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Beschlussvorlage

63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Feststellungsbeschluss

2024/0258 05.12.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden sieht eine Änderung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche im Erholungsgebiet Dingdener Heide vor. Die Fläche soll von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umgewidmet werden. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Antrag des Betreibers.

Im Rahmen des Verfahrens fanden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gab die Verwaltung entsprechende Anpassungen vor. So wurden Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung von Denkmalbehörden sowie zum Artenschutz und zur Umweltprüfung berücksichtigt. Auch die Anregungen des LVR zur Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Ziele wurden in die Planung aufgenommen.

Bezüglich der Belange von Versorgungsunternehmen, wie der Deutschen Telekom GmbH und der Westnetz GmbH zu Telekommunikations- und Stromleitungen, wurde festgestellt, dass diese Aspekte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant sind, sondern bei späteren baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen regte die Darstellung eines Waldstreifens im Flächennutzungsplan an. Dem wurde nicht gefolgt, da dieser Bereich bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert ist und für die grafische Darstellung im Maßstab des Flächennutzungsplanes als zu klein eingestuft wurde.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun, den Feststellungsbeschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

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