Plausibilitätsprüfung. Im vorliegenden Entwurf sind die Änderungen rot und die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung grün markiert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das aktualisierte Straßenverzeichnis in der beigefügten Form als Anlage zur siebten Änderungssatzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Bauausschusses am 27. November 2024 sowie für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 4.14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2024/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 14. Satzungsänderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Neuausschreibung der Straßenreinigung, bei der mit einer Erhöhung der Unternehmervergütung von etwa 51.000 Euro auf 76.000 Euro gerechnet wird.
Auf Basis dieser Kalkulation sowie unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 6.325,07 Euro soll sich der Gebührensatz für das Jahr 2025 ändern. Der Satz steigt von bisher 0,90 Euro pro Meter auf 1,29 Euro pro Meter an.
Die Vorlage wird im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat am 5. Dezember 2024 erfolgen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2024/0285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 2024/0285 eine 8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in Hamminkeln vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den berechneten Gebührensätzen für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Obere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach ist eine Erhöhung der Gebühren sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Für die weiteren Verbände – darunter der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel sowie die Untere Issel Nord und Süd – ergeben sich lediglich geringfügige Änderungen oder stabile Sätze. Diese Anpassungen resultieren aus Veränderungen der Flächennutzung sowie aus geringen Kostenänderungen.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2024/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die neue Kalkulation ist die Übernahme des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2025, um die Betriebsabläufe zu optimieren.
Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2025 beläuft sich auf 7,3 Millionen Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 Millionen Euro entspricht. Die Differenz von 1,4 Millionen Euro setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Ein Teil der Kostensteigerungen resultiert aus höheren Aufwendungen für Strom und Unterhalt sowie aus Abschreibungen und Zinsen auf das bestehende Vermögen. Weitere Kostensteigerungen hängen mit der neuen Betriebsführung durch die Stadtwerke zusammen, insbesondere durch Leistungsentgelte für Neuinvestitionen sowie den Einkauf von Ingenieurleistungen und kaufmännischen Betriebsführungsleistungen.
In der Folge ändern sich die Gebührensätze für das Jahr 2025. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 3,35 Euro auf 3,91 Euro an. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,08 Euro auf 1,36 Euro. In die Kalkulation für 2025 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2023 eingerechnet. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Verabschiedung der Änderung empfehlen. Die entsprechende Sitzung des Rates ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 7.20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2024/0287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Für das Jahr 2025 werden neue Gebührensätze vorgeschlagen, die eine Anpassung der Kosten für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsehen. Konkret steigt der Satz für Kleinkläranlagen von 32,76 Euro auf 43,46 Euro, während sich die Gebühr für abflusslose Gruben von 24,36 Euro auf 30,01 Euro erhöht.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet laut der Vorlage der einzubeziehende Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 4.481 Euro. Zudem wurden die Kosten für den Fäkalschlammtransport an die tatsächlichen Kostensätze angepasst. Die Entscheidung über die Satzungsänderung wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Ende November 2024 sowie im Rat am 5. Dezember 2024 behandelt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Änderung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 8.Schloss Ringenberg, hier: Sanierung des Kamins SüdflügelZur Vorlage · 2024/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Schloss Rringenberg besteht im Südflügel der Kaminzüge Handlungsbedarf. Aufgrund von Mauerwerksausbrüchen wurde bereits als Vorsichtsmaßnahme ein Bauzaun errichtet. Ein beauftragtes Statikbüro hat die vorhandenen Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten geprüft und bewertet.
Um den Kamin zu sichern und weitere Instandsetzungsarbeiten zu ermöglichen, soll eine Konstruktion zur Abstützung installiert werden. Für diese Maßnahme sollen 10.000 Euro bereitgestellt werden. Die Sicherung dient dazu, Schäden am Südflügel sowie an der im Jahr 1990 restaurierten Holzdecke, die einen hohen Denkmalschutzwert aufweist, zu vermeiden.
Nach erfolgter Abstützung wird das beauftragte Statikbüro die weitere Vorgehensweise zur dauerhaften Sicherung des Kamins erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen dem Bauausschuss im Haushaltsjahr 2025 zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Finanzmittel für die Abstützung bereitzustellen und die Verwaltung mit der Erarbeitung weiterer Sanierungsmaßnahmen sowie deren Vorlage in den zuständigen Gremien zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 9.Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2025 ff.Zur Vorlage · 2024/0244 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bauausschuss der Stadt Hamminkeln berät über den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2025 sowie die Folgejahre. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 10. Oktober 20komma 24, mit dem der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen zur Beratung an die Fachausschüsse delegiert wurde.
Die Beratung im Bauausschuss konzentriert sich auf die Produktbereiche 1 (Bauhof und Gebäudemanagement), 8 (Sportstätten) sowie die Bereiche 11 bis 13. Ein weiterer Bestandteil der Beratungsagenda ist die Prüfung von Anträgen, die nach der Aufstellung des Haushaltsplans über den sogenannten Veränderungsdienst eingegangen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes in den genannten Produktbereichen zur Kenntnis nimmt. Im Anschluss soll dem Rat eine Empfehlung unterbreitet werden, ob Änderungen am Entwurf vorgenommen werden sollen oder nicht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 10.Mitteilung zum Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2024 zu Sachverhalten im FriedhofswesenZur Vorlage · 2024/0241 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den Anträgen der SPD-Fraktion bezüglich des Friedhofswesens in Hamminkeln. Ein zentraler Punkt ist die Einführung einer digitalen Vergabe von Beisetzungsterminen. Hierzu soll ein bestehendes Softwaremodul bis zum Ende des Jahres aktiviert werden, welches Bestattern die Online-Einsicht und Reservierung von Terminen ermöglicht. Die zeitliche Planung der Termine an den fünf kommunalen Friedhöfen wird dabei so gestaltet, dass Überschneidungen bei den Grabbereitungsarbeiten vermieden werden. Hierbei wird das Ergebnis des laufenden Ausschreibungsverfahrens für die Grabbereitungsarbeiten ab 2025 berücksichtigt. Eventuelle zusätzliche Kosten für die Softwarenutzung könnten in die Friedhofsgebühren einfließen.
Des Weiteren plant die Verwaltung die Einrichtung von Baumgräbern auf vier kommunalen Friedhöfen. Konkret sollen am Friedhof Krechtinger Straße in Dingden sowie am Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln neue Bestattungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dabei kommen biologisch abbaubare Urnen zum Einsatz, die in Edelstahlröhren im Bereich der Baumkronen platziert werden. Die Einführung dieser Bestattungsform ist für den Beginn des nächsten Jahres vorgesehen. Parallel dazu werden die Friedhofssatzung sowie die Gebührensatzung noch in diesem Jahr angepasst, um die rechtlichen Grundlagen und die entsprechenden Nutzungsgebühren festzulegen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 11.Sachstand Transportdruckleitung Brünen, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2024Zur Vorlage · 2024/0290 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Sachstand der Transportdruckleitung in Brünen Stellung bezogen und damit auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Die Maßnahme zur Erneuerung der Leitung befindet sich derzeit in der Ausführungsplanung und ist in der Prioritätenliste der Stadtwerke Hamminkeln enthalten. Nach der Gründung der neuen Gesellschaft sollen die entsprechenden Arbeiten ausgeschrieben und durchgeführt werden.
Die Sanierung eines Abschnitts der Druckrohrleitung erfolgt im Rahmen eines zusammenhängenden Entwässerungsstrangs, da technische und hydraulische Gegebenheiten eine Gesamtbetrachtung erfordern. Die geplante Variante sieht vor, eine neue Druckleitung in das bestehende Rohr einzuziehen. Hierfür sind modelltechnische Untersuchungen notwendig, um die langfristige Entwässerungssicherheit der betroffenen Ortsteile zu gewährleisten. Parallel dazu wird eine Variantenuntersuchung für den gesamten Entwässerungsstrang von Havelich bis zur Zentralkläranlage durchgeführt, wobei aktuell Abstimmungen mit den zuständigen Wasserbehörden bezüglich der Machbarkeit und der Gewässerschutzbelange laufen.
Aktuell ist eine provisorische Leitung im Einsatz, die funktionsfähig und dicht ist, jedoch aufgrund des flexiblen Materials an Kreuzungsstellen regelmäßige Überprüfungen erfordert. Die Kosten für die Miete dieses Provisoriums belaufen sich auf netto 116,77 Euro pro Tag. Der Zeitplan sieht die Ausschreibung und Vergabe der Tiefbauarbeiten für Januar oder Februar 2025 vor, wobei die Ausführung sowie die Beendigung des Provisoriums für den Zeitraum zwischen März und Juni 2025 geplant sind.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 12.Sachstand über die Instandhaltungsstrategie der ZKAZur Vorlage · 2024/0291 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2024/0291 gibt Auskunft über den Sachstand der Instandhaltungsstrategie der Abwasserwirtschaft. Die Instandhaltung der Abwasseranlagen unterliegt gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen. Zu den zu prüfenden Bauwerken zählen unter anderem Kanäle, Schächte, Pumpwerke, Druckleitungen sowie Regenrückhaltebecken.
Der Betrieb der Stadtentwässerung gliedert sich in einen Routinekontrolltrupp zur Überwachung des Ist-Zustandes und einen Instandhaltungstrupp für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Letzterer wird bei Bedarf durch externe Fachfirmen unterstützt. Die Verwaltung der Überwachungs- und Wartungsaufgaben erfolgt über ein Softwaretool innerhalb des Prozessleitsystems. Dieses Tool umfasst die Stammdaten der Kontrollpunkte, legt den Umfang sowie die Häufigkeit der Maßnahmen fest und organisiert die Wiedervorlage.
Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen werden mithilfe des Wartungsprogramms kalkuliert. Die Ausgaben werden sowohl im konsumtiven als auch im investiven Teil des Haushaltsplanes ausgewiesen. Während für den laufenden Betrieb häufig auf wiederkehrende Haushaltsansätze basierend auf Erfahrungswerten zurückgegriffen wird, erfolgt bei festgestelltem höherem Bedarf eine individuelle Anpassung der Kosten. Maßnahmen, die die Lebensdauer von Anlagenteilen wesentlich verlängern, werden im investiven Bereich einzeln dargestellt. Die vorliegende Kostenplanung dient zudem als Grundlage für das Abwasserbeseitigungskonzept.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 13.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 19.09.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14.Mitteilungen und Anfragen