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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

2025/0062 09.04.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Logistikzentrums nördlich der Autobahn A3 vor.

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Anregungen zu artenschutzrechtlichen Auflagen und zur Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen in die Planung einbezogen. Die Anpassungen umfassen die Konkretisierung der Wall-Wand-Kombination sowie die Festlegung, dass sich der Erhalt von Dunkelräumen für Fledermäuse auf die Lichtemissionen des Logistikzentrums bezieht.

Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf gaben Hinweise zu Bergbaugebieten, Risikozonen sowie zum Wasserschutzgebiet, welche redaktionell in den Plan eingearbeitet oder zur Kenntnis genommen werden. Der Kreis Wesel regte eine Eingrünung der Flächen sowie die Beachtung wasserrechtlicher Belange an, wobei Abstimmungen mit der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. Zudem wurden Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Isel zum Niederschlagswasser sowie technische Anforderungen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Westnetz GmbH in das Verfahren integriert. Die Berücksichtigung von Kampfmittelhinweisen sowie die Sicherstellung bestehender Versorgungsleitungen sind Bestandteil der weiteren Planungsschritte.

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