Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Erstellung Verkehrskonzept Hamminkeln - Vortrag und Beratung zur AufgabenstellungZur Vorlage · 2024/0248 · Beschlussvorlage
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Die Arbeiten an einem umfassenden Verkehrskonzept für Hamminkeln werden wieder aufgenommen. Ein bereits im Jahr 2020 gestartetes Projekt mit dem Titel „Verkehrskonzept Innenstadt“ wurde unter anderem aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie ausstehender Entscheidungen zum Grundschulstandort und zu Planungen zur Umgestaltung der Marktstraße pausiert.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 21. November 2024 wird ein beauftragter Gutachter die wesentlichen Untersuchungsinhalte sowie das weitere Vorgehen und den zeitlichen Ablauf vorstellen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgestellten Untersuchungsinhalte und das weitere Prozedere billigt. Zudem erhält die Verwaltung den Auftrag, die weitere Ausarbeitung des Konzepts durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am RathausZur Vorlage · 2024/0269 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2024/0269 wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln thematisiert. Nachdem die Entscheidung im September 2024 aufgrund des Fehlens eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln vertagt worden war, liegt nun ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2020 als Orientierung und Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann, sofern dieses an die aktuelle Planung angepasst wird. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die ein Fachmarktzentrum mit Gastronomie und Wohnflächen umfassten, sieht das aktuelle Vorhaben lediglich einen Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern vor. Durch diese Verkleinerung der Fläche wird eine geringere Kundenfrequenz sowie ein reduziertes Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den Prognosen des Gutachtens erwartet.
Um gegenüber dem Vorhabenträger Klarheit zu schaffen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes bis zur Vorlage eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln zu vertagen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 4.Antrag FWI-Fraktion vom 23.08.2022 Prüfung möglicher Wohnmobilstandorte - VortragZur Vorlage · 2024/0250 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln setzt die Suche nach einem geeigneten Grundstück für einen Wohnmobilstellplatz fort. Grundlage der aktuellen Vorlage ist ein Antrag der FWI-Fraktion aus dem Jahr 2022 zur Prüfung möglicher Standorte.
Im Sommer dieses Jahres nahm die Stadtverwaltung Kontakt zu einem in Köln ansässigen Entwickler und Betreiber von Wohnmobilstellplätzen auf. Im Anschluss an ein Gespräch zwischen der Verwaltung und dem Bürgermeister wurden Karten potenzieller Suchräume ausgetauscht. Ein Vertreter des Unternehmens Camping Carpark Deutschland GmbH wird im kommenden Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein Konzept sowie die Möglichkeiten einer Kooperation vorstellen. Der Ausschuss soll das vorliegende Konzept zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Ermittlung weiterer potenzieller Standorte beauftragen.
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- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Beratung über den Haushalt für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2024/0251 · Beschlussvorlage
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Der Entwurf des Haushaltes 2025 für die Bereiche der räumlichen Planung, des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Klimaschutzes liegt zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor. Im Bereich der räumlichen Planung sind Mittel für planerische Dienstleistungen sowie für ein mögliches Rechtsverfahren im Rahmen der Planfeststellung zur Betuwe Linie vorgesehen. Zudem ist die Rückzahlung von 101.000 Euro an Städtebaufördermittel enthalten, da bestimmte Ziele nicht erreicht wurden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Digitalisierung von Bebauungsplänen nach dem XPlanung-Standard, wofür Kosten von etwa einer Million Euro veranschlagt werden, wobei eine Landesförderung in Höhe von 500.000 Euro erwartet wird.
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sind 70.000 Euro für den Betrieb der drei Bürgerbusse eingeplant, um Betriebskostendefizite auszugleichen und die Organisationspauschalen des Landes an die jeweiligen Vereine weiterzuleiten. Für den Klimaschutz umfasst der Haushalt verschiedene Maßnahmen zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzleitziele. Dazu gehören die kommunale Wärmeplanung, die Einrichtung eines Energiemanagementsystems sowie die Errichtung von acht Bushaltestellen, deren Kosten in Höhe von rund 396.700 Euro durch Zuwendungen gedeckt werden sollen. Des Weiteren sind Projekte zur Energieeinsparung und die Teilnahme an regionalen Klimaschutzprojekten vorgesehen.
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- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.4. Deckblattverfahren Betuwe für den Bereich der Ortslage Mehrhoog - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2024/0249 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2024/0249 geht es um die Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum vierten Deckblattverfahren des Projekts „Betuwe“ im Bereich der Ortslage Mehrhoog. Nachdem der Rat der Stadt bereits im September 2022 beschlossen hatte, auf eine Halbtroglage zu verzichten und stattdessen die von der Bahn ausgearbeitete „Öhrchenlösung“ weiterzuverfolgen, wurden nun Planänderungen durch die DB InfraGO AG in den Bereich des Bahnhofs eingearbeitet. Die Stadt wurde im August 2024 aufgefordert, zu diesen neuen Planfeststellungsunterlagen Stellung zu nehmen.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten Anpassungen im Bahnhofsbereich sowie Änderungen bei der Entwässerung der Unterführungsbauwerke. Die wesentlichen Forderungen der Stadt, wie die Schaffung einer Fuß- und Radwegunterführung in der Achse der Bahnhofstraße, der Ersatz der Zugangsrampe durch eine Treppenanlage mit Aufzug sowie eine barrierefreie Verbindung zum Dorfplatz über eine Brücke, sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten umgesetzt worden. Die Gestaltung der Lärmschutzwände ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens, soll jedoch in bilateraler Absprache zwischen der DB InfraGO AG und der Stadt erfolgen. Eine allgemeine öffentliche Auslegung der Pläne ist nicht vorgesehen; betroffene Anlieger wurden stattdessen durch Anschreiben direkt informiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Stellungnahme zu beschließen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 7.Standortkonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Beschluss über das vorliegende KonzeptZur Vorlage · 2024/0253 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, ein neues Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu beschließen. Ziel des Konzepts ist die strukturierte Förderung großflächiger PV-Anlagen sowie die Identifizierung geeigneter Standorte im Stadtgebiet. Die Verwaltung schlägt vor, sich bei der Standortwahl primär auf den rechtlich privilegierten Bereich zu konzentrieren.
Im Rahmen der Erarbeitung wurde die Bürgerenergiegenossenschaft Hamminkeln eG beteiligt. Diese befürwortet die Einbeziehung aller gesetzlich geförderten Flächen, einschließlich der 500-Meter-Abstandsflächen gemäß EEG. Die Verwaltung empfiehlt hingegen gegen eine generelle Erweiterung dieser Abstandszonen entlang von Bahnlinien und Autobahnen. Eine Konzentration auf den Privilegierungskorridor soll Planungssicherheit gewährleisten und den Schutz von Landwirtschaft sowie Naturschutz ermöglichen.
Das Konzept geht von einem Flächenpotenzial von rund 369 Hektar aus. Bei einer Realisierungsquote von 25 Prozent könnten damit jährlich etwa 65 Gigawattstunden Strom erzeugt werden, was mehr als die Hälfte des aktuellen Stromverbrauchs der Stadt abdecken würde. Eine Nutzung der erweiterten Abstandsflächen soll nur im Einzelfall geprüft werden, sofern mindestens die Hälfte der jeweiligen Anlage in der gesetzlichen Privilegierungszone liegt.
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- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 8.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0270 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“ vorgelegt. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Dirtparks im Ortsteil Hamminkeln. Als Standort wurde das Gelände des ehemaligen Sportplatzes südlich des Hallenbads ausgewählt, da dieser Bereich eine Anbindung an die örtliche Schule sowie die Jugendeinrichtung aufweist.
Der aktuelle Bebauungsplan weist die betreffende Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Schulsportanlage“ aus und sieht im nordöstlichen Bereich eine zu erhaltende Wallanlage mit Bepflanzung vor. Die geplante Änderung soll das Gebiet stattdessen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und Sportplatz festlegen. Aufgrund der angrenzenden Wohngebiete im Süden und Westen des geplanten Projekts ist eine fachgutachterliche Bewertung zum Immissionsschutz vorgesehen. Dabei wird die mögliche Anlage eines weiteren Walls entlang der südlichen Grundstücksgrenze geprüft, der in den Dirtpark integriert werden könnte.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für November 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll im Dezember 2024 erfolgen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2024/0266 · Beschlussvorlage
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In der Stadt Hamminkeln liegt ein neuer Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 im Ortsteil Dingden vor. Nachdem ein früherer Entwurf vom Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie vom Rat bereits abgelehnt wurde, hat der Antragsteller eine modifizierte Fassung eingereicht. Ein zwischenzeitlicher Austausch zwischen der Verwaltung, den Fraktionen, Nachbarn und dem Antragsteller führte nicht zu einer Änderung der ablehnenden Haltung seitens der Fraktionen oder der Nachbarschaft gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben.
Der aktuelle Entwurf sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 13 Wohnungen vor. Im Vergleich zum vorherigen Plan wurde die Anzahl der Vollgeschosse um ein Stockwerk reduziert, sodass nun zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss vorgesehen sind. Die Position des Gebäudes bleibt in Bezug auf die Thingstraße und den Stockkamp weitgehend unverändert, rückt jedoch etwas vom Stockkamp ab. Zur nördlichen rückwärtigen Grundstücksgrenze ist ein Abstand von etwa 11 Metern geplant, in dem sich auch die notwendigen Stellplätze befinden sollen. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über den Stockkamp.
Die Verwaltung bewertet die Reduzierung der Geschosszahl als Reaktion auf den wesentlichen Kritikpunkt und sieht die Bebauung als verträglich sowie als angemessene innerörtliche Verdichtung an. Aus städtebaulicher Sicht wird die Tragfähigkeit des Plans befürwortet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zuzustimmen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2024/0279 · Beschlussvorlage
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Für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln liegt ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 3 BauGB vor. Das Vorhaben zielt darauf ab, bestimmte Flächen im Außenbereich rechtlich so zu verändern, dass dort eine Bebauung nach den Regelungen des § 34 BauGB möglich wird. Hintergrund ist der Wunsch eines Einzelbauherrn, auf einem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein Wohnhaus zu errichten, was derzeit aufgrund der Lage im Außenbereich nicht zulässig ist.
Die zuständige Fachabteilung bewertet die Aufstellung einer solchen Satzung als nicht erforderlich für die städtebauliche Ordnung, da seitens der Stadt keine Entwicklungsabsichten für dieses Gebiet bestehen. Zudem wird angeführt, dass die räumliche Prägung durch die Nachbarbebauung aufgrund bestehender Gehölzstrukturen nicht ausreichend gegeben sei. Eine Genehmigung könnte zudem eine Präzedenzwirkung entfalten. Sollte der Antrag dennoch stattfinden, würde dies zu einer Wertsteigerung der betroffenen Flächen von Acker- oder Gartenland zu Bauland führen, was im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zu behandeln wäre.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Antrag auf Aufstellung der Einbeziehungssatzung abzulehnen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen - 11.63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0258 · Beschlussvorlage
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Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden sieht eine Änderung der Zweckbindung einer Sondergebietsfläche im Erholungsgebiet Dingdener Heide vor. Die Fläche soll von „Dauercamping, Dauerzellplatz“ in „Camping und Wochenendplatz“ umgewidmet werden. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Antrag des Betreibers.
Im Rahmen des Verfahrens fanden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gab die Verwaltung entsprechende Anpassungen vor. So wurden Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung von Denkmalbehörden sowie zum Artenschutz und zur Umweltprüfung berücksichtigt. Auch die Anregungen des LVR zur Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Ziele wurden in die Planung aufgenommen.
Bezüglich der Belange von Versorgungsunternehmen, wie der Deutschen Telekom GmbH und der Westnetz GmbH zu Telekommunikations- und Stromleitungen, wurde festgestellt, dass diese Aspekte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant sind, sondern bei späteren baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen regte die Darstellung eines Waldstreifens im Flächennutzungsplan an. Dem wurde nicht gefolgt, da dieser Bereich bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert ist und für die grafische Darstellung im Maßstab des Flächennutzungsplanes als zu klein eingestuft wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nun, den Feststellungsbeschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2024/0259 · Beschlussvorlage
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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln sieht die Schaffung eines Wohngebiets mit 18 Wohneinheiten vor. Das Verfahren wurde ursprünglich nach den Regelungen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB geplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen sowie der rechtlichen Grundlage des Verfahrens geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die rechtliche Zulässigkeit gegeben ist und der Planentwurf durch Festsetzungen zur Begrünung, zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie durch artenschutzrechtliche Maßnahmen die Umweltbelange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Behörden führte zu Anpassungen des Plans. So wurden Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einbindung von Denkmalbehörden sowie Vorgaben des Kreises Wesel umgesetzt. Diese umfassten unter anderem die Sicherstellung einer bodenkundlichen Baubegleitung, die Festlegung von zehn Bäumen im Straßenraum sowie die Nutzung von Versickerungsmulden für das Niederschlagswasser. Zudem wurden Hinweise zur Wahrung der Betriebssicherheit von Gas- und Stromleitungen der Gelsenwasser AG und der Westnetz GmbH berücksichtigt.
Ein wesentlicher Aspekt des Verfahrens ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023. Da die Regelungen des § 13b BauGB als nicht mit europäischem Recht vereinbar eingestuft wurden, können laufende Verfahren nach dieser Rechtsgrundlage nicht in der bisherigen Form fortgeführt werden.
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- 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" - Änderung des Planentwurfes hinsichtlich der Entwässerung und der verkehrlichen ErschließungZur Vorlage · 2024/0267 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ wurden Anpassungen am Planentwurf bezüglich der Entwässerung und der verkehrlichen Erschließung vorgenommen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs, die bereits im Juni 2024 beschlossen worden war, konnte aufgrund noch ungeklärter Punkte bisher nicht durchgeführt werden.
Für die Regenentwässerung wurde ein Verfahren festgelegt, bei dem das erste Regenwasser zunächst aufgefangen und zurückgehalten wird. Eine Ableitung in die Mischabwasserkanalisation erfolgt erst dann, wenn die hydraulische Kapazität zur sicheren Ableitung der Mengen zur Verfügung steht. Der restliche Teil des Regenwassers soll über eine dezentrale Muldenversickerung abgeführt werden.
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung erfolgte eine Abstimmung mit der Autobahn GmbH sowie Straßen NRW zur weiteren Erstellung einer Verkehrsflusssimulation. Durch die erarbeitete Lösung ergeben sich lediglich unwesentliche Änderungen an der Zufahrt des P&R-Parkplatzes.
Da die aufgezeigten Lösungswege keine wesentlichen Änderungen der Festsetzungen im Planentwurf nach sich ziehen, soll die öffentliche Auslegung auf Grundlage des Beschlusses vom 20. Juni 2024 durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 14.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 18.09.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15.Mitteilungen und Anfragen