Bestellung des Ersten Beigeordneten Graaf zum Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH gem. § 113 Abs. 2 GO hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gebeten, die am 19. Dezember 2024 durch den Bürgermeister und Ratsmitglieder getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung des Ersten Beigeordneten als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW.
Die Maßnahme wurde notwendig, da im Rahmen der Vorbereitungen zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung sowie des Konsortialvertrages mit dem Partner Gelsenwasser ein Hinweis eines Notars vorlag. Dieser wies darauf hin, dass im Beschluss des Rates vom 5. Dezember 2024 die ausdrückliche Bestellung des Ersten Beigeordneten als Vertreter in der Gesellschafterversammlung fehlte. Ohne diese spezifische Bestimmung konnte für die Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH kein wirksam bestellter Geschäftsführer ausgewiesen werden.
Da eine ordnungsgemäße Einberufung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung nicht mehr rechtzeitig möglich war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit getroffen. Der Rat hat nun die Aufgabe, diese Entscheidung nachträglich zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)