Flächenausweisung Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich mit der Ausweisung von Flächen für Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln. Im Kontext des Wind-an-Land-Gesetzes und der damit verbundenen Flächenziele für das Land Nordrhein-Westfalen sind im Entwurf zur Änderung des Regionalplans Ruhr für Hamminkeln bereits zwei Beschleunigungsgebiete vorgesehen. Diese Gebiete, Hmn_03 und Hmn_09, umfassen zusammen etwa 80 Hektar.
Über diese Gebiete hinaus beabsichtigt die Verwaltung, weitere Flächen im Rahmen der regulären Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch auszuweisen. Die Begründung für diesen Schritt umfasst die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Klimapolitik der Kommune sowie die Erwartung finanzieller Vorteile, etwa durch Gewerbesteuereinnahmen oder Beteiligungsmodelle. Nach Gesprächen mit Grundstückseigentümern und Vertretern der Energiegenossenschaft Hamminkeln sowie der Gelsenwasser liegen Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplans vor. Diese beziehen sich auf Flächen, für die eine Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer besteht.
Die Identifizierung dieser Flächen erfolgte nach den Kriterien des Regionalverbands Ruhr. Die Durchführung notwendiger Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Schattenwurf erfolgt parallel zum Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans.
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