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Beschlussvorlage

17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

2024/0286 05.12.2024 Fachdienste 20

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 17. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Grundlage für die neue Kalkulation ist die Übernahme des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2025, um die Betriebsabläufe zu optimieren.

Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2025 beläuft sich auf 7,3 Millionen Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 Millionen Euro entspricht. Die Differenz von 1,4 Millionen Euro setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Ein Teil der Kostensteigerungen resultiert aus höheren Aufwendungen für Strom und Unterhalt sowie aus Abschreibungen und Zinsen auf das bestehende Vermögen. Weitere Kostensteigerungen hängen mit der neuen Betriebsführung durch die Stadtwerke zusammen, insbesondere durch Leistungsentgelte für Neuinvestitionen sowie den Einkauf von Ingenieurleistungen und kaufmännischen Betriebsführungsleistungen.

In der Folge ändern sich die Gebührensätze für das Jahr 2025. Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter steigt von 3,35 Euro auf 3,91 Euro an. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter erhöht sich von 1,08 Euro auf 1,36 Euro. In die Kalkulation für 2025 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2023 eingerechnet. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Verabschiedung der Änderung empfehlen. Die entsprechende Sitzung des Rates ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.

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