Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2024/0269 wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln thematisiert. Nachdem die Entscheidung im September 2024 aufgrund des Fehlens eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln vertagt worden war, liegt nun ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2020 als Orientierung und Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann, sofern dieses an die aktuelle Planung angepasst wird. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die ein Fachmarktzentrum mit Gastronomie und Wohnflächen umfassten, sieht das aktuelle Vorhaben lediglich einen Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern vor. Durch diese Verkleinerung der Fläche wird eine geringere Kundenfrequenz sowie ein reduziertes Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den Prognosen des Gutachtens erwartet.
Um gegenüber dem Vorhabenträger Klarheit zu schaffen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, die Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplanes bis zur Vorlage eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln zu vertagen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 21.11.2024Abstimmungsergebnis: Abgesetzt