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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Initiierung und Integration einer praktischen und selbstwirksamen Prozessarchitektur in das Gesamtprojekt "Schloss Ringenberg"Zur Vorlage · 2024/0243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant, für das Projekt „Schloss Ringenberg“ eine neue Prozessarchitektur zur Bürgerbeteiligung einzuleiten. Hintergrund ist eine Empfehlung des Kulturraums Niederrhein e.V., sich mit dem Verein „freischwimmer e.v. Krefeld“ in Verbindung zu setzen, um Methoden der Zwischennutzung und Stadtentwicklung zu adaptieren. Ziel ist es, einen Raum für neue Ideen zu schaffen, der die Beteiligung der Bürgerschaft fördert und verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für das Schloss, etwa im Bereich Kultur oder Trauungen, prüft.
Da eine Veräußerung des Schlosses laut Verwaltung nicht kurzfristig realisierbar ist, soll bis Dezember 2026 ein alternativer Nutzungsplan entwickelt werden. Die Kosten für die Begleitung dieses Prozesses belaufen sich nach vorliegendem Angebot auf etwa 12.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, das Krefelder Projekt im Rahmen eines Ortstermins zu besichtigen. Zudem sollen im Haushalt 2025 die entsprechenden Mittel für den Aktivierungsprozess bereitgestellt werden, damit die Verwaltung diesen ab Januar 2025 initiieren kann.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) Einstimmig, 0 Stimmenthaltung(en) b) Einstimmig, 1 Stimmenthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) einstimmig b) einstimmig bei 7 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: a) einstimmig b) einstimmig bei 7 Enthaltungen - 3.Vorlage der abgeschlossenen Sponsoringverträge in 2024 hier: Vertrag zur Überprüfung von städtischen FlutlichtmastenZur Vorlage · 2024/0245 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Haupt- und Finanzausschuss über einen im Jahr 2024 abgeschlossenen Sponsoringvertrag, der die Überprüfung städtischer Flutlichtmasten an Sportplätzen betrifft. Diese Mitteilung erfolgt gemäß der Diensanweisung für Sponsoringleistungen in Hamminkeln, welche eine regelmäßige Berichterstattung über abgeschlossene Verträge vorsieht.
Bisher fielen für die Überprüfung der Standsicherheit dieser Masten durch externe Dienstleister Kosten für die Stadt an. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Unternehmen mastap, welches mittlerweile zur Dekra gehört, werden diese Prüfungen nun unentgeltlich durchgeführt. Als Gegenleistung stellt die Stadt die Flutlichtmasten auf den Sportplätzen zur Verfügung. Das Unternehmen nutzt die Anlagen für Forschungs- und Schulungszwecke sowie zur Erprobung neuer Prüfverfahren.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 4.14. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2024/0273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0273 umfasst die 14. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln. Grundlage für den Antrag ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung, welche neue Sätze für Personal und Einsatzfahrzeuge festlegt.
Der Entwurf sieht vor, die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 8,75 Euro pro 15 Minuten bzw. 35 Euro pro Stunde anzupassen. Für verschiedene Fahrzeugtypen, darunter Mannschaftstransportwagen, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen und Einsatzleitwagen, werden spezifische Gebühren pro Zeiteinheit definiert. Die Ermittlung der Fahrzeugkosten erfolgt unter Berücksichtigung von Vorhaltekosten, Abschreibungen auf Basis der Anschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie der Verzinsung von Fremdkapital. In die Berechnung fließen zudem die Kosten für die Gebäudenutzung ein, die für das Jahr 2024 mit 173.533,05 Euro beziffert werden. Die Unterhaltskosten für Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden als Mittelwert der Jahre 2023 und 2024 herangezogen.
Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung der Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.11.2024 · Feuerschutzausschuss (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 5.21. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2024/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung für das Jahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen bei den Gebühren für Restabfall sowie die Einführung von Gebühren für Altpapiergefäße vor.
Bei den Restabfallbehältern steigen die Sätze für 120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-Gefäße im Vergleich zum Jahr 2024 an. Ebenso erhöht sich die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall. Für das Jahr 2025 werden zudem Gebühren für 240-Liter- und 1100-Liter-Altpapiergefäße erhoben, die im Vorjahr noch kostenfrei waren.
Als Gründe für die Anpassung der Restabfallgebühren führt die Verwaltung einen geringeren Berücksichtigung von Überschüssen aus vorangegangenen Nachkalkulationen an; für 2025 wird ein Überschuss aus dem Jahr 2023 in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt. Die Einführung der Altpapiergebühren begründet sich mit rückläufigen Erträgen aus der Papierverwertung seit 2023 sowie der Notwendigkeit, einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 118.000 Euro auszugleichen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 6.14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2024/0283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 14. Satzungsänderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Neuausschreibung der Straßenreinigung, bei der mit einer Erhöhung der Unternehmervergütung von etwa 51.000 Euro auf 76.000 Euro gerechnet wird.
Auf Basis dieser Kalkulation sowie unter Berücksichtigung eines Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 6.325,07 Euro soll sich der Gebührensatz für das Jahr 2025 ändern. Der Satz steigt von bisher 0,90 Euro pro Meter auf 1,29 Euro pro Meter an.
Die Vorlage wird im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat am 5. Dezember 2024 erfolgen. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 7.8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2024/0285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 2024/0285 eine 8. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in Hamminkeln vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den berechneten Gebührensätzen für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Obere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach ist eine Erhöhung der Gebühren sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Für die weiteren Verbände – darunter der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel sowie die Untere Issel Nord und Süd – ergeben sich lediglich geringfügige Änderungen oder stabile Sätze. Diese Anpassungen resultieren aus Veränderungen der Flächennutzung sowie aus geringen Kostenänderungen.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Bauausschuss am 27. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 5. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 8.17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2024/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die neue Kalkulation ist die Übernahme des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2025, um die Betriebsabläufe zu optimieren.
Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2025 beläuft sich auf 7,3 Millionen Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 Millionen Euro entspricht. Die Differenz von 1,4 Millionen Euro setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Ein Teil der Kostensteigerungen resultiert aus höheren Aufwendungen für Strom und Unterhalt sowie aus Abschreibungen und Zinsen auf das bestehende Vermögen. Weitere Kostensteigerungen hängen mit der neuen Betriebsführung durch die Stadtwerke zusammen, insbesondere durch Leistungsentgelte für Neuinvestitionen sowie den Einkauf von Ingenieurleistungen und kaufmännischen Betriebsführungsleistungen.
In der Folge ändern sich die Gebührensätze für das Jahr 2025. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 3,35 Euro auf 3,91 Euro an. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,08 Euro auf 1,36 Euro. In die Kalkulation für 2025 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2023 eingerechnet. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Verabschiedung der Änderung empfehlen. Die entsprechende Sitzung des Rates ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 9.20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2024/0287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Für das Jahr 2025 werden neue Gebührensätze vorgeschlagen, die eine Anpassung der Kosten für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsehen. Konkret steigt der Satz für Kleinkläranlagen von 32,76 Euro auf 43,46 Euro, während sich die Gebühr für abflusslose Gruben von 24,36 Euro auf 30,01 Euro erhöht.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet laut der Vorlage der einzubeziehende Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 4.481 Euro. Zudem wurden die Kosten für den Fäkalschlammtransport an die tatsächlichen Kostensätze angepasst. Die Entscheidung über die Satzungsänderung wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Ende November 2024 sowie im Rat am 5. Dezember 2024 behandelt. Die Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Änderung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 27.11.2024 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 10.Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zwei wesentliche Anpassungen vor, um die bestehenden Regelungen an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Erstens sollen die Möglichkeiten zur Verlängerung von Nutzungsrechten vereinfacht werden. Anstatt der bisherigen festen Zeiträume von fünf, zehn oder 25 Jahren soll eine Verlängerung um volle Jahre bis zu einem Maximum von 25 Jahren ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür sind ein entsprechender Antrag sowie die Zahlung der jeweils geltenden Gebühren.
Zweitens soll die Bestattungsform der Baumgräber für Urnen neu in die Satzung aufgenommen werden. Dies erfolgt als Reaktion auf eine zunehmende Nachfrage nach naturnahen Bestattungen. Die Umsetzung ist zunächst für den Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln und den Friedhof Krechtinger Straße in Dingden vorgesehen. Dabei kommen Edelstahl-Erdröhren zum Einsatz, die Platz für zwei Urnen bieten. Es wird vorgeschrieben, dass nur vergängliche Urnen verwendet werden dürfen. Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt über Natursteinplatten mit den Namen und Lebensdaten der Verstorbenen. Die Arbeiten an diesen Gräbern sollen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 durchgeführt werden. Bei einer positiven Entwicklung können weitere Standorte in Dingden und Ringenberg in die Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 11.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2024/0228-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Steuerhebesätze in Hamminkeln vorgelegt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform, deren Ziel die Aufkommensneutralität ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 340 auf 313 und für die Grundsteuer B von 650 auf 771 angepasst werden. Zudem wird ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer C in Höhe von 3.855 festgelegt. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 452 unverändert.
Durch die Einführung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer C wird mit einem Mehrertrag von etwa 150.000 Euro gerechnet. Die entsprechenden Anpassungen sind bereits im Entwurf für den Haushalt 2025 berücksichtigt worden. Der Rat soll über die Verabschiedung der neuen Satzung entscheiden. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten und anschließend in der Ratssitzung am 5. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen - 12.Stellenplan für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2024/0254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf für den Stellenplan 2025 der Stadt Hamminkeln sieht im Bereich der Beamten eine Reduzierung von 1,60 Stellen gegenüber dem Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Ende von Altersteilzeitphasen, geplanten Pensionierungen sowie der Entscheidung, bestimmte Ausbildungsverhältnisse nach Abschluss der Ausbildung in neue Stellenstrukturen zu überführen. Innerhalb der Fachdienste werden zudem Stellenanteile zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen und Produkten angepasst.
Im Bereich der tariflich Beschäftigten ist ein Zuwachs von 1,68 Stellen vorgesehen. Ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung basiert auf einer Organisationsuntersuchung, die die Schaffung von Stellen im gewerblichen Bereich des Bauhofes vorsieht, insbesondere für die Pflege des Stadtgrüns und die Grünflächenunterhaltung. Zudem werden Stellen geschaffen, um nach Abschluss der Ausbildung neue Fachkräfte zu übernehmen. Die Einrichtung einer Stelle für ein Archiv bleibt von der Prüfung räumlicher Voraussetzungen abhängig.
Die Übersicht der Vertretungsstellen weist einen Rückgang von 2,21 Stellen auf. Gründe hierfür sind Kündigungen, das Ende von Befristungen sowie die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Ergänzend enthält der Plan Vermerke für die Jahre 2026 und 2027, um den künftigen Bedarf durch anstehende Pensionierungen und die geplante Nachbesetzung von Stellen vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen - 13.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 2024/0282 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0282 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 10. Oktober 2024 eingebracht. In der Zwischenzeit hatten die Fraktionen Gelegenheit, über den vorliegenden Entwurf zu beraten.
Die Beratung durch die Fachausschüsse findet bis einschließlich 27. November 2024 statt. Die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Im Rahmen des Verfahrens ist über diese Änderungsvorschläge sowie über jene Anpassungen zu beraten, die in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplan 2025 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzung des Rates zur Entscheidung über diesen Entwurf ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen - 14.Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Richtlinie für die Geldanlagen der Kommune fortzuführen und an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0288 sieht eine Aktualisierung der seit dem 1. Januar 2019 bestehenden Regelung zum 1. Januar 2025 vor.
Die Richtlinie ermöglicht es der Stadt, Geldmittel über die üblichen Tagesgelder hinaus ertragswirksam anzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, Erträge zu erwirtschaften und Kosten durch Verwahrgebühren oder negative Zinsen bei Kreditinstituten zu vermeiden. Gemäß den bestehenden Vorgaben soll die Richtlinie mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Entwurf der aktualisierten Richtlinie liegt der Vorlage bei. Die Beratung zur Neufassung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 über die Verabschiedung der angehängten Richtlinie entscheiden soll.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 15.Übernahme der "Büscher-Stiftung" in die Verantwortung der StadtverwaltungZur Vorlage · 2024/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant die Übernahme der „Büscher-Stiftung“ in ihren Verantwortungsbereich, um die Fortführung der Stiftung dauerhaft zu gewährleisten. Die im Jahr 2004 gegründete Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Altenhilfe und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Suche nach neuen Verwaltungsstrukturen aufgrund des Alters der derzeit am Stiftungsbetrieb beteiligten Personen im Vorstand und im Kuratorium.
Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, sowohl die Administration als auch die Vermögensverwaltung der Stiftung an die Stadtverwaltung zu binden. Die finanzielle Abwicklung soll dabei entweder über ein separates Produkt im Haushalt oder als Nebenrechnung erfolgen, wodurch keine Auswirkungen auf das operative Ergebnis des Kernhaushaltes entstehen. Während die Verwaltung die administrativen Aufgaben mit vorhandenem Personal übernehmen kann, ist für das Management von Aktien und Fonds gegebenenfalls externe Unterstützung nötig. Um Kosten zu vermeiden, wird eine ehrenamtliche Zusammenarbeit mit lokalen Kreditinstituten angestrebt.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf haben gegen diese Maßnahme keine Einwände erhoben. Für die personelle Neubesetzung der Stiftungsorgane schlägt die Verwaltung vor, die Fachdienstleitung der Kämmerei und die stellvertretende Kämmerin sowie den Ersten Beigeordneten und Kämmerer in den Vorstand zu entsenden. Zudem soll die Fachdienstleitung des Sozialamtes dem Kuratorium angehören.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen - 16.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.09.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17.Mitteilungen und Anfragen
- 17.1Gleichstellungsarbeit
- 17.2Straßenunterhaltung
- 17.3Kreisverkehr Hamminkelner Str./Van-De-Wall Straße
- 17.4Baugebiet Mattenkamp