Einführung der Pflicht auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln Photovoltaik zu errichten, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0086 wird die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen kommunalen Gebäuden in Hamminkeln thematisiert. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass für den Umgang mit Solaranlagen auf städtischen Dachflächen bereits ausreichende Grundlagen durch bestehende Ratsbeschlüsse vorliegen. So wurde bereits im Jahr 2015 die Vermietung geeigneter Flächen zur regenerativen Energieerzeugung beschlossen und im Mai 2024 die Durchführung von Kooperationsgesprächen mit der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG beauftragt.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass bei anstehenden energetischen Sanierungen sowie bei Neubauten und Umbauten die Integration von Photovoltaikanlagen bereits in die Planungen einfließt. Eine zusätzliche allgemeine Belegungspflicht sei nicht zielführend, da eine Prüfung der Dachflächen im Rahmen der technischen Gebäudeuntersuchungen ohnehin stattfindet. Zudem seien viele städtische Liegenschaften bereits belegt, was eine Erweiterung der Flächen in manchen Fällen einschränke.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat daher, von einer grundsätzlichen Belegungspflicht abzusehen und die Nutzung kommunaler Dachflächen weiterhin auf Basis der vorhandenen Beschlüsse fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.04.2025Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)