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Beschlussvorlage

1. Änderung der 3. Änderung Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

2025/0068 27.03.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 27.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät am 27. März 2025 über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Anpassung textlicher Festsetzungen innerhalb eines als Kerngebiet ausgewiesenen Bereichs.

Der aktuelle Bebauungsplan sieht für das Kerngebiet eine Ausnahme vor, die den Betrieb von Vergnügungsstätten für die Gebäude in der Marktstraße 19b und 19c zulässt. Mit der geplanten Änderung soll diese Ausnahme aufgehoben werden, sodass Vergnügungsstätten im gesamten Kerngebiet des Plans unzulässig sind. Da sich die Änderung lediglich auf die textlichen Festsetzungen bezieht und die Grundzüge der Planung nicht verändert werden, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Der Ausschuss soll beschließen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.

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