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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wertherbruch" (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Wertherbruch - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

2025/0075 27.03.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät über die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wertherbruch“ im Ortsteil Wertherbruch. Ziel dieser Planänderung ist die Anpassung des bestehenden Planungsrechts an aktuelle Anforderungen. Konkret soll eine von der Stadt erworbene, aufgegebene Hoffläche sowie die damit verbundenen landwirtschaftlichen Flächen für eine Wohnbebauung umgenutzt werden können.

Das Verfahren wird als Bebauungsplanung zur Innenentwicklung gemäß den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt, was eine direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfs ermöglicht. Die erforderlichen Unterlagen wurden von der zuständigen Fachabteilung bereits erarbeitet. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im Juli 2024 die Aufstellung dieser Änderung beschlossen hatte, liegt nun der Beschlussvorschlag vor, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

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Beratungsfolge