Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zwei wesentliche Anpassungen vor, um die bestehenden Regelungen an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Erstens sollen die Möglichkeiten zur Verlängerung von Nutzungsrechten vereinfacht werden. Anstatt der bisherigen festen Zeiträume von fünf, zehn oder 25 Jahren soll eine Verlängerung um volle Jahre bis zu einem Maximum von 25 Jahren ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür sind ein entsprechender Antrag sowie die Zahlung der jeweils geltenden Gebühren.
Zweitens soll die Bestattungsform der Baumgräber für Urnen neu in die Satzung aufgenommen werden. Dies erfolgt als Reaktion auf eine zunehmende Nachfrage nach naturnahen Bestattungen. Die Umsetzung ist zunächst für den Friedhof Brauereistraße in Hamminkeln und den Friedhof Krechtinger Straße in Dingden vorgesehen. Dabei kommen Edelstahl-Erdröhren zum Einsatz, die Platz für zwei Urnen bieten. Es wird vorgeschrieben, dass nur vergängliche Urnen verwendet werden dürfen. Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt über Natursteinplatten mit den Namen und Lebensdaten der Verstorbenen. Die Arbeiten an diesen Gräbern sollen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 durchgeführt werden. Bei einer positiven Entwicklung können weitere Standorte in Dingden und Ringenberg in die Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.11.2024Abstimmungsergebnis: einstimmig