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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Dringlichkeitsentscheidung
- 1.2Mehrzweckräume
- 2.Ausweitung des Standortgutachtens für die Grundschule Dingden auf den Alternativstandort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße hier: Anregung gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2025/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, das Standortgutachten für die Grundschule Dingden um den Alternativstandort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße zu erweitern. Hintergrund ist eine Anregung von drei Bürgerinnen und Bürgern aus Dingden, die eine Einbeziehung dieses Standorts fordert und im Falle einer Ablehnung ein Bürgerbegehren angekündigt hat. Ziel der Erweiterung ist es, eine vergleichende Untersuchung der Standorte hinsichtlich Infrastruktur, Verkehr und Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen, um eine langfristige Entscheidungsgrundlage für den Schulträger zu schaffen.
Die Erweiterung der Machbarkeitsstudie umfasst die Prüfung von Ausbauoptionen für eine 3,5- oder 4-zügige Schule sowie die Erstellung einer notwendigen Kostenschätzung. Für diese zusätzlichen Leistungen werden Kosten in Höhe von rund 24.000 Euro brutto veranschlagt, die durch Einsparungen bei Personalkosten aus Stellenvakanzen im Bereich Bauhof und Gebäudemanagement gedeckt werden sollen. Um den Anforderungen an eine rechtssichere Kostenschätzung für ein etwaiges Bürgerbegehren gerecht zu werden, ist die Beauftragung einer externen Studie zur Prüfung der Bausubstanz und Umsetzbarkeit vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vergabe der Aufträge erst nach den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Rates abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 15 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen 2) entfällt
- 26.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:1) 11-Nein-Stimmen und 6-Ja-Stimmen2) 11-Nein-Stimmen und 6-Ja-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 15 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen 2) entfällt - 3.Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Oliver Genterzewsky für Thomas BeckerZur Vorlage · 2025/0098 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2025/0098 wird über die Neubesetzung eines Ratsmandats in Hamminkeln berichtet. Ein bisheriges Ratsmitglied hat mit Wirkung zum 30. April 2025 auf sein bei der Kommunalwahl 2020 erworbenes Mandat verzichtet.
Als Nachfolger wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Mitglied aus der Reserveliste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festgestellt. Die Nachfolge wurde bereits angenommen. Da die Neubesetzung erst zum 1. Mai 2025 wirksam wird, bleibt das Mandat in der Sitzung des Rates am 9. April 2025 noch durch das ausscheidende Ratsmitglied besetzt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Pflichten zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form durch eine entsprechende Erklärung des neuen Mitglieds im Rat.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung)
- 4.Schulsportanlage an der Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2025/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Neugestaltung der Außensportflächen an der Gesamtschule Hamminkeln vor. Die derzeitige Anlage entspricht nicht den Unfallschutzvorgaben und ist für die im Lehrplan vorgesehenen Leichtathletik-Grundlagen unzureichend. Da alternative Flächen, wie etwa die Schill-Kaserne, aufgrund ihrer aktuellen Nutzung als NATO-Stützpunkt nicht für den regelmäßigen Schulsport zur Verfügung stehen, wird eine grundlegende Erweiterung der Sportflächen an der Schule angestrebt.
Die Planungs- und Errichtungskosten für das neue Gelände sollen im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Anlage wird die Nutzung von Sportflächen in Dingden oder Mehrhoog als Übergangslösung vorgeschlagen. Hierfür sollen im Nachtragshaushalt 2025 Mittel für die Instandhaltung sowie für den notwendigen Bustransfer bereitgestellt werden, dessen Kosten jährlich auf etwa 41.000 bis 52.000 Euro geschätzt werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit lokalen Sportvereinen zu führen. Ziel ist es, durch eine mögliche Nutzung der Flächen für den Vereinssport nach der Schulzeit Fördermöglichkeiten zu erschließen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (23. Sitzung) — Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag auf Vertragung in den übernächsten Rat am 09.04.2025.Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Errichtung von Mehrzweckräumen im Ortsteil Dingden durch den Umbau der Sporthalle der ehemaligen Kreuzschule, hier Antrag auf Prüfung der MachbarkeitZur Vorlage · 2025/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWI haben einen Antrag eingereicht, die Machbarkeit eines Umbaus der Sporthalle der ehemaligen Kreuzschule im Ortsteil Dingden zu prüfen. Ziel ist die Einrichtung von Mehrzweckräumen, wie etwa einer Bürgerhalle oder einer Begegnungsstätte.
Derzeit wird die Halle nicht für den Sport genutzt; lediglich der Sanitärbereich bleibt in Betrieb. Ab Ende 2025 soll der Hallenbereich während der Umbauarbeiten an der Bonhoefferschule und der Sporthalle in Mehrhoog als Lagerfläche dienen. Eine Gutachterstellungnahme aus dem Jahr 2008 dokumentierte bauliche Mängel sowie PCB-Konzentrationen, weshalb die Halle für längere Aufenthaltszeiten aktuell nicht geeignet ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nutzungsänderung im Rahmen eines Neubaus hinsichtlich der Kosten und der Raumqualität effizienter sein könnte, zumal die Standortfrage der Grundschule in Dingden noch nicht abschließend geklärt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die technische Machbarkeit des Umbaus sowie die Möglichkeit zur Nutzung von Fördermitteln prüft. Zudem soll ein Konzept für den Betrieb und die Nutzung der Räumlichkeiten entwickelt werden, das sich an bestehenden Begegnungsstätten in Loikum und Wertherbruch orientiert. Für weiterführende Planungen sind im Haushalt 2025 keine Mittel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 21 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 2) 21 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen 3) 21 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: Zu 1) 10 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 10 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)Zu 3) 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:1) 11 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen 2) 11 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen3) 11 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 21 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 2) 21 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen 3) 21 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - 6.Reduzierung der Anzahl der Parkplätze - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anregung nach § 24 GO NRW aus dem Dezember 2024 sieht eine Reduzierung der Anzahl an Parkplätzen für Kraftfahrzeuge in Hamminkeln vor. Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde das Thema an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung weitergeleitet.
Nach Einschätzung der Verwaltung bezieht sich die Anregung auf Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum, wie sie Bestandteil von Straßen- oder Platzgestaltungen sind. Eine Reduzierung von Stellplätzen kann im Rahmen städtebaulicher Planungen und zur Verkehrsberuhigung durch die Umwidmung von Flächen in Grün- oder Aufenthaltsbereiche erfolgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung zur Neugestaltung des Molkereiplatzes der Erhalt von Parkplätzen ein wesentlicher Belang war. Zudem wird die Prägung des ländlichen Raums durch einen hohen Anteil an motorisiertem Individualverkehr angeführt, wobei das Mobilitätskonzept darauf abzielt, diesen Anteil zu senken und somit den Bedarf an Stellplätzen zu verringern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung einer Reduzierung von Parkplätzen bei künftigen Umgestaltungen von Straßen oder öffentlichen Plätzen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Erleichterung von Holzbau bei Gebäuden - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung nach § 24 GO NRW vor, die eine Erleichterung des Holzbaus bei Gebäuden zum Ziel hat. Die entsprechende Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung weitergeleitet. Der Hintergrund der Anregung umfasst die Nutzung ökologischer und wirtschaftlicher Vorteile der Holzbauweise, wie etwa die CO₂-Speicherung, die Effizienz durch vorgefertigte Elemente sowie die thermische Isolierung.
Die Verwaltung stellt fest, dass in den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln kein Verbot von Holzbau besteht und dieser auch nicht explizit vorgeschrieben ist. Da somit keine planerischen Einschränkungen vorliegen, sieht die zuständige Fachabteilung keinen Handlungsbedarf für zusätzliche regulatorische Erleichterungen auf planerischer Ebene. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Errichtung von Fahrradboxen am Bahnhof Hamminkeln und Mehrhoog - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/0073 befasst sich mit der Errichtung von Fahrradboxen an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog auf Basis einer Anregung nach § 24 GO NRW. Am Bahnhof Mehrhoog stehen derzeit 24 Fahrradboxen zur Verfügung. Für den Bahnhof Hamminkeln sowie für den Haltepunkt Dingden ist die Errichtung von jeweils acht weiteren Boxen im Frühjahr 2025 geplant.
Die Verwaltung bewertet das bestehende und kommende Angebot als ausreichend und bedarfsgerecht, sodass aktuell kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und von weiteren Errichtungen abzusehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Auslastung der Radboxen regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Informationskampagnen und Beratung über Photovoltaik durch die Stadt Hamminkeln - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0076 geht es um die Durchführung von Informationskampagnen und Beratungsangeboten zum Thema Photovoltaik durch die Stadt Hamminkeln. Grundlage ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die im Dezember 2024 eingereicht wurde. Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde das Anliegen an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Die Stadt bietet bereits jetzt gemeinsam mit dem Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel eine digitale Sprechstunde an, die alle zwei Wochen stattfindet. In diesem Rahmen beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale NRW Fragen zu Themen wie energieeffizientem Bauen und Wohnen. Darüber hinaus nimmt die Stadt am Projekt „Klimafit Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr teil, im Zuge dessen regelmäßig Vorträge zu Photovoltaik-Anlagen angeboten werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Beratungsangebote und Kampagnen zum Thema Photovoltaik weiterhin anzubieten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10.Errichtung einer Fahrradreparaturstation am Bahnhof in Hamminkeln und Mehrhoog - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0072 wird die Prüfung der Errichtung von Fahrradreparaturstationen an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog thematisiert. Grundlage für diesen Vorgang ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die im Dezember 2024 eingereicht wurde. Derzeit verfügt das Stadtgebiet lediglich über eine privat betriebene Fahrradreparaturstation in Kesseldorf, während an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog aktuell keine entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit einer Untersuchung zur Notwendigkeit solcher Stationen zu beauftragen. Diese Prüfung soll in Kooperation mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) erfolgen, um die Belange des Radverkehrs einzubeziehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss am 27. März 2025 sowie im Rat am 9. April 2025.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Vorstellung des Abschlusskonzeptes Vorreiterkonzept KlimaschutzZur Vorlage · 2025/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung das Abschlusskonzept des Vorreiterkonzepts Klimaschutz vor. Die Grundlage hierfür bildet ein Beschluss des Rates aus dem April 2022. Ziel der Initiative ist die Treibhausgasneutralität der Stadt Hamminkeln bis zum Jahr 2040, wobei die Stadtverwaltung für den Bereich der Verwaltung bereits das Jahr 2035 anstrebt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung der Elektromobilität sowie die Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur.
Das Konzept wurde unter Einbeziehung von Experten, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Lokalpolitik entwickelt. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses gingen über 200 Anregungen ein, die in die Ausarbeitung eingeflossen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Abschlussbericht als Handlungskonzept und Leitlinie anzuerkennen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Maßnahmen in einem Umsetzungsplan zu konkretisieren, Fördermöglichkeiten zu prüfen und über den Fortschritt regelmäßig an das zuständige Gremium zu berichten, sofern die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2025/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Logistikzentrums nördlich der Autobahn A3 vor.
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Anregungen zu artenschutzrechtlichen Auflagen und zur Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen in die Planung einbezogen. Die Anpassungen umfassen die Konkretisierung der Wall-Wand-Kombination sowie die Festlegung, dass sich der Erhalt von Dunkelräumen für Fledermäuse auf die Lichtemissionen des Logistikzentrums bezieht.
Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf gaben Hinweise zu Bergbaugebieten, Risikozonen sowie zum Wasserschutzgebiet, welche redaktionell in den Plan eingearbeitet oder zur Kenntnis genommen werden. Der Kreis Wesel regte eine Eingrünung der Flächen sowie die Beachtung wasserrechtlicher Belange an, wobei Abstimmungen mit der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. Zudem wurden Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Isel zum Niederschlagswasser sowie technische Anforderungen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Westnetz GmbH in das Verfahren integriert. Die Berücksichtigung von Kampfmittelhinweisen sowie die Sicherstellung bestehender Versorgungsleitungen sind Bestandteil der weiteren Planungsschritte.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.7. Änderung des Bebauungsplanes BM7 "Ortskern westlich der B473" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes BM7 „Ortskern westlich der B473“ im Ortsteil Dingden. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung eines Grundstücks an der Straße „Stockkamp“ geschaffen werden. Das Vorhaben sieht den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen und einem aufgesetzten Staffelgeschoss vor.
Die Vorlage bezieht sich auf einen im Dezember 2024 beschlossenen Antrag. Der Antragsteller hat hierzu einen konkreten Änderungsentwurf vorgelegt, der in seinen wesentlichen Punkten dem ursprünglichen Entwurf entspricht. Da es sich um eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung gemäß § 13a BauGB handelt, kann das Verfahren vereinfacht durchgeführt werden, was eine direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes ermöglicht.
Der Ausschuss empfiehlt neben dem Aufstellungsbeschluss auch den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.Standortkonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Beschluss über das vorliegende KonzeptZur Vorlage · 2025/0067 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Ausbau großflächiger Anlagen durch einen strukturierten Ansatz voranzutreiben und Flächenanfragen gezielt zu lenken. Dabei sollen räumlich geeignete und raumverträgliche Standorte identifiziert werden, wobei der Fokus auf baurechtlich privilegierten Flächen oder solchen liegt, die unter Einzelfallregelungen fallen.
Das Konzept sieht eine Konzentration auf den Privilegierungskorridor vor. Es wird empfohlen, diesen Korridor von 200 Metern auf 500 Meter entlang der Hauptbahnlinie und der Autobahn zu erweitern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Für Anlagen im Bereich zwischen 200 und 500 Metern soll eine Einzelfallentscheidung anhand eines Prüfbogens erfolgen. In den Erarbeitungsprozess wurde die Bürgerenergiegenossenschaft Hamminkeln eG einbezogen, welche die Aufnahme aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz begünstigten Flächen in die Planung befürwortet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird über die Vorlage im März 2025 beraten und empfiehlt dem Rat, das Konzept als Grundlage für den künftigen Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu verabschieden. Die Entscheidung des Rates ist für April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 15.Einführung der Pflicht auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten, hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0086 wird die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln thematisiert. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass für den Umgang mit Solaranlagen auf städtischen Dachflächen bereits ausreichende Grundlagen durch bestehende Ratsbeschlüsse vorliegen. So wurde bereits im Jahr 2015 die Vermietung geeigneter Flächen zur regenerativen Energieerzeugung beschlossen und im Mai 2024 die Durchführung von Kooperationsgesprächen mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG beauftragt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass bei anstehenden energetischen Sanierungen sowie bei Neubauten und Umbauten die Integration von Photovoltaikanlagen bereits in die Planungen einfließt. Eine zusätzliche allgemeine Belegungspflicht sei nicht zielführend, da eine Prüfung der Dachflächen im Rahmen der technischen Gebäudeuntersuchungen ohnehin stattfindet. Zudem seien viele städtische Liegenschaften bereits belegt, was eine Erweiterung der Flächen in manchen Fällen einschränke.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat daher, von einer grundsätzlichen Belegungspflicht abzusehen und die Nutzung kommunaler Dachflächen weiterhin auf Basis der vorhandenen Beschlüsse fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 16.Schloss Ringenberg, hier: Sanierung des Kamins SüdflügelZur Vorlage · 2025/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Südflügel des Schlosses Ringenberg besteht am Kaminzug aufgrund von Mauerwerksausbrüchen eine Einsturzgefahr. Nachdem bereits eine vorläufige Sicherung durch eine Abstützung installiert wurde, liegt nun ein Plan für die dauerhafte Sanierung vor. Nach Untersuchungen eines Fachbüros für Statik sollen auf beiden Seiten des Kamins Stahlträger eingezucht werden. Diese dienen zusammen mit einer Aufkantung als Auflager für eine Stahlbetonplatte, um die Last des Schornsteins abzufangen. Die bauliche Umsetzung erfordert den Einsatz eines Autokrans sowie ein spezielles Verfahren zum Einbau der Bauteile.
Die Kosten für die technischen Maßnahmen werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Da nach Abschluss der Arbeiten auch Renovierungen im Atelier des Obergeschosses sowie am Dach notwendig sind, wird ein zusätzlicher Betrag von 10.000 Euro veranschlagt. Insgesamt wird die Bereitstellung von 50.000 Euro für die Sanierung beantragt. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe sollen freigewordene Mittel aus der Erneuerung eines Wärmeerzeugers im Schloss sowie aus Bodenarbeiten in einem Kindergarten verwendet werden. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die Maßnahme durchzuführen und die Finanzmittel bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 17.Bauhofkonzept 2030+, hier: weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung setzt die Weiterentwicklung des Bauhofkonzeptes 2030+ fort. Im Rahmen der Prüfung interkommunaler Zusammenarbeit mit den Städten Isselburg und Rees sowie der Gemeinde Schermbeck wurde vereinbart, einen regelmäßigen Austausch zu pflegen und Möglichkeiten bei Schulungen sowie der Ausleihe von Kleingeräten zu prüfen. Eine gemeinsame Anschaffung von Fahrzeugen wurde als nicht umsetzbar eingestuft.
Nach einer Besichtigung des Standorts durch den Bauausschuss wird die langfristige Beibehaltung des vorhandenen Grundstücks angestrebt. Geplant sind Umstrukturierungen im Bereich des Regenüberlaufbeckens sowie die Neukonzeptionierung von Bestandsgebäuden. Durch die Verlegung von Mitarbeiterparkplätzen auf Flächen außerhalb des Betriebsgeländes sollen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Die Errichtung eines Wertstoffhofs am Standort soll vorerst zurückgestellt werden.
Zur Umsetzung der nächsten Schritte bereitet die Verwaltung die Ausschreibung eines Generalplaners vor. Hierfür sind im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der Planung von Sozial- und Verwaltungsgebäuden, um kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen. Die weiteren Bauabschnitte für Werkstätten und Infrastruktur sollen in einer groben Planung berücksichtigt werden. Ein Finanzrahmen für die Folgejahre soll bis zum vierten Quartal 2025 vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Zu 1) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 3) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 4) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimm
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 18.Mehrgenerationenplatz Brünen, hier: Sperrvermerk FinanzmittelZur Vorlage · 2025/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 wurde für die Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes in Brünen ein Sperrvermerk über 120.000 Euro festgelegt, der an die Bedingung eines positiven Förderbescheids geknüpft ist. Um den Antrag auf diese Förderung abschließend bearbeiten zu können, ist die Erstellung einer Kostenschätzung notwendig. Hierfür sind ein Bodengutachten sowie eine örtliche Vermessung durch externe Ingenieurbüros erforderlich.
Die Verwaltung beantragt daher, einen Betrag von 5.000 Euro aus der entsprechenden Haushaltsposition bereitzustellen, um diese Maßnahmen noch vor dem ausstehenden Förderbescheid durchführen zu können. Zudem sollen Mittel für die bereits im Haushaltsjahr 2024 beauftragte Landschaftsplanung in Höhe von 8.616 Euro im Jahr 2025 abgerechnet werden.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, den Sperrvermerk in einer Gesamthöhe von 13.616 Euro aufzuheben, um die abschließende Bearbeitung des Förderantrags zu ermöglichen. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Produkt Spielplätze vorhanden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 19.Tätigkeitsbericht sowie Wiederbesetzung der Stelle EnergiemanagementZur Vorlage · 2025/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Tätigkeitsbericht des Energiemanagements sowie zur Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle vorgelegt. Die Position wurde zum 1. Januar 2024 besetzt und soll ab 2027 zur Unterstützung des Hochbaus dauerhaft im Stellenplan verbleiben. Seit dem 1. April 2025 ist die Stelle unbesetzt.
Zu den Kernaufgaben des Energiemanagements gehören die Einführung eines Systems zur Onlineerfassung der Energieverbräuche städtischer Liegenschaften, die Überprüfung der Energiebeschaffung sowie die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen. Im vergangenen Jahr wurden bereits wesentliche Gebäude mit Sensoren ausgestattet und in eine digitale Plattform integriert. Dabei wurde festgestellt, dass in größeren Gebäudekomplexen, wie etwa der Gesamtschule, Messeinrichtungen fehlen oder technisch veraltet sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die notwendigen Anpassungen der Messkonzepte in bestehende Sanierungsstrategien einzubinden, um eine kosteneffiziente Umsetzung zu gewährleisten.
Die Verwaltung empfiehlt, das Stellenbesetzungsverfahren zeitnah zu eröffnen und die Stelle wieder zu besetzen. Als Begründung werden die Möglichkeit zur Einsparung von Finanzmitteln durch Energieeinsparungen sowie die Reduzierung der CO2-Belastung angeführt. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis nehmen und die Wiederbesetzung der Stelle dem Rat empfehlen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025 · Bauausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zu 1) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Zu 2) 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 20.Zukunft Schloss RingenbergZur Vorlage · 2025/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln verfolgt derzeit zwei verschiedene Ansätze für die zukünftige Entwicklung des Schlosses Ringenberg. Ein erster Weg sieht die Veräußerung der Immobilie durch einen Makler vor, wobei die Beibehaltung öffentlicher Interessen wie des Standesamtes und kultureller Veranstaltungen als Kriterium festgeschrieben wurde. Parallel dazu wurde ein Beteiligungsprozess unter der Leitung des Büros „Spin“ geplant, für den im Haushalt 202<0xC2>5 Mittel in Höhe von 12.000 Euro vorgesehen sind. Diese Mittel sind jedoch aufgrund der laufenden Verkaufsbemühungen derzeit mit einem Sperrvermerk versehen.
Ergänzend dazu hat eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern aus Ringenberg ein Konzept zur langfristigen Nutzung vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht vor, das Schloss durch eine gemeinnützige Trägerschaft zu betreiben, wobei die Stadt Hamminkeln Eigentümerin bleibt und die Immobilie für einen symbolischen Betrag von einem Euro übergibt. Zur wirtschaftlichen Absicherung sollen potenzielle Ankermieter aus den Bereichen Gastronomie, Büro und Kultur sowie öffentliche Fördermittel einbezogen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun eine Entscheidung zwischen der Priorisierung des Verkaufs durch den Makler oder der Aufhebung des Sperrvermerks, um den Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Interessengemeinschaft aus Ringenberg einzuleiten.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 21.Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk HamminkelnZur Vorlage · 2025/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Gemeinde Hamminkeln soll über die Besetzung von Schiedspersonen für zwei Schiedsamtsbezirke entscheiden. Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk I (Brünen) endet am 6. August 2025. Da der Kandidat für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt die Verwaltung seine Wiederwahl.
Für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden) endet die Amtszeit des amtierenden Schiedsmannes zum 26. August 2025. Da dieser nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige stellvertretende Schiedsperson aus dem Schiedsamtsbezirk IV zu wählen. Der Kandidat erfüllt die Altersvoraussetzungen und ist in Hamminkeln wohnhaft, was den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass der stellvertretende Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk I verstorben ist. Es besteht die Absicht, Stellvertretungsposten künftig nicht mehr nachzubesetzen. Stattdessen sollen sich die vier Schiedspersonen der verschiedenen Bezirke untereinander vertreten, ein Vorgehen, das vom Amtsgericht Wesel unterstützt wird. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussentwurf.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: einstimmig
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: einstimmig - 22.Antrag zum Haushalt 2025 der CDU-Fraktion: Erarbeitung weiterer KonsolidierungsmaßnahmenZur Vorlage · 2025/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Haushaltsplans 2025 einen Antrag zur Erarbeitung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt. Hintergrund ist ein vorangegangener Beschluss des Rates, die realisierbaren Investitionen zu ermitteln und einen Investitionsdeckel zu entwickeln. Für das Haushaltsjahr 2025 weist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Defizit von 6,1 Millionen Euro auf, wodurch keine Mittel für Investitionen aus laufenden Einnahmen zur Verfügung stehen. Für die Folgejahre werden Salden von etwa 640.000 Euro im Jahr 2026, rund 1 Million Euro im Jahr 2027 und 1,8 Millionen Euro im Jahr 2028 prognostiziert.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass eine Beschränkung der Investitionen auf diesen Saldo nicht ausreichend ist, da der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegt. Eine alternative Berechnung der Investitionskapazität basierend auf den verfügbaren Personalressourcen und Ingenieurleistungen ergab für den Hochbau etwa 6,1 Millionen Euro und für den Tiefbau rund 2,7 Millionen Euro. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass diese Werte stark von Annahmen zur Aufgabenverteilung abhängen und bei Großprojekten, wie etwa der geplanten Sanierung einer Grundschule, nicht anwendbar sind.
Da die Berechnungsgrundlagen als zu unsicher eingestuft werden und der Zahlungsfluss nicht zwingend den Bearbeitungsstand widerspiegelt, bewertet die Verwaltung die Einführung eines Investitionsdeckels als nicht zielführend. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, auf die Einführung eines solchen Deckels zu verzichten.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 23.Mitgliedschaft zum Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte"Zur Vorlage · 2025/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Mitgliedschaft im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vorgelegt. Das überparteiliche Bündnis, dem bereits 70 Kommunen aus acht Bundesländern angehören, setzt sich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Länder sowie für die Lösung von Altschuldenproblemen ein. Weitere Ziele des Zusammenschlusses sind die Schaffung von Investitionsspielräumen in Bereichen wie Klimaschutz und Digitalisierung sowie die Möglichkeit zur Senkung von Hebesätzen.
Für den Beitritt ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Das Bündnis nutzt verschiedene Methoden der Öffentlichkeitsarbeit und politische Gespräche, um auf die finanzielle Situation der Kommunen aufmerksam zu machen. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
Die zuständige Verwaltung empfiehlt den Beitritt zum Aktionsbündnis, um verstärkt auf die sich verändernde finanzielle Lage der Kommunen hinzuweisen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Verwaltung mit dem Beitritt zum Bündnis beauftragt.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 24.Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2025Zur Vorlage · 2025/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über einen Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Jahr 2025. Die Kommunalaufsicht hat die vorgelegte Satzung bereits am 10. März 2025 zur Kenntnis genommen. Für die Rechtswirksamkeit und die anschließende öffentliche Bekanntmachung ist jedoch ein Beschluss des Rates erforderlich, der eine Korrektur des Gesamtbetrages der Aufwendungen in § 1 der Satzung vorsieht.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Betrag der Aufwendungen in § 1 zu ergänzen, da in der ursprünglichen Fassung lediglich die ordentlichen Aufwendungen aufgeführt waren. Durch die Aufnahme von Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen wird der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 94.223.603 Euro korrigiert. Nach dem erfolgten Beitrittsbeschluss wird die angepasste Satzung im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 25.Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2024Zur Vorlage · 2025/0096 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2025/0096 informiert die zuständige Fachabteilung den Rat über die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen sowie Aufwendungen. Die in der zugehörigen Anlage aufgeführten Beträge wurden bereits durch die zuständige Kämmerei genehmigt.
Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen war für das betreffende Haushaltsjahr gewährleistet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch abschließende Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information über die bereits erfolgten finanziellen Vorgänge sowie über mögliche künftige Anpassungen durch den Abschluss des Haushaltsjahres 2024.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung)
- 26.Bestellung des Ersten Beigeordneten Graaf zum Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH gem. § 113 Abs. 2 GO hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2025/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gebeten, die am 19. Dezember 2024 durch den Bürgermeister und Ratsmitglieder getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung des Ersten Beigeordneten als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW.
Die Maßnahme wurde notwendig, da im Rahmen der Vorbereitungen zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung sowie des Konsortialvertrages mit dem Partner Gelsenwasser ein Hinweis eines Notars vorlag. Dieser wies darauf hin, dass im Beschluss des Rates vom 5. Dezember 2024 die ausdrückliche Bestellung des Ersten Beigeordneten als Vertreter in der Gesellschafterversammlung fehlte. Ohne diese spezifische Bestimmung konnte für die Stadtwerke Hamminkeln Beteiligungs GmbH kein wirksam bestellter Geschäftsführer ausgewiesen werden.
Da eine ordnungsgemäße Einberufung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung nicht mehr rechtzeitig möglich war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit getroffen. Der Rat hat nun die Aufgabe, diese Entscheidung nachträglich zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2025/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Ausscheidens eines Ratsmitglieds zum 30. April 2025 ist eine Neubesetzung verschiedener Gremien erforderlich. Ein neues Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde als Nachfolger für den 1. Mai 2025 festgestellt. Da das neue Mitglied durch die Übernahme des Mandats seine bisherigen Funktionen als sachkundiger Bürger in bestimmten Ausschüssen verliert, wurden entsprechende Vorschläge zur Nachbesetzung eingereicht. Dies betrifft unter anderem die Positionen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Wahlprüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Auch für den Bauausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Generationen, Bildung und Sport und für den Feuerschutz sind personelle Änderungen vorgesehen.
Die Vorlage regelt zudem die Neubesetzung von Vertretungen in Drittorganisationen, darunter die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst, das Euregiorat sowie verschiedene Wasser- und Bodenverbände. Darüber hinaus wird die Nachbesetzung beratender Sitze für Schulangelegenheiten im Ausschuss Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie in der Arbeitsgruppe Schule beantragt. Hierbei soll die bisherige Stellvertreterin den ordentlichen Sitz übernehmen, während eine neue Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wurde.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 28.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 01.04.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29.Mitteilungen und Anfragen
- 29.1Veranstaltung Schutz des Grundwassers
- 29.2Sachstand Einbeziehungssatzung Mehrhooger Straße