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Beschlussvorlage

Nutzungsordnung Sportstätten

2024/0238 05.12.2024 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten durch Vereine zum 1. Januar 2025. Hintergrund ist eine anstehende Softwareumstellung in der Verwaltung, welche die Abrechnung der Gebühren beeinflusst. Da die neue Software handelsübliche Lösungen nutzt und auf zwei Nachkommastellen begrenzt ist, können bestimmte Bruttobeträge nicht wie ursprünglich vorgesehen abgebildet werden.

Während für Außensportanlagen das Entgelt unverändert bei 3,90 Euro brutto pro Stunde verbleiben soll, wird für Hallenteile eine Anpassung auf 3,99 Euro brutto vorgeschlagen. Die neue Software ermöglicht zudem den Vereinen einen eigenständigen Einblick in freie Kapazitäten der Sportstätten, was die Transparenz erhöhen soll. Eine Änderung der Nutzungsordnung ist für diese Anpassung erforderlich.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Beträge aufgrund der technischen Notwendigkeit anzupassen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzungsänderung zu beauftragen. Sollten im Rahmen der politischen Beratung weitere Erhöhungen beschlossen werden, sollen entsprechende Änderungsvorschläge in der ersten Sitzung des Jahres 2025 vorgelegt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge