Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Steuerhebesätze in Hamminkeln vorgelegt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform, deren Ziel die Aufkommensneutralität ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 340 auf 313 und für die Grundsteuer B von 650 auf 771 angepasst werden. Zudem wird ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer C in Höhe von 3.855 festgelegt. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 452 unverändert.
Durch die Einführung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer C wird mit einem Mehrertrag von etwa 150.000 Euro gerechnet. Die entsprechenden Anpassungen sind bereits im Entwurf für den Haushalt 2025 berücksichtigt worden. Der Rat soll über die Verabschiedung der neuen Satzung entscheiden. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2024 beraten und anschließend in der Ratssitzung am 5. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis:
- 28.11.2024Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen