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Beschlussvorlage

Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln

2024/0279 05.12.2024 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Für den Ortsrandbereich an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln liegt ein Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 3 BauGB vor. Das Vorhaben zielt darauf ab, bestimmte Flächen im Außenbereich rechtlich so zu verändern, dass dort eine Bebauung nach den Regelungen des § 34 BauGB möglich wird. Hintergrund ist der Wunsch eines Einzelbauherrn, auf einem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein Wohnhaus zu errichten, was derzeit aufgrund der Lage im Außenbereich nicht zulässig ist.

Die zuständige Fachabteilung bewertet die Aufstellung einer solchen Satzung als nicht erforderlich für die städtebauliche Ordnung, da seitens der Stadt keine Entwicklungsabsichten für dieses Gebiet bestehen. Zudem wird angeführt, dass die räumliche Prägung durch die Nachbarbebauung aufgrund bestehender Gehölzstrukturen nicht ausreichend gegeben sei. Eine Genehmigung könnte zudem eine Präzedenzwirkung entfalten. Sollte der Antrag dennoch stattfinden, würde dies zu einer Wertsteigerung der betroffenen Flächen von Acker- oder Gartenland zu Bauland führen, was im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zu behandeln wäre.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Antrag auf Aufstellung der Einbeziehungssatzung abzulehnen.

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