Fortführung der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Richtlinie für die Geldanlagen der Kommune fortzuführen und an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2024/0288 sieht eine Aktualisierung der seit dem 1. Januar 2019 bestehenden Regelung zum 1. Januar 2025 vor.
Die Richtlinie ermöglicht es der Stadt, Geldmittel über die üblichen Tagesgelder hinaus ertragswirksam anzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, Erträge zu erwirtschaften und Kosten durch Verwahrgebühren oder negative Zinsen bei Kreditinstituten zu vermeiden. Gemäß den bestehenden Vorgaben soll die Richtlinie mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Entwurf der aktualisierten Richtlinie liegt der Vorlage bei. Die Beratung zur Neufassung ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 über die Verabschiedung der angehängten Richtlinie entscheiden soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig