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Beschlussvorlage

Übernahme der "Büscher-Stiftung" in die Verantwortung der Stadtverwaltung

2024/0292 05.12.2024 Vorstandsbereich II

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Birgit Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant die Übernahme der „Büscher-Stiftung“ in ihren Verantwortungsbereich, um die Fortführung der Stiftung dauerhaft zu gewährleisten. Die im Jahr 2004 gegründete Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Altenhilfe und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Suche nach neuen Verwaltungsstrukturen aufgrund des Alters der derzeit am Stiftungsbetrieb beteiligten Personen im Vorstand und im Kuratorium.

Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, sowohl die Administration als auch die Vermögensverwaltung der Stiftung an die Stadtverwaltung zu binden. Die finanzielle Abwicklung soll dabei entweder über ein separates Produkt im Haushalt oder als Nebenrechnung erfolgen, wodurch keine Auswirkungen auf das operative Ergebnis des Kernhaushaltes entstehen. Während die Verwaltung die administrativen Aufgaben mit vorhandenem Personal übernehmen kann, ist für das Management von Aktien und Fonds gegebenenfalls externe Unterstützung nötig. Um Kosten zu vermeiden, wird eine ehrenamtliche Zusammenarbeit mit lokalen Kreditinstituten angestrebt.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie die Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf haben gegen diese Maßnahme keine Einwände erhoben. Für die personelle Neubesetzung der Stiftungsorgane schlägt die Verwaltung vor, die Fachdienstleitung der Kämmerei und die stellvertretende Kämmerin sowie den Ersten Beigeordneten und Kämmerer in den Vorstand zu entsenden. Zudem soll die Fachdienstleitung des Sozialamtes dem Kuratorium angehören.

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