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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "An der Windmühle/Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

2025/0066 27.03.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle/Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die Aufstellung dieses Plans wurde bereits am 10. Oktober 2024 durch den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Wohnbaufläche, auf der ein Wohnhaus mit insgesamt 18 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden soll.

Das Verfahren wird als Bebauungsplanung zur Innenentwicklung gemäß den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Dies ermöglicht im Rahmen des Verfahrens die direkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Auf Grundlage der von der Projektträgerseite erarbeiteten Unterlagen wird nun der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angestrebt. Die entsprechenden Entwürfe sowie die Erschließungspläne liegen der Vorlage als Anlagen bei.

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