Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre Blumenkamper Straße im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2025/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 32 in der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Der Rat der Stadt hatte im April 2025 den Aufstellungsbeschluss für diesen Plan sowie die damit verbundene Veränderungssperre beschlossen, um die Bauleitplanung abzusichern und Entwicklungen zu verhindern, die den Planungszielen widersprechen könnten.
Der Antrag bezieht sich auf die geplante Nutzung eines Bestandsgebäudes in der Blumenkamper Straße. Nach einer Sanierung des Gebäudes soll die Fläche im Erdgeschoss künftig als Büro genutzt werden, während die Flächen im Obergeschoss vorerst ungenutzt bleiben. Die zuständigen Fachdienste bewerten das Vorhaben so, dass es nicht den Planungszielen widerspricht. Eine Büronutzung sei im Rahmen der angedachten Mischnutzung möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass das Gebäude als rahmengebender Teil des Straßenraums in die künftige Bebauungsplanung einbezogen wird und somit dauerhaft erhalten bleibt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der Ausnahme von der Veränderungssperre für diese Umnutzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Flächenausweisung Windenergie im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2025/0113 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich mit der Ausweisung von Flächen für Windenergie im Stadtgebiet Hamminkeln. Im Kontext des Wind-an-Land-Gesetzes und der damit verbundenen Flächenziele für das Land Nordrhein-Westfalen sind im Entwurf zur Änderung des Regionalplans Ruhr für Hamminkeln bereits zwei Beschleunigungsgebiete vorgesehen. Diese Gebiete, Hmn_03 und Hmn_09, umfassen zusammen etwa 80 Hektar.
Über diese Gebiete hinaus beabsichtigt die Verwaltung, weitere Flächen im Rahmen der regulären Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch auszuweisen. Die Begründung für diesen Schritt umfasst die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Klimapolitik der Kommune sowie die Erwartung finanzieller Vorteile, etwa durch Gewerbesteuereinnahmen oder Beteiligungsmodelle. Nach Gesprächen mit Grundstückseigentümern und Vertretern der Energiegenossenschaft Hamminkeln sowie der Gelsenwasser liegen Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplans vor. Diese beziehen sich auf Flächen, für die eine Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer besteht.
Die Identifizierung dieser Flächen erfolgte nach den Kriterien des Regionalverbands Ruhr. Die Durchführung notwendiger Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Schattenwurf erfolgt parallel zum Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 4.Antrag auf die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg. Konkret umfasst das Vorhaben die Flurstücke 96, 97, 98 und 208 in der Gemarkung Ringenberg, Flur 9. Ziel der Änderung ist es, die rechtliche Basis für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen zu festlegen.
Die Vorlage ordnet sich dem Ziel der Stadt an, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Seitens der zuständigen Fachdienste wird der Antrag befürwortet. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Empfehlung zur Zustimmung des Antrags sowie zum Aufstellungsbeschluss für die 72. Änderung vorlegen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 geplant, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 5.Antrag auf die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden zu schaffen. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die Grundstücke Flurstück 40 und 43 in der Gemarkung Dingden, Flur 23. Ziel der Maßnahme ist es, die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festzulegen.
Die zuständige Fachabteilung befürwortet das Vorhaben. Die Änderung steht im Einklang mit dem Ziel der Stadt, weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie auszuweisen. Durch die Maßnahme wird ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien erwartet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 6.Antrag auf die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0115 liegt ein Antrag für die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Brünen, Flur 9, Flurstück 330.
Die Planung knüpft an das Ziel der Stadt Hamminkeln an, weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen, und trägt zum Ausbau regenerativer Energien bei. Die zuständige Fachabteilung befürwortet den Antrag. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird die Vorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 beraten. Es wird empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Zustimmung zum Antrag sowie die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen. Die entsprechende Entscheidung im Rat ist für den 9. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 7.Antrag auf die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Der Antrag umfasst spezifische Grundstücke in der Gemarkung Brünen, konkret die Flurstücke 28, 34, 155, 156 und 164 in der Flur 15 sowie das Flurstück 28 in der Flur 17.
Mit dieser Änderung sollen Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, was dem Ziel der Stadt entspricht, weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitzustellen. Die zuständige Fachabteilung befürwortet den Antrag. Die Maßnahme wird als Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien bewertet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 8.Antrag auf die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen.
Der Antrag umfasst die Änderung spezifischer Grundstücke in der Gemarkung Brünen, konkret das Flurstück 164 in der Flur 15 sowie die Flurstücke 92, 93, 94, 96, 345 und 346 in der Flur 16. Ziel der Änderung ist es, Flächen für die Windenergie auszuweisen, was im Einklang mit den städtischen Zielen zur Förderung erneuerbarer Energien steht. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben und sieht darin einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 9.Antrag auf die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0149 wird die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden beantragt. Der Antrag umfasst spezifische Grundstücke in der Gemarkung Dingden, Flur 17, konkret die Flurstücke 29, 30, 39, 74, 75, 76 und 77. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu schaffen.
Die Vorlage bezieht sich auf eine vorangegangene Planung und ordnet sich dem Ziel der Stadt Hamminkeln unter, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Die Verwaltung befürwortet den Antrag mit der Begründung, dass dieser einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien leistet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 10.Antrag auf die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln beantragt. Ziel ist die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen, konkret auf den Flurstücken 18 und 110 in der Flur 13 der Gemarkung Brünen.
Das Vorhaben sieht vor, im Rahmen eines Repowering-Prozesses bestehende Anlagen innerhalb einer vorhandenen Windkonzentrationszone durch zwei größere und leistungsfähigere Windenergieanlagen zu ersetzen. Zudem ist die Errichtung einer weiteren Anlage in räumlicher Nähe, jedoch außerhalb der aktuellen Konzentrationszone, vorgesehen. Derzeit finden Abstimmungen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde statt, um die rechtlichen Möglichkeiten für diese Maßnahmen zu prüfen. Sollte das Repowering der drei ursprünglichen Anlagen nicht wie geplant umsetzbar sein, dient die Änderung des Flächennutzungsplanes dazu, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau und Betrieb einer dritten Anlage zu schaffen.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag, da dieser einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien leistet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 11.Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Batteriespeicheranlage im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2025/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Ortsteil Mehrhoog liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Batteriespeicheranlage vor. Das Vorhaben sieht die Errichtung einer Anlage im Außenbereich nördlich der Ortslage vor, wobei die Projektfläche etwa 6,5 Hektar umfasst. Die Zufahrt soll über die Halderner Straße erfolgen. Die geplante Speicherkapazität wird mit insgesamt 1.104 MWh angegeben.
Der betreffende Standort ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Angrenzend an das Planungsgebiet befindet sich die Windkonzentrationszone „Töven“. In den Antragsunterlagen wird zudem auf ein geplantes Umspannwerk der Firma AMPRION an der Schledenhorster Straße verwiesen, welches als Netzanschluss dienen soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes für die Batteriespeicheranlage in Mehrhoog stattzugeben.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 12.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Veranstaltungshalle, eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Depot“ im Ortsteil Dingden beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Veranstaltungshalle sowie eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes auf einem Grundstück in der Gemarkung Dingden. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der notwendigen Planungsrechte für diese baulichen Maßnahmen.
Der geplante Lebensmittelmarkt soll eine bestehende Verkaufsfläche ersetzen, da der aktuelle Standort den modernen Anforderungen an die Flächenstruktur nicht mehr entspricht und eine Erweiterung am bisherigen Standort nicht möglich ist. Durch die Verlagerung könnte die derzeitige Fläche zur Erweiterung eines benachbarten Altenheims genutzt werden. Da der geplante Standort nicht als zentraler Versorgungsbereich eingestuft ist, muss im Rahmen der Planung nachgewiesen werden, dass die Ansiedlung aus städtebaulichen Gründen zulässig ist und die Versorgung in den zentralen Bereichen nicht beeinträchtigt wird. Hierzu soll ein Gutachten erstellt werden, welches von der Verwaltung in Auftrag gegeben wird. Der Drogeriemarkt wird dem kleinflächigen Einzelhandel zugeordnet und soll sich städtebaulich in die angrenzende Wohnbebauung integrieren.
Die geplante Veranstaltungshalle soll Vereinen und Bürgergemeinschaften für kulturelle Zwecke sowie Brauchtumspflege zur Verfügung stehen. Die Kombination der verschiedenen Nutzungen soll eine effiziente Flächennutzung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Tekaat ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 13.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln beraten. Das geplante Vorhaben am Weikensee umfasst Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit Veranstaltungsraum und ein kleines Hotel.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine planrelevanten Einwände erhoben. Die Sicherstellung einer Zufahrt zum Schiffsmodellbauclub wurde in der Planung berücksichtigt. Die Beteiligung der Behörden führte zu verschiedenen Hinweisen, die in der Abwägung behandelt wurden. So soll die Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen gewahrt bleiben und die Belange des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes – etwa durch eine ortsrandeinbindende Eingrünung und Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln – berücksichtigt werden. Die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet soll die Einhaltung des Immissionsschutzes sicherstellen, während die Vorgaben des Wasserschutzes im Plan verankert sind.
Aufgrund von Hinweisen der Bezirksregierung zur Kampfmittelproblematik und zum potenziellen Vorhandensein archäologischer Bodendenkmäler hat der Vorhabenträger Untersuchungen zur Überprüfung der Verdachtsflächen sowie eine Sachverhaltsermittlung in Auftrag gegeben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägungsbeschlüsse für die öffentliche Auslegung sowie den Satzungsbeschluss zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B.Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0146 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Hamminkeln dient als planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Businesscenter“ am Weikensee. Das Vorhaben umfasst Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Restaurant mit Veranstaltungsraum und ein kleines Hotel. Nachdem der Regionalverband Ruhr zunächst raumordnungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche angemeldet hatte, wurde durch den Beschluss des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 9. Mai 2025 ein Zielabweichungsverfahren abgeschlossen, sodass das Planverfahren fortgeführt werden kann.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft und berücksichtigt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen durch den Erhalt oder die Anpassung bestehender Wege gewährleistet bleibt. Für den Naturschutz sind Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln sowie eine ortsrandeinbindende Eingrünung vorgesehen, welche in der verbindlichen Bauleitplanung festgeschrieben sind. Auch die Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietes Wittenhorst wird im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes sichergestellt. Hinweise der Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikations- und Stromleitungen wurden als für die spätere Bauausführung relevante Punkte zur Kenntnis genommen. Zudem regte die Bezirksregierung Arnsberg an, mögliche bergbaurelevante Fragen mit den Rechtsnachfolgern ehemaliger Bergwerksfeldeigentümer zu klären.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B. Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Außenbereichssatzung „Nordbrocker Straße“ im Ortsteil Dingden beraten. Die Satzung sieht vor, zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten für bauliche Anlagen, insbesondere von Nebengebäuden, zu schaffen sowie Bestandsgebäude abzusichern.
Im Zuge der Prüfung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegungsphase wurden Anpassungen am Entwurf vorgenommen. Um auf Hinweise zur möglichen Belastung durch Kampfmittel zu reagieren, wird ein entsprechender Hinweis in die Satzung aufgenommen, der eine Überprüfung der Bauflächen ermöglicht. Zudem wurde der Text bezüglich des Landschaftsplans des Kreises Wesel korrigiert, um die gesetzlichen Regelungen zum Fortbestehen des Plans korrekt abzubilden.
Hinsichtlich forstlicher Belange wurde festgelegt, dass bei der Errichtung neuer Gebäude ein Abstand von mindestens 25 Metern zur Waldfläche einzuhalten ist. Die geplante Kompensationsmaßnahme wird zudem von einer Obstwiese in eine Aufforstung umgewandelt, um die Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat nun, den Satzungsbeschluss für das Gebiet der Nordbrocker Straße zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 16.1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Gegenstand dieser Vorlage ist die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des als Kerngebiet (MK) festgesetzten Bereichs im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Regelung ist es, eine bestehende Ausnahme für Vergnügungsstätten aufzuheben. Während derzeit für die Gebäude in der Marktstraße 19b und 10c noch Ausnahmen bestehen, soll durch die Änderung das Verbot von Vergnügungsstätten im gesamten Kerngebiet des Bebauungsplanes umgesetzt werden.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum vom 14. April bis zum 16. Mai 2025 statt. Hierzu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht. Aufgrund dieser Ausgangslage empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat am 9. Juli 2025 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 17.7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden vor. Die planungsrechtliche Grundlage soll die Bebauung eines Grundstücks an der Straße „Stockkamp“ mit einem Mehrfamilienhaus ermöglichen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegungsphase im Frühjahr 2025 wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte an, einen Hinweis auf mögliche Geruchsbelästigungen durch umliegende Textilbetriebe in den Bebauungsplan aufzunehmen, was entsprechend umgesetzt wird. Auf die Bedenken der Handwerkskammer Düsseldorf hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Nutzungsmischung im Ortskern reagierte die Verwaltung mit der Einschätzung, dass die bestehende Struktur gewahrt bleibt.
Ebenso gingen Hinweise von Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikationsleitungen, Wasseranschlüssen, Gasleitungen und der Stromversorgung ein. Die Verwaltung bewertete diese Anmerkungen als Hinweise für die spätere Bauausführung, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes haben. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt nun, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 18.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 „Wertherbruch“. Ziel der Anpassung ist die Umwandlung einer städtischen Fläche von landwirtschaftlicher Nutzung in eine Wohnnutzung, um das Planungsrecht an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Regenwasserbeseitigung und der Hochwasserrisikogebiete. Diese konnten durch die Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd sowie eine Korrektur der Hochwasserangaben im Planentwurf ausgeräumt werden. Hinweise der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde zur Bauausführung wurden zur Kenntnis genommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz, wobei der Bebauungsplan bereits Vorgaben für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden nahe der Provinzialstraße enthält.
Bezüglich der Wasserwerke Wittenhorst ist vorgesehen, eine Versorgungsleitung in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen, um die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht einzuschränken. Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau sowie Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sind im Planentwurf durch entsprechende Koordinationspflichten berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 19.Bebauungsplan Nr. 33 "Am Hellefisch" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden zum Bebauungsplan Nr. 33 „Am Hellefisch“ im Ortsteil Hamminkeln entscheiden. Die Vorlage bezieht sich auf die ursprüngliche Planung des Stadtrats vom Juli 2024, die eine Kombination aus einem Kita-Standort und Wohnbebauung vorsah. Da für die Kita ein alternativer Standort gefunden wurde, hat sich das Ziel der Planung geändert. Das neue Vorhaben sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, wobei der Schwerpunkt auf seniorengerechtem und barrierefreiem Wohnen liegt. Geplant ist eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sowie kleinteiliger Ein- und Zweifamilienhausbebauung.
Die Beteiligungsverfahren sollen im Sommer 2025 stattfinden, um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange über die Ziele der Planung sowie mögliche Auswirkungen zu informieren und Anregungen frühzeitig aufzunehmen. Derzeit werden ein Artenschutzbericht, ein Umweltbericht und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt; zudem wurde ein Immissionsschutzbericht in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Berichte sollen im Rahmen der Beteiligungsprozesse zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 20.71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Dieses Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Hellefisch“, welcher die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet zwischen den Straßen „Hellefisch“ und „Bergfrede“ schaffen soll. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst neben dem Bereich des neuen Wohngebiets auch eine südlich gelegene Waldfläche, um diese im Plan korrekt als solche darzustellen.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Damit beide Prozesse den gleichen Bearbeitungsstand erreichen, sieht die Vorlage Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Ausschussmitglied Hoffmann ist bei der Beschlussempfehlung nicht anwesend.Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Ausschussmitglied Hoffmann ist bei der Beschlussempfehlung nicht anwesend. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 21.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Anpassung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau eines Pumptracks im Ortsteil Hamminkeln. Die vorgesehene Fläche liegt auf dem alten Sportplatz südlich des Hallenbades. Dieser Standort wurde aufgrund der Anbindung an die Grund- und Gesamtschule sowie an die Jugendeinrichtung ausgewählt.
Im aktuellen Bebauungsplan ist das Areal als Schulsportanlage festgesetzt. Durch die Änderung soll die Zweckbestimmung auf eine Freizeitanlage erweitert werden. Obwohl im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach dem Baugesetzbuch auf eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden verzichtet werden könnte, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung dieser Beteiligungsverfahren. Ziel ist es, Anregungen und Bedenken bereits in einem frühen Stadium zu berücksichtigen.
Das Vorhaben wurde am 11. Juni 2025 durch jugendliche Ideengeber und das Jugendzentrum der Öffentlichkeit präsentiert. Ein Immissionsschutzgutachten wird derzeit erstellt, während ein Artenschutzgutachten angefragt wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB entscheiden.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 22.4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ entscheiden. Ziel dieser Planung ist die Anpassung der Festsetzungen, um ein ehemaliges Speditionsgelände für eine Wohnbebauung umzunutzen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen ein. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bezirksregierung Düsseldorf gaben Hinweise zu bergbaulichen Gegebenheiten, zum Denkmalschutz und zur Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes, welche in der Planung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Versickerung von Niederschlagswasser hin, woraufhin die Festsetzungen im Bebauungsplan redaktionell ergänzt wurden.
Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Unternehmen Deutsche Telekom Technik GmbH und Westnetz GmbH wurden als Hinweise zur Berücksichtigung bei der Bauausführung aufgenommen. Ebenso sind die Informationen der Wasserwerke Wittenhorst zur Sicherung von Leitungen sowie die Hinweise des Fachdienstes 32 zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln in der Planung berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 23.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen sieht die Errichtung von drei Gebäuden mit insgesamt 35 Wohneinheiten vor. Das Vorhaben umfasst elf Apartments für Menschen mit Behinderungen sowie ältere Personen und weitere 24 Wohneinheiten, wovon vier als Sozialwohnungen konzipiert sind. Geplant ist eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen, um Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die bestehende Infrastruktur effizient zu nutzen.
Das Planungsverfahren wurde aufgrund eines Urteins des Bundesverwaltungsgerichts von einem vereinfachten Verfahren auf das reguläre Verfahren umgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde nach dieser Änderung durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab im Rahmen der Stellungnahme keinen Anlass zur Sorge hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen, da im Planbereich kein Abbau dokumentiert ist und keine Bergbautätigkeiten zu erwarten sind.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies auf die Notwendigkeit hin, neue Telekommunikationsleitungen im Gebiet zu verlegen, und bat um die Berücksichtigung technischer Vorgaben bei der Straßenplanung sowie bei Baumpflanzungen. Die Verwaltung hält fest, dass die Festsetzung unterirdischer Versorgungsleitungen für alle Anbieter gilt und die vorhandenen Straßenbreiten eine entsprechende Trassenführung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt nun den abschließenden Abwägungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss für das Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 24.58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Brünen sieht die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 35 Wohneinheiten vor. Die Planung umfasst barrierefreie Wohnungen, wobei insbesondere 11 Wohneinheiten und ein Gemeinschaftsraum für Menschen mit Behinderungen sowie vier Wohnungen für einkommensschwache Haushalte vorgesehen sind. In den weiteren Gebäuden entstehen jeweils zehn Wohnungen. Neben Mietwohnungen sind auch Eigentumswohnungen Teil des Vorhabens.
Das Verfahren wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in das reguläre Planungsverfahren überführt, da die bisherige Rechtsgrundlage für vereinfachte Verfahren als unvereinbar mit Unionsrecht eingestuft wurde. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ aufgestellt. Die öffentliche Beteiligung fand im Zeitraum von April bis Mai 2025 statt.
Im Rahmen der Stellungnahmen gab die Bezirksregierung Arnsberg keine Bedenken hinsichtlich möglicher bergbaulicher Einwirkungen an, da keine aktuellen Bergbautätigkeiten dokumentiert sind. Die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerte technische Anforderungen zur Sicherung von Leitungstrassen und Abständen zu Baumpflanzungen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese technischen Details im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens abgewogen werden und nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung sind.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 25.55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminklen befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist es, eine bisher als Grünfläche vorgesehene Fläche durch eine Photovoltaikanlage zu ersetzen, deren Strom primär dem Eigenverbrauch eines ansässigen Gastronomiebetriebes dienen soll. Nachdem das Verfahren aufgrund von Mängeln seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zuvor nicht rechtsverbindlich wurde, erfolgte im Zeitraum vom 16. April bis zum 21. Mai 2025 eine erneute Veröffentlichung der Planung.
Im Zuge des Abwägungsprozesses wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, verwiesen jedoch auf technische Details für die Ebene des Bebauungsplanes. Die Deutsche Bahn AG gab ebenfalls keine Einwände gegen die Planung vor, wies aber auf mögliche Emissionen hin. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr empfahl bei einer Bauhöhe von über 30 Metern eine erneute Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sieht die Voraussetzungen für die schadlose Versickerung von Niederschlagswasser als gegeben an. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung, des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Änderung geäußert.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 26.5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Anpassung der Festsetzung für die MehrfamilienhausbebauungZur Vorlage · 2025/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden wird die Anpassung der Festsetzungen für die Mehrfamilienhausbebauung behandelt. Die Fläche auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße dient als Grundlage für die Umwandlung in ein Wohngebiet. Während viele Grundstücke bereits vergeben sind, konnte eine Baufläche von 5167 Quadratmetern für Mehrfamilienhäuser nach zwei Ausschreibungen bislang nicht veräußert werden.
Die derzeitigen Vorgaben begrenzen die Anzahl der Geschossebenen auf drei, die Wohneinheiten pro Gebäude auf acht und die Geschossflächenzahl auf 0,8. Laut Verwaltung führt diese geringe Ausnutzbarkeit dazu, dass ein Verkauf zum angestrebten Preis aktuell nicht darstellbar ist. Zur Verbesserung der Vermarktung werden Anpassungen der Festsetzungen angestrebt. Dies umfasst die Erhöhung der Geschossflächenzahl auf 1,2 sowie den möglichen Wegfall der Begrenzung der Wohneinheiten pro Gebäude. Eine Erhöhung der Geschosszahl auf vier Ebenen wird aufgrund möglicher Auswirkungen auf das städtebauliche Gesamtbild und die Nachbarschaft kritisch gesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für eine solche Änderung auszuarbeiten und zur nächsten Sitzung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße/Am Feldrain" im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße/Am Feldrain“ aufzuheben. Der entsprechende Beschluss wurde ursprünglich am 21. Oktober 2015 gefasst.
Ziel der geplanten Änderung war es, eine Grünfläche an der Straße Am Feldrain in eine Gemeinbedarfsfläche umzuwandeln, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu schaffen. Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weitergeführt, da im Zeitraum 2015/2016 andere Grundstücke zur Unterbringung genutzt wurden.
Im Jahr 2024 schlug die Verwaltung das Grundstück am Feldrain erneut als möglichen Standort für eine zukünftige Flüchtlingsunterbringung vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln lehnte diesen Vorschlag jedoch in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 mehrheitlich ab. Da das ursprüngliche Planungsziel somit nicht mehr verfolgt wird, ist die Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 28.54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 5lag. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Hamminkeln aufzuheben. Die entsprechende Vorlage vom Oktober 2015 sah vor, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ an der Straße Am Feldrain in eine Fläche für den Gemeinbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen umzuwandeln.
Das Verfahren wurde nach dem ursprünglichen Beschluss nicht weiterverfolgt, da im Zeitraum 2015/2016 aufgrund des damaligen Zustroms vorrangig schnell verfügbare Grundstücke genutzt wurden. Da in der Zwischenzeit andere Unterkünfte errichtet wurden, fand die Planung für den Standort Am Feldrain keine weitere Anwendung. Im Jahr 2024 schlug die Verwaltung das Grundstück erneut als möglichen Standort für eine zukünftige Flüchtlingsunterbringung vor. Dieser Vorschlag wurde jedoch im Oktober 2024 vom Rat der Stadt Hamminkeln mehrheitlich abgelehnt. Da das ursprüngliche Planungsziel somit nicht mehr verfolgt wird, sieht die Beschlussvorlage die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. Oktober 2015 vor.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 29.4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Havelich" im Ortsteil Brünen - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2025/0103 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Havelich“ im Ortsteil Brünen aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Damit sollen auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden eingeleitet werden. Ziel der Vorlage ist es, die Sondergebietsteilfläche III sowie eine private Grünfläche aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln.
Die städtebauliche Begründung sieht vor, die Erweiterung des Wochenendhausgebiets zu unterbinden und die Bebauung auf den Bestand zu beschränken. Ein bereits im Jahr 2009 gefasster Beschluss konnte zuvor aufgrund einer Entschädigungsfrist für Grundstückseigentümer nicht realisiert werden. Die Fachabteilung weist darauf hin, dass die aktuelle Nutzung des Gebiets teilweise von der Planung abweicht, da in einem großen Teil der Wochenendhäuser Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Zudem ist eine bauliche Erweiterung der Teilfläche III aufgrund fehlender abwassertechnischer Kapazitäten und Hindernissen beim Kanalanschluss nicht vorgesehen. Die geplante Änderung soll die planungsrechtliche Funktion des Gebiets als Erholungsraum im Außenbereich sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 30.45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2025/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brünen aus dem Jahr 2006 aufzuheben und einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Damit verbunden ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden.
Das Vorhaben steht in engem Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Havelich“. Die geplante Änderung sieht vor, die Teilfläche III des Wochenendhausgebiets sowie die entsprechende Grünfläche in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln. Ziel ist es, die Bebauung auf den bestehenden Bestand zu beschränken und weitere Erweiterungen zu unterbinden.
Als Gründe für diese Planung werden das Fehlen von Anträgen zur Bebauung der Teilfläche III sowie die aktuelle Nutzung als landwirtschaftliche Fläche angeführt. Zudem wird auf die Problematik einer nicht zweckgemätesen Nutzung des Gebiets durch dauerhaften Wohnsitz sowie auf fehlende abwassertechnische Erschließungsmöglichkeiten für die betreffende Teilfläche hingewiesen. Durch den neuen Aufstellungsbeschluss soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans formal wieder aktiviert werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 31.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2025/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 2025/0155 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Nachdem der Rat die entsprechende Satzung bereits am 9. April 2025 beschlossen hatte, sind im Zuge der Feinabstimmung des Durchführungsvertrages Änderungen an der Begründung notwendig geworden.
Grund für die Anpassung ist die Einbeziehung einer P+R-Anlage in den Bebauungsplan. Da diese Fläche eine Vorgabe des Landesbetriebes war, jedoch keinen unmittelbaren funktionalen Bezug zum geplanten Logistikcenter aufweist, soll die Begründung zur Sicherstellung der Rechtssicherheit detaillierter erläutert werden. Hierzu wurde insbesondere das Kapitel 4 zur Erschließung ergänzt. An den inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplans selbst ergeben sich durch diese Ergänzung keine Änderungen.
Aufgrund der formalen Notwendigkeit wird der Satzungsbeschluss vom 9. April 2025 erneut zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Beschluss auf Basis der neuen Unterlagen zu fassen, wobei die modifizierte Begründung als Entscheidungsbegründung dient.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) - 32.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 5. Dezember 2024 zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße aufzuheben. Hintergrund des ursprünglichen Antrags war das Vorhaben eines Einzelbauherrn, ein Wohnhaus in einem Bereich der Mehrhooger Straße zu errichten, der derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Ein im Auftrag erstelltes Rechtsgutachten hat die rechtliche Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Satzung nur für Flächen anwendbar ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da sich die betreffende Fläche jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“ befindet, ist die Einbeziehung über eine Einbeziehungssatzung rechtlich nicht gedeckt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss vom 5. Dezember 204 rückgängig zu machen. Um für das Bauvorhaben des Antragstellers Planungsrecht zu schaffen, wäre nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung lediglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes geeignet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat die entsprechende Entscheidung zur Aufhebung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 33.Antrag auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Ablehnung des AntragesZur Vorlage · 2025/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0141 wird die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln behandelt. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Mehrhooger Straße, für das die Errichtung eines Wohnhauses durch einen Einzelbauherrn angestrebt wird. Da das Areal derzeit als Außenbereich eingestuft ist, war eine Anpassung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorgesehen worden.
Nach Vorliegen eines Rechtsgutachtens und neuerer Erkenntnisse wird die Ablehnung des Antrags begründet. Die betreffende Fläche an der Mehrhooger Straße befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“. Eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen durch eine Satzung nach § 34 BauGB ist für Flächen, die bereits einem qualifizierten Bebauungsplan unterliegen, rechtlich nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den ursprünglichen Ratsbeschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung aufzuheben und den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 34.Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2025/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für ein Grundstück an der Weseler Straße im Ortsteil Brünen wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt. Ziel des Antrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Fläche, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist. Eine Umsetzung würde neben der Satzung auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern, um den städtebaulichen Entwicklungsgeboten zu entsprechen.
Die Verwaltung spricht sich gegen das Vorhaben aus. Aus Sicht der zuständigen Fachabteilung besteht für den Standort keine städtebauliche Notwendigkeit oder Absicht einer baulichen Entwicklung durch die Stadt Hamminkeln. Zudem ergaben Erkenntnisse aus einem Rechtsgutachten, dass eine Einbeziehung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nur für Flächen möglich ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da das betreffende Areal an bestehende Bebauungspläne angrenzt – konkret an das Gewerbegebiet „Gewerbegebiet an der B 70“ sowie das Wohngebiet „Kappertsberg“ –, ist die Aufstellung einer solchen Satzung rechtlich unzulässig. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 29 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 35.3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0126 · Beschlussvorlage
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) gefasst. Ziel der Änderung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielands sowie einer nachhaltigen Raumentwicklung, um Flächenbedarfe für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen. Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 statt.
Die vorliegende Beschlussvorlage beschreibt verschiedene inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Einführung eines 5-Hektar-Grundsatzes zur effizienteren Flächennutzung sowie die Etablierung sogenannter „Flex-Modelle“, um der Bauleitplanung mehr Spielräume bei der Flächeninanspruchnahme zu geben. Im Bereich des Naturschutzes sind Änderungen bei den Zielen für Schutzgebiete und die Walderhaltung vorgesehen, wobei Ausnahmeregelungen für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen sowie ein verstärkter Grundschutz für Waldflächen festgeschrieben werden sollen.
Des Weiteren sieht die Änderung Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vor, indem potenzielle Überflutungsgefahren stärker in der Regionalplanung berücksichtigt werden. Zudem wird die Verankerung von landwirtschaftlichen Kernräumen sowie neue Regelungen zur Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies und Sand vorgesehen. Bestimmte Eckpunkte der Landesplanung, etwa zur Wasserstoffinfrastruktur oder zu spezifischen Großvorhaben, haben nach dem aktuellen Sachstand keine Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln.
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- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 36.Antrag der CDU-Fraktion vom 23.05.2025 - Sachstand VerkehrskonzeptZur Vorlage · 2025/0135 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Sachstand zum Verkehrskonzept angefordert, welches derzeit durch ein Ingenieurbüro für den Ortskern Hamminkeln erarbeitet wird. Im Rahmen der Planungen fand Mitte Mai eine Ortsbesichtigung statt, um Daten zur Straßenlage, zu Stellplätzen sowie zu den Anlagen des Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehrs zu aktualisieren. Am 5. Juni wurden zudem Erhebungen durchgeführt, die unter anderem Knotenstromzählungen im Innenstadtbereich und am Schulzentrum sowie eine Parkraumerhebung umfassten. Die Auswertung dieser Daten ist derzeit im Gange.
Anschließend an die Bestandsanalyse folgen die Bewertung der verschiedenen Verkehrsarten, eine Prognose des motorisierten Verkehrsaufkommens sowie eine Untersuchung von Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsführung. Ziel ist die Entwicklung eines integrierten Verkehrskonzepts für den Innenstadt- und Schulbereich unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmergruppen. Eine Bürgerbeteiligung soll nach der Sitzung des Planungsausschusses im September stattfinden. Der Zeitplan sieht vor, dass die Bestandsbewertung bis Juli 2025, die Prognose bis August 2025 und die Maßnahmenuntersuchung zwischen September und Oktober 2025 abgeschlossen wird. Die Vorstellung des Berichtes in der Politik ist für November geplant, sodass das Konzept bis zum Jahresende vorliegen soll.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 37.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 27.03.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 38.Mitteilungen und Anfragen