Erleichterung von Holzbau bei Gebäuden - Anregung gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung nach § 24 GO NRW vor, die eine Erleichterung des Holzbaus bei Gebäuden zum Ziel hat. Die entsprechende Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung weitergeleitet. Der Hintergrund der Anregung umfasst die Nutzung ökologischer und wirtschaftlicher Vorteile der Holzbauweise, wie etwa die CO₂-Speicherung, die Effizienz durch vorgefertigte Elemente sowie die thermische Isolierung.
Die Verwaltung stellt fest, dass in den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln kein Verbot von Holzbau besteht und dieser auch nicht explizit vorgeschrieben ist. Da somit keine planerischen Einschränkungen vorliegen, sieht die zuständige Fachabteilung keinen Handlungsbedarf für zusätzliche regulatorische Erleichterungen auf planerischer Ebene. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 27.03.2025Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)