14. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0273 umfasst die 14. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln. Grundlage für den Antrag ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung, welche neue Sätze für Personal und Einsatzfahrzeuge festlegt.
Der Entwurf sieht vor, die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte auf 8,75 Euro pro 15 Minuten bzw. 35 Euro pro Stunde anzupassen. Für verschiedene Fahrzeugtypen, darunter Mannschaftstransportwagen, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen und Einsatzleitwagen, werden spezifische Gebühren pro Zeiteinheit definiert. Die Ermittlung der Fahrzeugkosten erfolgt unter Berücksichtigung von Vorhaltekosten, Abschreibungen auf Basis der Anschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie der Verzinsung von Fremdkapital. In die Berechnung fließen zudem die Kosten für die Gebäudenutzung ein, die für das Jahr 2024 mit 173.533,05 Euro beziffert werden. Die Unterhaltskosten für Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden als Mittelwert der Jahre 2023 und 2024 herangezogen.
Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung der Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 28.11.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 19.11.2024Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)