Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln sieht die Schaffung eines Wohngebiets mit 18 Wohneinheiten vor. Das Verfahren wurde ursprünglich nach den Regelungen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB geplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen sowie der rechtlichen Grundlage des Verfahrens geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die rechtliche Zulässigkeit gegeben ist und der Planentwurf durch Festsetzungen zur Begrünung, zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie durch artenschutzrechtliche Maßnahmen die Umweltbelange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Behörden führte zu Anpassungen des Plans. So wurden Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einbindung von Denkmalbehörden sowie Vorgaben des Kreises Wesel umgesetzt. Diese umfassten unter anderem die Sicherstellung einer bodenkundlichen Baubegleitung, die Festlegung von zehn Bäumen im Straßenraum sowie die Nutzung von Versickerungsmulden für das Niederschlagswasser. Zudem wurden Hinweise zur Wahrung der Betriebssicherheit von Gas- und Stromleitungen der Gelsenwasser AG und der Westnetz GmbH berücksichtigt.
Ein wesentlicher Aspekt des Verfahrens ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023. Da die Regelungen des § 13b BauGB als nicht mit europäischem Recht vereinbar eingestuft wurden, können laufende Verfahren nach dieser Rechtsgrundlage nicht in der bisherigen Form fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)