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Beschlussvorlage

68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Feststellungsbeschluss

2025/0146 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B. Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Hamminkeln dient als planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Businesscenter“ am Weikensee. Das Vorhaben umfasst Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Restaurant mit Veranstaltungsraum und ein kleines Hotel. Nachdem der Regionalverband Ruhr zunächst raumordnungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche angemeldet hatte, wurde durch den Beschluss des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 9. Mai 2025 ein Zielabweichungsverfahren abgeschlossen, sodass das Planverfahren fortgeführt werden kann.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft und berücksichtigt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen durch den Erhalt oder die Anpassung bestehender Wege gewährleistet bleibt. Für den Naturschutz sind Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln sowie eine ortsrandeinbindende Eingrünung vorgesehen, welche in der verbindlichen Bauleitplanung festgeschrieben sind. Auch die Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietes Wittenhorst wird im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes sichergestellt. Hinweise der Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikations- und Stromleitungen wurden als für die spätere Bauausführung relevante Punkte zur Kenntnis genommen. Zudem regte die Bezirksregierung Arnsberg an, mögliche bergbaurelevante Fragen mit den Rechtsnachfolgern ehemaliger Bergwerksfeldeigentümer zu klären.

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