Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Reduzierung der Anzahl der Parkplätze - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anregung nach § 24 GO NRW aus dem Dezember 2024 sieht eine Reduzierung der Anzahl an Parkplätzen für Kraftfahrzeuge in Hamminkeln vor. Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde das Thema an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung weitergeleitet.
Nach Einschätzung der Verwaltung bezieht sich die Anregung auf Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum, wie sie Bestandteil von Straßen- oder Platzgestaltungen sind. Eine Reduzierung von Stellplätzen kann im Rahmen städtebaulicher Planungen und zur Verkehrsberuhigung durch die Umwidmung von Flächen in Grün- oder Aufenthaltsbereiche erfolgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung zur Neugestaltung des Molkereiplatzes der Erhalt von Parkplätzen ein wesentlicher Belang war. Zudem wird die Prägung des ländlichen Raums durch einen hohen Anteil an motorisiertem Individualverkehr angeführt, wobei das Mobilitätskonzept darauf abzielt, diesen Anteil zu senken und somit den Bedarf an Stellplätzen zu verringern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung einer Reduzierung von Parkplätzen bei künftigen Umgestaltungen von Straßen oder öffentlichen Plätzen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 3.Erleichterung von Holzbau bei Gebäuden - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung nach § 24 GO NRW vor, die eine Erleichterung des Holzbaus bei Gebäuden zum Ziel hat. Die entsprechende Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung weitergeleitet. Der Hintergrund der Anregung umfasst die Nutzung ökologischer und wirtschaftlicher Vorteile der Holzbauweise, wie etwa die CO₂-Speicherung, die Effizienz durch vorgefertigte Elemente sowie die thermische Isolierung.
Die Verwaltung stellt fest, dass in den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln kein Verbot von Holzbau besteht und dieser auch nicht explizit vorgeschrieben ist. Da somit keine planerischen Einschränkungen vorliegen, sieht die zuständige Fachabteilung keinen Handlungsbedarf für zusätzliche regulatorische Erleichterungen auf planerischer Ebene. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.Errichtung von Fahrradboxen am Bahnhof Hamminkeln und Mehrhoog - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/0073 befasst sich mit der Errichtung von Fahrradboxen an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog auf Basis einer Anregung nach § 24 GO NRW. Am Bahnhof Mehrhoog stehen derzeit 24 Fahrradboxen zur Verfügung. Für den Bahnhof Hamminkeln sowie für den Haltepunkt Dingden ist die Errichtung von jeweils acht weiteren Boxen im Frühjahr 2025 geplant.
Die Verwaltung bewertet das bestehende und kommende Angebot als ausreichend und bedarfsgerecht, sodass aktuell kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und von weiteren Errichtungen abzusehen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Auslastung der Radboxen regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Informationskampagnen und Beratung über Photovoltaik durch die Stadt Hamminkeln - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0076 geht es um die Durchführung von Informationskampagnen und Beratungsangeboten zum Thema Photovoltaik durch die Stadt Hamminkeln. Grundlage ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die im Dezember 2024 eingereicht wurde. Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde das Anliegen an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Die Stadt bietet bereits jetzt gemeinsam mit dem Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel eine digitale Sprechstunde an, die alle zwei Wochen stattfindet. In diesem Rahmen beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale NRW Fragen zu Themen wie energieeffizientem Bauen und Wohnen. Darüber hinaus nimmt die Stadt am Projekt „Klimafit Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr teil, im Zuge dessen regelmäßig Vorträge zu Photovoltaik-Anlagen angeboten werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Beratungsangebote und Kampagnen zum Thema Photovoltaik weiterhin anzubieten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Errichtung einer Fahrradreparaturstation am Bahnhof in Hamminkeln und Mehrhoog - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0072 wird die Prüfung der Errichtung von Fahrradreparaturstationen an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog thematisiert. Grundlage für diesen Vorgang ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die im Dezember 2024 eingereicht wurde. Derzeit verfügt das Stadtgebiet lediglich über eine privat betriebene Fahrradreparaturstation in Kesseldorf, während an den Bahnhöfen Hamminkeln und Mehrhoog aktuell keine entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit einer Untersuchung zur Notwendigkeit solcher Stationen zu beauftragen. Diese Prüfung soll in Kooperation mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) erfolgen, um die Belange des Radverkehrs einzubeziehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss am 27. März 2025 sowie im Rat am 9. April 2025.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Vorstellung des Abschlusskonzeptes Vorreiterkonzept KlimaschutzZur Vorlage · 2025/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung das Abschlusskonzept des Vorreiterkonzepts Klimaschutz vor. Die Grundlage hierfür bildet ein Beschluss des Rates aus dem April 2022. Ziel der Initiative ist die Treibhausgasneutralität der Stadt Hamminkeln bis zum Jahr 2040, wobei die Stadtverwaltung für den Bereich der Verwaltung bereits das Jahr 2035 anstrebt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören der Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung der Elektromobilität sowie die Stärkung des Umweltverbunds durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur.
Das Konzept wurde unter Einbeziehung von Experten, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Lokalpolitik entwickelt. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses gingen über 200 Anregungen ein, die in die Ausarbeitung eingeflossen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Abschlussbericht als Handlungskonzept und Leitlinie anzuerkennen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Maßnahmen in einem Umsetzungsplan zu konkretisieren, Fördermöglichkeiten zu prüfen und über den Fortschritt regelmäßig an das zuständige Gremium zu berichten, sofern die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.Kommunale Wärmeplanung - VortragZur Vorlage · 2025/0074 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 27. März 2025 wird über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Hamminkeln berichtet. Der Plan dient als strategischer Fahrplan zur Entwicklung einer klimaneutralen und wirtschaftlichen Wärmeversorgung des gesamten Gebäudebestands. Die Umsetzung umfasst eine Bestandsanalyse des Wärmebedarfs, die Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen sowie die Untersuchung lokaler Möglichkeiten für erneuerbare Energien und Abwärme.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung eines Zielszenarios für das Jahr 2045, welches die Deckung des künftigen Wärmebedarfs durch regenerative Quellen und die Festlegung von Gebieten für Wärmenetze vorsieht. Darauf aufbauend soll eine lokale Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen und einem Zeitplan erstellt werden.
Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im Februar 2023 die Bereitstellung von Mitteln beschlossen und die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt hatte, wurde nach einer erfolgreichen Ausschreibung die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erstellung des Wärmeplans betraut. In der Sitzung wird ein Vertreter des beauftragten Büros über den aktuellen Fortschritt sowie das weitere Vorgehen informieren.
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- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 9.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2025/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Logistikzentrums nördlich der Autobahn A3 vor.
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Anregungen zu artenschutzrechtlichen Auflagen und zur Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen in die Planung einbezogen. Die Anpassungen umfassen die Konkretisierung der Wall-Wand-Kombination sowie die Festlegung, dass sich der Erhalt von Dunkelräumen für Fledermäuse auf die Lichtemissionen des Logistikzentrums bezieht.
Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf gaben Hinweise zu Bergbaugebieten, Risikozonen sowie zum Wasserschutzgebiet, welche redaktionell in den Plan eingearbeitet oder zur Kenntnis genommen werden. Der Kreis Wesel regte eine Eingrünung der Flächen sowie die Beachtung wasserrechtlicher Belange an, wobei Abstimmungen mit der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. Zudem wurden Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Isel zum Niederschlagswasser sowie technische Anforderungen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Westnetz GmbH in das Verfahren integriert. Die Berücksichtigung von Kampfmittelhinweisen sowie die Sicherstellung bestehender Versorgungsleitungen sind Bestandteil der weiteren Planungsschritte.
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- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.1. Änderung der 3. Änderung Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät am 27. März 2025 über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Anpassung textlicher Festsetzungen innerhalb eines als Kerngebiet ausgewiesenen Bereichs.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für das Kerngebiet eine Ausnahme vor, die den Betrieb von Vergnügungsstätten für die Gebäude in der Marktstraße 19b und 19c zulässt. Mit der geplanten Änderung soll diese Ausnahme aufgehoben werden, sodass Vergnügungsstätten im gesamten Kerngebiet des Plans unzulässig sind. Da sich die Änderung lediglich auf die textlichen Festsetzungen bezieht und die Grundzüge der Planung nicht verändert werden, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Der Ausschuss soll beschließen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
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- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wertherbruch" (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Wertherbruch - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät über die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wertherbruch“ im Ortsteil Wertherbruch. Ziel dieser Planänderung ist die Anpassung des bestehenden Planungsrechts an aktuelle Anforderungen. Konkret soll eine von der Stadt erworbene, aufgegebene Hoffläche sowie die damit verbundenen landwirtschaftlichen Flächen für eine Wohnbebauung umgenutzt werden können.
Das Verfahren wird als Bebauungsplanung zur Innenentwicklung gemäß den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt, was eine direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfs ermöglicht. Die erforderlichen Unterlagen wurden von der zuständigen Fachabteilung bereits erarbeitet. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im Juli 2024 die Aufstellung dieser Änderung beschlossen hatte, liegt nun der Beschlussvorschlag vor, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
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- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 12.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "An der Windmühle/Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle/Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die Aufstellung dieses Plans wurde bereits am 10. Oktober 2024 durch den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Wohnbaufläche, auf der ein Wohnhaus mit insgesamt 18 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden soll.
Das Verfahren wird als Bebauungsplanung zur Innenentwicklung gemäß den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Dies ermöglicht im Rahmen des Verfahrens die direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Auf Grundlage der von der Projektträgerseite erarbeiteten Unterlagen wird nun der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angestrebt. Die entsprechenden Entwürfe sowie die Erschließungspläne liegen der Vorlage als Anlagen bei.
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- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.7. Änderung des Bebauungsplanes BM7 "Ortskern westlich der B473" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes BM7 „Ortskern westlich der B473“ im Ortsteil Dingden. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung eines Grundstücks an der Straße „Stockkamp“ geschaffen werden. Das Vorhaben sieht den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen und einem aufgesetzten Staffelgeschoss vor.
Die Vorlage bezieht sich auf einen im Dezember 2024 beschlossenen Antrag. Der Antragsteller hat hierzu einen konkreten Änderungsentwurf vorgelegt, der in seinen wesentlichen Punkten dem ursprünglichen Entwurf entspricht. Da es sich um eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung gemäß § 13a BauGB handelt, kann das Verfahren vereinfacht durchgeführt werden, was eine direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes ermöglicht.
Der Ausschuss empfiehlt neben dem Aufstellungsbeschluss auch den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Lebensmitteleinzelhandel Blumenkamper Straße" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Lebensmitteleinzelhandel Blumenkamper Straße“ zu fassen. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters im Ortsteil Hamminkeln am Standort „Am Hellefisch“ vor. Eine Prüfung alternativer Standorte durch die Verwaltung ergab, dass dieser Bereich die raumordnerischen Zielvorgaben erfüllt, da er als allgemeiner Siedlungsbereich sowie innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs eingestuft ist.
Die Verwaltung befürwortet die Umsetzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um präzisere Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gebäudegestaltung, der Verkehrsführung und der Grünflächengestaltung zu erhalten. Zudem sollen durch das Verfahren rechtssichere Regelungen für die Erschließung geschaffen und die Übertragung von Kosten für infrastrukturelle Anpassungen auf den Vorhabenträger ermöglicht werden. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten befindet sich in der Erstellung und soll im zweiten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Gegenüber einem vorliegenden Antrag einer Fraktion, der kleinteiligen Einzelhandel vorsieht, hält die Verwaltung an der Planung für einen großflächigen Einzelhandel fest. Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss soll vor der Beratung des besagten Gegenantrags erfolgen. Das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt wurde bereits dahingehend angepasst, dass der zentrale Versorgungsbereich für diesen Standort vergrößert wurde.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Rat (31. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimme(n), 23 Gegenstimme(n), 13 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) - 15.Antrag der FWI-Fraktion vom 03.03.2025 - Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Hof Oertmann/Pastorat“Zur Vorlage · 2025/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat einen Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Hof Oertmann/Pastorat“ sowie auf die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Rathaus“ gestellt. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2015 zielte darauf ab, einen Standort für eine mögliche Einzelhandelsentwicklung zu sichern und planerische Spielräume für die Stadt zu schaffen.
Derzeit liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Discounters vor. Die Verwaltung führt dazu aus, dass dieser Plan die Ziele einer Einzelhandelsentwicklung erfüllt. Der Antrag der FWI-Fraktion sieht hingegen ausdrücklich kleinteiligen Einzelhandel als Nutzungsform vor, was den Zielen für großflächigen Einzelhandel entgegenstehe. Eine Umsetzung des Antrags würde bedeuten, dass der Standort für großflächige Angebote nicht mehr zur Verfügung stünde, da keine konkreten Alternativstandorte erkennbar seien.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen und bevorzugt weiterhin die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der zuständige Ausschuss hat dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Rat (31. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Adams, JörgJa-StimmeBecker, AlexandraJa-Stimme Prof. Dr. BergerforthJa-StimmeBlümer, JohannesJa-StimmeBoland, BernhardJa-StimmeBrendjes, ManfredGegenstimmeBrick, GiselaJa-StimmeC
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) - 16.Antrag der FWI-Fraktion vom 03.03.2025 -Antrag auf Aufstellung einer Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 2025/0080 · Beschlussvorlage
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Die FWI-Fraktion hat einen Antrag auf Aufstellung einer Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen Bebauungsplan „Hof Oertmann / Pastorat“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Die Maßnahme soll der Sicherung der planerischen Ziele der Antragstellenden dienen. Der Geltungsbereich der beantragten Sperre erstreckt sich von der östlichen Seite der Blumenkamper Straße bis zum Kreuzungsbereich Brüner Straße und Hellefisch.
Die Verwaltung hat den Antrag rechtlich prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung besagt, dass die Erlassung der Veränderungssperre rechtlich zulässig ist. Zudem wurde die Möglichkeit geprüft, die Entscheidung über eine bestehende Bauvoranfrage an den Rat zu übertragen, was ebenfalls als rechtlich zulässig bewertet wurde. Damit die Veränderungssperre Auswirkungen auf das laufende Bauvoranfrageverfahren haben kann, müsste sie vor dem 7. April 2025 in Kraft treten. Aufgrund der Terminierung der nächsten regulären Ratssitzung am 9. April 2025 wäre für eine rechtzeitige Entscheidung die Einberufung einer Sonderratssitzung notwendig.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Rat (31. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 17.Standortkonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Beschluss über das vorliegende KonzeptZur Vorlage · 2025/0067 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Ausbau großflächiger Anlagen durch einen strukturierten Ansatz voranzutreiben und Flächenanfragen gezielt zu lenken. Dabei sollen räumlich geeignete und raumverträgliche Standorte identifiziert werden, wobei der Fokus auf baurechtlich privilegierten Flächen oder solchen liegt, die unter Einzelfallregelungen fallen.
Das Konzept sieht eine Konzentration auf den Privilegierungskorridor vor. Es wird empfohlen, diesen Korridor von 200 Metern auf 500 Meter entlang der Hauptbahnlinie und der Autobahn zu erweitern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Für Anlagen im Bereich zwischen 200 und 500 Metern soll eine Einzelfallentscheidung anhand eines Prüfbogens erfolgen. In den Erarbeitungsprozess wurde die Bürgerenergiegenossenschaft Hamminkeln eG einbezogen, welche die Aufnahme aller durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz begünstigten Flächen in die Planung befürwortet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird über die Vorlage im März 2025 beraten und empfiehlt dem Rat, das Konzept als Grundlage für den künftigen Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu verabschieden. Die Entscheidung des Rates ist für April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 18.Bocholter Eisenbahnstrecke - SachstandZur Vorlage · 2025/0064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2025/0064 zum Sachstand der Bocholter Eisenbahnstrecke erläutert die Planung zur technischen Sicherung verschiedener Bahnübergänge, um das Signalpfeifen zu beenden. Am Übergang Döringer Feld ist aufgrund geringer Verkehrsaufkommen eine Schließung vorgesehen; Nutzer sollen stattdessen den Übergang Vennweg nutzen. Für den Übergang Rotering wird die Errichtung eines Bahnseitenweges sowie eine mögliche Signalisierung durch Lichtzeichen geprüft. An den Übergängen Lankernbrok und Kranendeich ist die technische Sicherung für Fußgänger und Radfahrer geplant. Am Kniebingsweg sieht ein modifizierter Vorschlag vor, den Zugang für Fußgänger und Radfahrer durch vorgelagerte Schranken zu unterbinden, während der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin möglich bleibt. Die Umsetzung soll über Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren erfolgen.
Zudem wird die Aufnahme von Güterverkehr zum Industriepark Mussum thematisiert. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen plant Verkehrsleistungen auf dem Industriestammgleis, wofür eine Ertüchtigung des Gleises notwendig ist. Nach ersten Einschätzungen ist der Betrieb von Güterzügen voraussichtlich nur außerhalb der Personenverkehrszeiten möglich, was eine mögliche Verkehrszunahme ab 2026 beinhalten könnte. Hinsichtlich Materialtransporten für Baumaßnahmen an der Betuwe-Linie wurde ein Angebot für Lagerflächen im Industriepark Mussum seitens der Bahn nicht in Anspruch genommen, wodurch kein zusätzlicher Schienenverkehr durch diese Logistikmaßnahmen entsteht.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 19.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 06.02.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20.Mitteilungen und Anfragen