21. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfall sowie die Einführung von Gebühren für Altpapiergefäße vor.
Bei den Restabfallbehältern steigen die Sätze für 120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-Gefäße im Vergleich zum Jahr 2024 an. Ebenso erhöht sich die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall. Für das Jahr 2025 werden zudem Gebühren für 240-Liter- und 1100-Liter-Altpapiergefäße erhoben, die im Vorjahr noch kostenfrei waren.
Als Gründe für die Anpassung der Restabfallgebühren führt die Verwaltung einen geringeren Berücksichtigung von Überschüssen aus vorangegangenen Nachkalkulationen an; für 2025 wird ein Überschuss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt. Die Einführung der Altpapiergebühren begründet sich mit rückläufigen Erträgen aus der Papierverwertung seit 2023 sowie der Notwendigkeit, einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 118.000 Euro auszugleichen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig