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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Schwimmschule "Tigerhaie"
- 1.2Grundschule Dingden
- 1.3Frist Bürgerbegehren
- 1.4Haushalt
- 2.Bürgerbegehren auf Fortführung der Grundschule Dingden als vierzügige Grundschule mit 2-fach Turnhalle am Standort der ehemaligen Hauptschule Krechtinger Straße / Am Schienenberg hier: Antrag gemäß § 26 Abs. 2 Sätze 7 und 8 GO NW auf Feststellung der Zulässigkeit mit Ausnahme des Unterschriftenquorums nach § 26 Abs. 4 GO NWZur Vorlage · 2025/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Grundschule Dingden beraten. Das Begehren strebt die Fortführung der Schule als vierzügige Einrichtung mit einer zweifachen Turnhalle am Standort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße bzw. am Schienenberg an. Damit richtet sich das Vorhaben gegen einen Ratsbeschluss vom Dezember 2024, der den Ausbau der Grundschule auf den Standort Weberstraße beschränkte.
Die Antragsteller verlangen die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, wobei das Unterschriftenquorum gemäß der Kommunalwahlordnung ausgenommen werden soll. Die Verwaltung hat geprüft, dass die formellen Anforderungen an die Fragestellung, die Begründung und die Kostenschätzung erfüllt sind. Auch die erforderliche Anzahl an Unterstützern für diesen Antrag ist erreicht.
Grundlage für das aktuelle Verfahren ist eine kürzlich veröffentlichte Machbarkeitsstudie des Büros Drees & Sommer. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der alternative Standort an der Krechtinger Straße sowohl fachlich als auch finanziell als möglich einzustufen ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Ausnahme des Unterschriftenerfordernisses festzustellen. Sollte der Rat dem Begehren nicht beitreten, sieht die Verwaltung die Möglichkeit vor, weitere Schritte zur Einholung von Unterschriften mit der Kommunalaufsichtsbehörde abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Grundschule Dingden hier: Ergebnisse aus den Machbarkeitsstudien und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zukünftige Kapazitätsplanung der Grundschule Dingden wird aufgrund steigender Schülerzahlen und neuer Anforderungen an den Ganztagsbetrieb sowie die Inklusion bearbeitet. Da die aktuellen Räumlichkeiten für eine geplante Ausweitung der Schulgröße nicht ausreichen, wurden Machbarkeitsstudien für verschiedene Standortvarianten beauftragt.
Im Rahmen des Verfahrens werden zwei Hauptvarianten untersucht: Die Erweiterung des Standorts an der Weberstraße (Variante 1) sowie die Prüfung des Standorts Krechtinger Straße (Variante 2). Eine zusätzliche Option, die Einbeziehung privater Flächen an der Weberstraße zur Erweiterung der Schulfläche (Variante 1+), wird ebenfalls betrachtet, wobei die Verwaltung auf mögliche langfristige Mietkosten hinweist.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien des Ingenieurbüros Drees & Sommer für die Varianten 1 und 2 liegen vor und werden in einer Sondersitzung am 7. Juli 2025 vorgestellt. Für den Standort Weberstraße umfasst das Konzept bauliche Maßnahmen an der bestehenden Bausubstanz sowie einen Erweiterungsbau. Die Studien vergleichen dabei Konzepte für eine 3,5-zügige und eine 4-zügige Nutzung, wobei Unterschiede in der Nutzfläche, dem Umsetzungszeitraum und den Investitionskosten bestehen. Ein Abriss und Neubau der Sporthalle ist für beide Konzepte vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 07.07.2025 · Bauausschuss (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 07.07.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (25. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 4.Aufnahme von Gesprächen mit der Schwimmschule "Tigerhaie" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.25Zur Vorlage · 2025/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, Gespräche mit der Schwimmschule „Tigerhaie“ zu führen, um zusätzliche Schwimmkurse im Hallenbad Hamminkeln anzubieten. Aktuell werden im Hallenbad Kurse eines Sportvereins in Zusammenarbeit mit städtischem Personal durchgeführt. Die Teilnehmerstruktur besteht zu 80 Prozent aus Kindern aus Hamminkeln und zu 20 Prozent aus anderen Kommunen. Da das Hallenbad von Mai bis August geschlossen bleibt, können Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr entstehen.
Seitens der Betriebsleitung des Hallenbades wird kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Kursen gesehen. Eine Erweiterung der Kursangebote würde eine Erhöhung der Personalkosten zur Folge haben, da die aktuellen Betriebszeiten auf den Personalbestand abgestimmt sind. Da die Schwimmschule „Tigerhaie“ ein kommerzielles Angebot darstellt, müssten die Kosten für die Hallennutzung ermittelt und von der Schwimmschule erstattet werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Kontaktaufnahme zur Schwimmschule zu beauftragen. Die Verwaltung soll zudem eine mögliche Kooperation zur Durchführung von Kursen prüfen und über die Ergebnisse der Gespräche im Ausschuss berichten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltung(en) - 5.Schaffung von zusätzlichen Stellen der Schulsozialarbeit an den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grundschulen der Stadt Hamminkeln haben die Schaffung zusätzlicher Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit beantragt. Hintergrund des Antrags ist eine gestiegene Nachfrage nach Unterstützung, die mit der zunehmenden Komplexität im Schulwesen sowie steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf begründet wird. Die Verwaltung hat die Notwendigkeit einer Ausweitung der Stellen zur Sicherung der schulischen Angebote bestätigt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Ausbau um insgesamt drei Stellen vor, die im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt werden sollen. Konkret ist eine Erhöhung der Kapazitäten an der Grundschule Brünen und der Grundschule Hamminkeln um jeweils eine halbe Stelle sowie eine Aufstockung an der Grundschule Dingden auf eine Vollzeitstelle vorgesehen. Für die Grundschule Mehrhoog inklusive des Teilstandorts Wertherbruch wird eine zusätzliche Besetzung von insgesamt einer Stelle beantragt. Die jährlichen Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 225.000 Euro geschätzt. Eine Besetzung der neuen Stellen soll spätestens zum 1. August 2026 erfolgen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport wird die Vorlage am 25. Juni 2025 beraten, bevor der Rat der Stadt Hamminklen am 9. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet. Die Schulaufsicht wird in der Sitzung des Ausschusses Stellung nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 6.Weiterführung DeutschlandticketZur Vorlage · 2025/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Weiterführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler in Hamminkeln für das Schuljahr 2025/26 vor. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung von Fahrausweisen für nach dem Schulgesetz NRW berechtigte Personen als auch ein vergünstigtes Angebot für selbstzahlende Schülerinnen und Schüler, bei dem der Preis um 20 Euro reduziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine dauerhafte Bindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen.
Die Finanzierung des vergünstigten Tickets für Selbstzahler erfolgt durch die bisherigen Aufwendungen des Schulträgers, Eigenanteile der Schüler sowie zusätzliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Stadt Hamminkeln als Schulträger sinken die Kosten pro Ticket von bisher 848,12 Euro auf 696 Euro. Die daraus resultierenden Einsparungen werden dem Verkehrsverbund zugeführt, um den Preisnachlass für Selbstzahler zu ermöglichen. Laut Verwaltung entstehen dadurch im Schuljahr 2025/26 keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Weiterführung des Deutschlandtickets zu beschließen. Da der bestehende Vertrag für Schokotickets weiterhin besteht, bleibt eine Rückkehr zum bisherigen Modell möglich, sollte die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen künftig nicht mehr gewährleistet sein.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Sportförderung, hier Antrag Grün-Weiß-LankernZur Vorlage · 2025/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der F.C. Grün-Weiß Lankern hat einen Antrag auf Sportförderung gestellt, der die Erneuerung einer Kunstrasenfläche sowie einen jährlichen Zuschuss von 20.000 Euro für Betriebskosten umfasst.
Für die Erneuerung der Verschleißdecke des Kunstrasens sieht die Verwaltung eine Förderung von bis zu 78.000 Euro für das Jahr 2026 vor. Die Gewährung ist an Bedingungen geknüpft, darunter ein Zuschuss von 20 Prozent der Gesamtkosten sowie der Nachweis einer verbleibenden Pachtlaufzeit von mindestens 20 Jahren. Der entsprechende Nachweis über die Vertragslaufzeit lag zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor.
Hinsichtlich des beantragten jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 20.000 Euro für Kosten wie Wasser, Strom und Gas schlägt die Verwaltung eine Ablehnung vor. Als Gründe werden die angespannte Haushaltslage der Stadt Hamminkeln sowie ein potenzieller administrativer Mehraufwand bei einer Änderung der Berechnungsgrundlagen angeführt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Mittel für den Kunstrasenplatz in Höhe von bis zu 78.000 Euro bereitzustellen, jedoch keinen weiteren Beitrag zur Unterstützung der Betriebskosten zu leisten. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die aktuellen Sportförderrichtlinien zu überarbeiten und diese im Jahr 2026 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) einstimmigb) einstimmig bei 16 Enthaltungenc) einstimmig
- 25.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: A) Einstimmig. B) 9 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen. C) Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: a) einstimmigb) einstimmig bei 16 Enthaltungenc) einstimmig - 8.Weitere Nutzung der Grundschule Hamminkeln an der Bislicher StraßeZur Vorlage · 2025/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2025/0110 einen Vorschlag zur künftigen Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule an der Bislicher Straße vorgelegt. Hintergrund ist ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Stadtgebiet, der durch die Entwicklung neuer Wohngebiete und Zuzug begründet wird.
Ein Investor hat Konzepte zur Umstrukturierung des Gebäudekomplexes eingereicht. Die Entwürfe sehen vor, Flächen im Erdgeschoss in eine Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen umzuwandeln. Im Obergeschoss sollen Wohnungen für soziale Belange entstehen. Da die Grundschule im Sommer 2025 in das neue Schulgebäude an der Diersfordter Straße umzieht, ist nach einer einjährigen Bauphase der Betrieb der neuen Kita zum Kitajahr 2026/27 geplant. Das Landesjugendamt hat die vorliegenden Skizzen bereits geprüft und als den Anforderungen entsprechend bewertet.
Die zuständige Fachabteilung befürwortet die Umnutzung des Gebäudes und schlägt vor, die Umsetzung der Maßnahme gemeinsam mit dem Investor in Auftrag zu geben. In die politische Beratung soll zudem ein Antrag der CDU-Fraktion einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Folgenutzung Grundschule Hamminkeln hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung der Unterbringung der Förderschule aus RingenbergZur Vorlage · 2025/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, die Prüfung einer Nachnutzung des aktuellen Grundschulgebäudes in Hamminkeln als Standort für die Förderschule aus Ringenberg zu veranlassen. Ziel ist es, nach dem Umzug der Grundschule in ein neues Gebäude im Sommer 2025 eine Mietregelung zu finden, die für die Stadt Hamminkeln aufwandsneutral bleibt.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung dieses Antrags. Sie führt an, dass eine Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs in Ringenberg aufgrund formalrechtlicher Vorgaben nicht möglich sei. Zudem verweist die Verwaltung auf einen bestehenden Ratsbeschluss vom Oktober 2024, der die Umnutzung des Gebäudes zu einer Kindertageseinrichtung vorsieht. In diesem Rahmen soll die Umsetzung eines Kita-Projekts mit einem Investor vorangetrieben werden. Frühere Vorschläge zur Nutzung als Heimatmuseum oder für Wohnprojekte wurden bereits im Rahmen der Entscheidung über nicht zweckgebundene Immobilien berücksichtigt. Für eine Nutzung durch die Förderschule wären zudem voraussichtlich bauliche Anpassungen an die pädagogischen Anforderungen erforderlich.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und die Planung zur Umwandlung des Gebäudes in eine Kindertageseinrichtung wie beschlossen weiterzuverfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 02.07.2025 · Bauausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.Verlängerung des Mietvertrags mit dem Neukirchener Erziehungsverein in der ehem. Grundschule Ringenberg hier: Beschluss über die weitere NutzungZur Vorlage · 2025/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0161 geht es um die weitere Nutzung der ehemaligen Grundschule in Ringenberg. Der aktuelle Mietvertrag mit dem Neukirchener Erziehungsverein läuft bis zum 31. Dezember 2026, und der Mieter hat den Wunsch nach einer Verlängerung geäußert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Mieter die Nebenkosten für die Schule sowie Teile der Turnhalle übernimmt und auch die Kosten des städtischen Bauhofes für die Pflege der Außenanlagen erstattet. Die Stadt trägt lediglich die Kosten für die bauliche Unterhaltung, Wartung und Abschreibung, was jährliche Kosten von etwa 10.000 Euro sowie Abschreibungen von circa 66.000 Euro umfasst. Zudem hat der Mieter die Schulgartenflächen auf eigene Kosten umgestaltet. Laut Verwaltung würden bei einer Nichtnutzung oder einer anderweitigen städtischen Nutzung ähnliche Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten ohne entsprechende Einnahmen anfallen.
Die Grundsatzentscheidung über die Beibehaltung des Standorts für die Förderschule wird im öffentlichen Teil behandelt, während die Details des neuen Mietvertrags in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten werden sollen. Parallel dazu liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, den Standort der Förderschule an die Bislicher Straße in Hamminkeln zu verlegen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Nutzung des Gebäudes durch den Neukirchener Erziehungsverein beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 02.07.2025 · Bauausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Schulwegsicherung zur Grundschule in Mehrhoog hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Juni 2025Zur Vorlage · 2025/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Beschlussvorlage 2025/0166 einen Antrag zur Schulwegsicherung für die Grundschule in Mehrhoog vorgelegt. Der am 11. Juni 2025 eingereichte Antrag befasst sich mit der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Bahnhofstraße und Halderner Straße. Die Fraktion fordert, an diesem Knotenpunkt einen Zebrastreifen als Fußgängerüberweg einzurichten. Zudem wird angeregt, auf der Halderner Straße im Bereich der 30-km/h-Zone entsprechende Markierungen und Kennzeichnungen auf der Fahrbahn vorzunehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Anfrage zur Kenntnis nimmt und die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Bürgermeister überweist, damit diese als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt werden kann. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung der Maßnahmen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Raveling ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Raveling ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 12.Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre Blumenkamper Straße im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2025/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 32 in der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Der Rat der Stadt hatte im April 2025 den Aufstellungsbeschluss für diesen Plan sowie die damit verbundene Veränderungssperre beschlossen, um die Bauleitplanung abzusichern und Entwicklungen zu verhindern, die den Planungszielen widersprechen könnten.
Der Antrag bezieht sich auf die geplante Nutzung eines Bestandsgebäudes in der Blumenkamper Straße. Nach einer Sanierung des Gebäudes soll die Fläche im Erdgeschoss künftig als Büro genutzt werden, während die Flächen im Obergeschoss vorerst ungenutzt bleiben. Die zuständigen Fachdienste bewerten das Vorhaben so, dass es nicht den Planungszielen widerspricht. Eine Büronutzung sei im Rahmen der angedachten Mischnutzung möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass das Gebäude als rahmengebender Teil des Straßenraums in die künftige Bebauungsplanung einbezogen wird und somit dauerhaft erhalten bleibt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der Ausnahme von der Veränderungssperre für diese Umnutzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Antrag auf die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg. Konkret umfasst das Vorhaben die Flurstücke 96, 97, 98 und 208 in der Gemarkung Ringenberg, Flur 9. Ziel der Änderung ist es, die rechtliche Basis für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen zu festlegen.
Die Vorlage ordnet sich dem Ziel der Stadt an, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Seitens der zuständigen Fachdienste wird der Antrag befürwortet. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Empfehlung zur Zustimmung des Antrags sowie zum Aufstellungsbeschluss für die 72. Änderung vorlegen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 geplant, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.Antrag auf die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden zu schaffen. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die Grundstücke Flurstück 40 und 43 in der Gemarkung Dingden, Flur 23. Ziel der Maßnahme ist es, die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festzulegen.
Die zuständige Fachabteilung befürwortet das Vorhaben. Die Änderung steht im Einklang mit dem Ziel der Stadt, weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie auszuweisen. Durch die Maßnahme wird ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien erwartet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 15.Antrag auf die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0115 liegt ein Antrag für die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Brünen, Flur 9, Flurstück 330.
Die Planung knüpft an das Ziel der Stadt Hamminkeln an, weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen, und trägt zum Ausbau regenerativer Energien bei. Die zuständige Fachabteilung befürwortet den Antrag. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird die Vorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 beraten. Es wird empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Zustimmung zum Antrag sowie die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen. Die entsprechende Entscheidung im Rat ist für den 9. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 16.Antrag auf die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Der Antrag umfasst spezifische Grundstücke in der Gemarkung Brünen, konkret die Flurstücke 28, 34, 155, 156 und 164 in der Flur 15 sowie das Flurstück 28 in der Flur 17.
Mit dieser Änderung sollen Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, was dem Ziel der Stadt entspricht, weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitzustellen. Die zuständige Fachabteilung befürwortet den Antrag. Die Maßnahme wird als Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien bewertet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 17.Antrag auf die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen.
Der Antrag umfasst die Änderung spezifischer Grundstücke in der Gemarkung Brünen, konkret das Flurstück 164 in der Flur 15 sowie die Flurstücke 92, 93, 94, 96, 345 und 346 in der Flur 16. Ziel der Änderung ist es, Flächen für die Windenergie auszuweisen, was im Einklang mit den städtischen Zielen zur Förderung erneuerbarer Energien steht. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben und sieht darin einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 18.Antrag auf die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0149 wird die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden beantragt. Der Antrag umfasst spezifische Grundstücke in der Gemarkung Dingden, Flur 17, konkret die Flurstücke 29, 30, 39, 74, 75, 76 und 77. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zu schaffen.
Die Vorlage bezieht sich auf eine vorangegangene Planung und ordnet sich dem Ziel der Stadt Hamminkeln unter, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Die Verwaltung befürwortet den Antrag mit der Begründung, dass dieser einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien leistet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 19.Antrag auf die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln beantragt. Ziel ist die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen, konkret auf den Flurstücken 18 und 110 in der Flur 13 der Gemarkung Brünen.
Das Vorhaben sieht vor, im Rahmen eines Repowering-Prozesses bestehende Anlagen innerhalb einer vorhandenen Windkonzentrationszone durch zwei größere und leistungsfähigere Windenergieanlagen zu ersetzen. Zudem ist die Errichtung einer weiteren Anlage in räumlicher Nähe, jedoch außerhalb der aktuellen Konzentrationszone, vorgesehen. Derzeit finden Abstimmungen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde statt, um die rechtlichen Möglichkeiten für diese Maßnahmen zu prüfen. Sollte das Repowering der drei ursprünglichen Anlagen nicht wie geplant umsetzbar sein, dient die Änderung des Flächennutzungsplanes dazu, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau und Betrieb einer dritten Anlage zu schaffen.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag, da dieser einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien leistet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 20.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Veranstaltungshalle, eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Depot“ im Ortsteil Dingden beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Veranstaltungshalle sowie eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes auf einem Grundstück in der Gemarkung Dingden. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der notwendigen Planungsrechte für diese baulichen Maßnahmen.
Der geplante Lebensmittelmarkt soll eine bestehende Verkaufsfläche ersetzen, da der aktuelle Standort den modernen Anforderungen an die Flächenstruktur nicht mehr entspricht und eine Erweiterung am bisherigen Standort nicht möglich ist. Durch die Verlagerung könnte die derzeitige Fläche zur Erweiterung eines benachbarten Altenheims genutzt werden. Da der geplante Standort nicht als zentraler Versorgungsbereich eingestuft ist, muss im Rahmen der Planung nachgewiesen werden, dass die Ansiedlung aus städtebaulichen Gründen zulässig ist und die Versorgung in den zentralen Bereichen nicht beeinträchtigt wird. Hierzu soll ein Gutachten erstellt werden, welches von der Verwaltung in Auftrag gegeben wird. Der Drogeriemarkt wird dem kleinflächigen Einzelhandel zugeordnet und soll sich städtebaulich in die angrenzende Wohnbebauung integrieren.
Die geplante Veranstaltungshalle soll Vereinen und Bürgergemeinschaften für kulturelle Zwecke sowie Brauchtumspflege zur Verfügung stehen. Die Kombination der verschiedenen Nutzungen soll eine effiziente Flächennutzung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Tekaat ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Tekaat ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln beraten. Das geplante Vorhaben am Weikensee umfasst Bürogebäude, Produktions- und Gewerbehallen sowie ein Restaurant mit Veranstaltungsraum und ein kleines Hotel.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine planrelevanten Einwände erhoben. Die Sicherstellung einer Zufahrt zum Schiffsmodellbauclub wurde in der Planung berücksichtigt. Die Beteiligung der Behörden führte zu verschiedenen Hinweisen, die in der Abwägung behandelt wurden. So soll die Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen gewahrt bleiben und die Belange des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes – etwa durch eine ortsrandeinbindende Eingrünung und Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln – berücksichtigt werden. Die Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet soll die Einhaltung des Immissionsschutzes sicherstellen, während die Vorgaben des Wasserschutzes im Plan verankert sind.
Aufgrund von Hinweisen der Bezirksregierung zur Kampfmittelproblematik und zum potenziellen Vorhandensein archäologischer Bodendenkmäler hat der Vorhabenträger Untersuchungen zur Überprüfung der Verdachtsflächen sowie eine Sachverhaltsermittlung in Auftrag gegeben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägungsbeschlüsse für die öffentliche Auslegung sowie den Satzungsbeschluss zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B.Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B.Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 22.68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Hamminkeln dient als planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Businesscenter“ am Weikensee. Das Vorhaben umfasst Bürogebäude, Gewerbehallen, einen Großhandel sowie ein Restaurant mit Veranstaltungsraum und ein kleines Hotel. Nachdem der Regionalverband Ruhr zunächst raumordnungsrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche angemeldet hatte, wurde durch den Beschluss des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 9. Mai 2025 ein Zielabweichungsverfahren abgeschlossen, sodass das Planverfahren fortgeführt werden kann.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft und berücksichtigt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen durch den Erhalt oder die Anpassung bestehender Wege gewährleistet bleibt. Für den Naturschutz sind Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln sowie eine ortsrandeinbindende Eingrünung vorgesehen, welche in der verbindlichen Bauleitplanung festgeschrieben sind. Auch die Einhaltung der Vorgaben des Wasserschutzgebietes Wittenhorst wird im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes sichergestellt. Hinweise der Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikations- und Stromleitungen wurden als für die spätere Bauausführung relevante Punkte zur Kenntnis genommen. Zudem regte die Bezirksregierung Arnsberg an, mögliche bergbaurelevante Fragen mit den Rechtsnachfolgern ehemaliger Bergwerksfeldeigentümer zu klären.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B. Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B. Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 23.Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Außenbereichssatzung „Nordbrocker Straße“ im Ortsteil Dingden beraten. Die Satzung sieht vor, zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten für bauliche Anlagen, insbesondere von Nebengebäuden, zu schaffen sowie Bestandsgebäude abzusichern.
Im Zuge der Prüfung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegungsphase wurden Anpassungen am Entwurf vorgenommen. Um auf Hinweise zur möglichen Belastung durch Kampfmittel zu reagieren, wird ein entsprechender Hinweis in die Satzung aufgenommen, der eine Überprüfung der Bauflächen ermöglicht. Zudem wurde der Text bezüglich des Landschaftsplans des Kreises Wesel korrigiert, um die gesetzlichen Regelungen zum Fortbestehen des Plans korrekt abzubilden.
Hinsichtlich forstlicher Belange wurde festgelegt, dass bei der Errichtung neuer Gebäude ein Abstand von mindestens 25 Metern zur Waldfläche einzuhalten ist. Die geplante Kompensationsmaßnahme wird zudem von einer Obstwiese in eine Aufforstung umgewandelt, um die Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat nun, den Satzungsbeschluss für das Gebiet der Nordbrocker Straße zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 24.1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Gegenstand dieser Vorlage ist die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des als Kerngebiet (MK) festgesetzten Bereichs im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Regelung ist es, eine bestehende Ausnahme für Vergnügungsstätten aufzuheben. Während derzeit für die Gebäude in der Marktstraße 19b und 10c noch Ausnahmen bestehen, soll durch die Änderung das Verbot von Vergnügungsstätten im gesamten Kerngebiet des Bebauungsplanes umgesetzt werden.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum vom 14. April bis zum 16. Mai 2025 statt. Hierzu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht. Aufgrund dieser Ausgangslage empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat am 9. Juli 2025 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 25.7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden vor. Die planungsrechtliche Grundlage soll die Bebauung eines Grundstücks an der Straße „Stockkamp“ mit einem Mehrfamilienhaus ermöglichen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegungsphase im Frühjahr 2025 wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte an, einen Hinweis auf mögliche Geruchsbelästigungen durch umliegende Textilbetriebe in den Bebauungsplan aufzunehmen, was entsprechend umgesetzt wird. Auf die Bedenken der Handwerkskammer Düsseldorf hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Nutzungsmischung im Ortskern reagierte die Verwaltung mit der Einschätzung, dass die bestehende Struktur gewahrt bleibt.
Ebenso gingen Hinweise von Versorgungsunternehmen zur Sicherung von Telekommunikationsleitungen, Wasseranschlüssen, Gasleitungen und der Stromversorgung ein. Die Verwaltung bewertete diese Anmerkungen als Hinweise für die spätere Bauausführung, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes haben. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt nun, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 26.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 „Wertherbruch“. Ziel der Anpassung ist die Umwandlung einer städtischen Fläche von landwirtschaftlicher Nutzung in eine Wohnnutzung, um das Planungsrecht an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Regenwasserbeseitigung und der Hochwasserrisikogebiete. Diese konnten durch die Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd sowie eine Korrektur der Hochwasserangaben im Planentwurf ausgeräumt werden. Hinweise der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde zur Bauausführung wurden zur Kenntnis genommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz, wobei der Bebauungsplan bereits Vorgaben für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden nahe der Provinzialstraße enthält.
Bezüglich der Wasserwerke Wittenhorst ist vorgesehen, eine Versorgungsleitung in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen, um die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht einzuschränken. Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau sowie Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sind im Planentwurf durch entsprechende Koordinationspflichten berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Dieses Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 33 „Am Hellefisch“, welcher die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet zwischen den Straßen „Hellefisch“ und „Bergfrede“ schaffen soll. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst neben dem Bereich des neuen Wohngebiets auch eine südlich gelegene Waldfläche, um diese im Plan korrekt als solche darzustellen.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Damit beide Prozesse den gleichen Bearbeitungsstand erreichen, sieht die Vorlage Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Ausschussmitglied Hoffmann ist bei der Beschlussempfehlung nicht anwesend.Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 28.4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0136 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ entscheiden. Ziel dieser Planung ist die Anpassung der Festsetzungen, um ein ehemaliges Speditionsgelände für eine Wohnbebauung umzunutzen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen ein. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bezirksregierung Düsseldorf gaben Hinweise zu bergbaulichen Gegebenheiten, zum Denkmalschutz und zur Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes, welche in der Planung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Versickerung von Niederschlagswasser hin, woraufhin die Festsetzungen im Bebauungsplan redaktionell ergänzt wurden.
Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Unternehmen Deutsche Telekom Technik GmbH und Westnetz GmbH wurden als Hinweise zur Berücksichtigung bei der Bauausführung aufgenommen. Ebenso sind die Informationen der Wasserwerke Wittenhorst zur Sicherung von Leitungen sowie die Hinweise des Fachdienstes 32 zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln in der Planung berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 29.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen sieht die Errichtung von drei Gebäuden mit insgesamt 35 Wohneinheiten vor. Das Vorhaben umfasst elf Apartments für Menschen mit Behinderungen sowie ältere Personen und weitere 24 Wohneinheiten, wovon vier als Sozialwohnungen konzipiert sind. Geplant ist eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen, um Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die bestehende Infrastruktur effizient zu nutzen.
Das Planungsverfahren wurde aufgrund eines Urteins des Bundesverwaltungsgerichts von einem vereinfachten Verfahren auf das reguläre Verfahren umgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde nach dieser Änderung durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab im Rahmen der Stellungnahme keinen Anlass zur Sorge hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen, da im Planbereich kein Abbau dokumentiert ist und keine Bergbautätigkeiten zu erwarten sind.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies auf die Notwendigkeit hin, neue Telekommunikationsleitungen im Gebiet zu verlegen, und bat um die Berücksichtigung technischer Vorgaben bei der Straßenplanung sowie bei Baumpflanzungen. Die Verwaltung hält fest, dass die Festsetzung unterirdischer Versorgungsleitungen für alle Anbieter gilt und die vorhandenen Straßenbreiten eine entsprechende Trassenführung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt nun den abschließenden Abwägungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss für das Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 30.58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0138 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Brünen sieht die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 35 Wohneinheiten vor. Die Planung umfasst barrierefreie Wohnungen, wobei insbesondere 11 Wohneinheiten und ein Gemeinschaftsraum für Menschen mit Behinderungen sowie vier Wohnungen für einkommensschwache Haushalte vorgesehen sind. In den weiteren Gebäuden entstehen jeweils zehn Wohnungen. Neben Mietwohnungen sind auch Eigentumswohnungen Teil des Vorhabens.
Das Verfahren wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in das reguläre Planungsverfahren überführt, da die bisherige Rechtsgrundlage für vereinfachte Verfahren als unvereinbar mit Unionsrecht eingestuft wurde. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ aufgestellt. Die öffentliche Beteiligung fand im Zeitraum von April bis Mai 2025 statt.
Im Rahmen der Stellungnahmen gab die Bezirksregierung Arnsberg keine Bedenken hinsichtlich möglicher bergbaulicher Einwirkungen an, da keine aktuellen Bergbautätigkeiten dokumentiert sind. Die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerte technische Anforderungen zur Sicherung von Leitungstrassen und Abständen zu Baumpflanzungen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese technischen Details im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens abgewogen werden und nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung sind.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 31.55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminklen befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist es, eine bisher als Grünfläche vorgesehene Fläche durch eine Photovoltaikanlage zu ersetzen, deren Strom primär dem Eigenverbrauch eines ansässigen Gastronomiebetriebes dienen soll. Nachdem das Verfahren aufgrund von Mängeln seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zuvor nicht rechtsverbindlich wurde, erfolgte im Zeitraum vom 16. April bis zum 21. Mai 2025 eine erneute Veröffentlichung der Planung.
Im Zuge des Abwägungsprozesses wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, verwiesen jedoch auf technische Details für die Ebene des Bebauungsplanes. Die Deutsche Bahn AG gab ebenfalls keine Einwände gegen die Planung vor, wies aber auf mögliche Emissionen hin. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr empfahl bei einer Bauhöhe von über 30 Metern eine erneute Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sieht die Voraussetzungen für die schadlose Versickerung von Niederschlagswasser als gegeben an. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung, des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Änderung geäußert.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 32.5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Anpassung der Festsetzung für die MehrfamilienhausbebauungZur Vorlage · 2025/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden wird die Anpassung der Festsetzungen für die Mehrfamilienhausbebauung behandelt. Die Fläche auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße dient als Grundlage für die Umwandlung in ein Wohngebiet. Während viele Grundstücke bereits vergeben sind, konnte eine Baufläche von 5167 Quadratmetern für Mehrfamilienhäuser nach zwei Ausschreibungen bislang nicht veräußert werden.
Die derzeitigen Vorgaben begrenzen die Anzahl der Geschossebenen auf drei, die Wohneinheiten pro Gebäude auf acht und die Geschossflächenzahl auf 0,8. Laut Verwaltung führt diese geringe Ausnutzbarkeit dazu, dass ein Verkauf zum angestrebten Preis aktuell nicht darstellbar ist. Zur Verbesserung der Vermarktung werden Anpassungen der Festsetzungen angestrebt. Dies umfasst die Erhöhung der Geschossflächenzahl auf 1,2 sowie den möglichen Wegfall der Begrenzung der Wohneinheiten pro Gebäude. Eine Erhöhung der Geschosszahl auf vier Ebenen wird aufgrund möglicher Auswirkungen auf das städtebauliche Gesamtbild und die Nachbarschaft kritisch gesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für eine solche Änderung auszuarbeiten und zur nächsten Sitzung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 33.1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße/Am Feldrain" im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße/Am Feldrain“ aufzuheben. Der entsprechende Beschluss wurde ursprünglich am 21. Oktober 2015 gefasst.
Ziel der geplanten Änderung war es, eine Grünfläche an der Straße Am Feldrain in eine Gemeinbedarfsfläche umzuwandeln, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu schaffen. Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weitergeführt, da im Zeitraum 2015/2016 andere Grundstücke zur Unterbringung genutzt wurden.
Im Jahr 2024 schlug die Verwaltung das Grundstück am Feldrain erneut als möglichen Standort für eine zukünftige Flüchtlingsunterbringung vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln lehnte diesen Vorschlag jedoch in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 mehrheitlich ab. Da das ursprüngliche Planungsziel somit nicht mehr verfolgt wird, ist die Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 34.54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 5lag. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Hamminkeln aufzuheben. Die entsprechende Vorlage vom Oktober 2015 sah vor, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ an der Straße Am Feldrain in eine Fläche für den Gemeinbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen umzuwandeln.
Das Verfahren wurde nach dem ursprünglichen Beschluss nicht weiterverfolgt, da im Zeitraum 2015/2016 aufgrund des damaligen Zustroms vorrangig schnell verfügbare Grundstücke genutzt wurden. Da in der Zwischenzeit andere Unterkünfte errichtet wurden, fand die Planung für den Standort Am Feldrain keine weitere Anwendung. Im Jahr 2024 schlug die Verwaltung das Grundstück erneut als möglichen Standort für eine zukünftige Flüchtlingsunterbringung vor. Dieser Vorschlag wurde jedoch im Oktober 2024 vom Rat der Stadt Hamminkeln mehrheitlich abgelehnt. Da das ursprüngliche Planungsziel somit nicht mehr verfolgt wird, sieht die Beschlussvorlage die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. Oktober 2015 vor.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 35.4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Havelich" im Ortsteil Brünen - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2025/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Havelich“ im Ortsteil Brünen aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Damit sollen auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden eingeleitet werden. Ziel der Vorlage ist es, die Sondergebietsteilfläche III sowie eine private Grünfläche aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln.
Die städtebauliche Begründung sieht vor, die Erweiterung des Wochenendhausgebiets zu unterbinden und die Bebauung auf den Bestand zu beschränken. Ein bereits im Jahr 2009 gefasster Beschluss konnte zuvor aufgrund einer Entschädigungsfrist für Grundstückseigentümer nicht realisiert werden. Die Fachabteilung weist darauf hin, dass die aktuelle Nutzung des Gebiets teilweise von der Planung abweicht, da in einem großen Teil der Wochenendhäuser Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Zudem ist eine bauliche Erweiterung der Teilfläche III aufgrund fehlender abwassertechnischer Kapazitäten und Hindernissen beim Kanalanschluss nicht vorgesehen. Die geplante Änderung soll die planungsrechtliche Funktion des Gebiets als Erholungsraum im Außenbereich sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 36.45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2025/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brünen aus dem Jahr 2006 aufzuheben und einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Damit verbunden ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden.
Das Vorhaben steht in engem Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Havelich“. Die geplante Änderung sieht vor, die Teilfläche III des Wochenendhausgebiets sowie die entsprechende Grünfläche in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln. Ziel ist es, die Bebauung auf den bestehenden Bestand zu beschränken und weitere Erweiterungen zu unterbinden.
Als Gründe für diese Planung werden das Fehlen von Anträgen zur Bebauung der Teilfläche III sowie die aktuelle Nutzung als landwirtschaftliche Fläche angeführt. Zudem wird auf die Problematik einer nicht zweckgemätesen Nutzung des Gebiets durch dauerhaften Wohnsitz sowie auf fehlende abwassertechnische Erschließungsmöglichkeiten für die betreffende Teilfläche hingewiesen. Durch den neuen Aufstellungsbeschluss soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans formal wieder aktiviert werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 37.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2025/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 2025/0155 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Nachdem der Rat die entsprechende Satzung bereits am 9. April 2025 beschlossen hatte, sind im Zuge der Feinabstimmung des Durchführungsvertrages Änderungen an der Begründung notwendig geworden.
Grund für die Anpassung ist die Einbeziehung einer P+R-Anlage in den Bebauungsplan. Da diese Fläche eine Vorgabe des Landesbetriebes war, jedoch keinen unmittelbaren funktionalen Bezug zum geplanten Logistikcenter aufweist, soll die Begründung zur Sicherstellung der Rechtssicherheit detaillierter erläutert werden. Hierzu wurde insbesondere das Kapitel 4 zur Erschließung ergänzt. An den inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplans selbst ergeben sich durch diese Ergänzung keine Änderungen.
Aufgrund der formalen Notwendigkeit wird der Satzungsbeschluss vom 9. April 2025 erneut zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Beschluss auf Basis der neuen Unterlagen zu fassen, wobei die modifizierte Begründung als Entscheidungsbegründung dient.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) - 38.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 5. Dezember 2024 zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße aufzuheben. Hintergrund des ursprünglichen Antrags war das Vorhaben eines Einzelbauherrn, ein Wohnhaus in einem Bereich der Mehrhooger Straße zu errichten, der derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Ein im Auftrag erstelltes Rechtsgutachten hat die rechtliche Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Satzung nur für Flächen anwendbar ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da sich die betreffende Fläche jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“ befindet, ist die Einbeziehung über eine Einbeziehungssatzung rechtlich nicht gedeckt.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss vom 5. Dezember 204 rückgängig zu machen. Um für das Bauvorhaben des Antragstellers Planungsrecht zu schaffen, wäre nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung lediglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes geeignet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat die entsprechende Entscheidung zur Aufhebung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 39.Antrag auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Ablehnung des AntragesZur Vorlage · 2025/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0141 wird die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln behandelt. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Mehrhooger Straße, für das die Errichtung eines Wohnhauses durch einen Einzelbauherrn angestrebt wird. Da das Areal derzeit als Außenbereich eingestuft ist, war eine Anpassung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorgesehen worden.
Nach Vorliegen eines Rechtsgutachtens und neuerer Erkenntnisse wird die Ablehnung des Antrags begründet. Die betreffende Fläche an der Mehrhooger Straße befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“. Eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen durch eine Satzung nach § 34 BauGB ist für Flächen, die bereits einem qualifizierten Bebauungsplan unterliegen, rechtlich nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den ursprünglichen Ratsbeschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung aufzuheben und den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 40.Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2025/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für ein Grundstück an der Weseler Straße im Ortsteil Brünen wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt. Ziel des Antrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Fläche, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist. Eine Umsetzung würde neben der Satzung auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern, um den städtebaulichen Entwicklungsgeboten zu entsprechen.
Die Verwaltung spricht sich gegen das Vorhaben aus. Aus Sicht der zuständigen Fachabteilung besteht für den Standort keine städtebauliche Notwendigkeit oder Absicht einer baulichen Entwicklung durch die Stadt Hamminkeln. Zudem ergaben Erkenntnisse aus einem Rechtsgutachten, dass eine Einbeziehung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nur für Flächen möglich ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da das betreffende Areal an bestehende Bebauungspläne angrenzt – konkret an das Gewerbegebiet „Gewerbegebiet an der B 70“ sowie das Wohngebiet „Kappertsberg“ –, ist die Aufstellung einer solchen Satzung rechtlich unzulässig. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 29 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 29 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 41.3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0126-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) veröffentlicht. Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die betroffenen öffentlichen Stellen findet im Zeitraum vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 statt. Ziel der Änderung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielands sowie eine nachhaltige Raumentwicklung, um Flächenbedarfe für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen.
Die geplanten Anpassungen beinhalten unter anderem die Einführung eines 5-Hektar-Grundsatzes zur Förderung einer effizienteren Flächennutzung sowie die Etablierung sogenannter Flex-Modelle. Diese sollen der Bauleitplanung durch Instrumente wie Bedarfskonten oder Sondierungsbereiche mehr Spielraum bei der Flächeninanspruchnahme ermöglichen. Zudem werden Regelungen zum Schutz von Natur und Wald angepasst, wobei der Fokus auf der Walderhaltung und spezifischen Ausnahmen für Infrastrukturprojekte liegt.
Weitere Bestandteile der Änderung sind die Stärkung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowie die Verankerung landwirtschaftlicher Kernräume. Im Bereich der Rohstoffsicherung wird ein Degressionspfad für Kies und Sand vorgesehen, der künftige Einsparungen durch Recycling-Potenziale und Substitution berücksichtigt. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zu diesen raumordnerischen Festlegungen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 42.Straßen- und Wegekonzept -Aktualisierung und ÜberarbeitungZur Vorlage · 2025/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamminkeln überarbeitet das bestehende Straßen- und Wegekonzept aufgrund gesetzlicher Änderungen im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Durch eine Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht ein Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen, die nach diesem Stichtag von den zuständigen politischen Gremien beschlossen wurden. Für solche Projekte sieht das Gesetz stattdessen Erstattungen nach der Straßenausbaubeitragserstattungsverordnung NRW vor.
Das aktualisierte Konzept unterteilt die Maßnahmen in verschiedene Kategorien. Während für Beschlüsse vor dem 1. Januar 2018 weiterhin die Zahlungspflicht der Grundstückseigentümer besteht, können Beiträge für Maßnahmen zwischen 2018 und 2024 gegebenenfalls über Landesförderrichtlinien erstattet werden, wobei kein Rechtsanspruch darauf besteht. Um eine vollständige Übersicht der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten, führt die Verwaltung auch Projekte auf, die nach der Neuregelung nicht mehr zwingend aufzunehmen sind, sowie Maßnahmen zur erstmaligen Erschließung nach dem Baugesetzbuch.
Die vorliegende Liste der Straßenbaumaßnahmen ist als vorläufige Einschätzung der zuständigen Fachabteilung zu verstehen. Eine Anpassung der Planung kann aufgrund sich ändernder Prioritäten oder neuer Erkenntnisse erfolgen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Straßen- und Wegekonzeptes in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.07.2025 · Bauausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 43.Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage auf dem Friedhof Brauereistraße; hier: Antrag der CDU Fraktion vom 07.04.25Zur Vorlage · 2025/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, am Friedhof an der Brauereistraße in Hamminklen öffentlich zugängliche Toilettenanlagen zu errichten. Bis zur Umsetzung soll eine Übergangslösung mit deutlicher Beschilderung geschaffen werden. Hintergrund ist die Sanierung der Friedhofshalle, durch die zwar die Barrierefreiheit während Trauerfeiern verbessert wurde, jedoch kein allgemeiner Zugang außerhalb dieser Anlässe besteht.
Die Verwaltung spricht sich gegen den Antrag aus. Sie weist darauf hin, dass die Nutzung der vorhandenen Anlagen während Beerdigungen über Bestattungsunternehmen sichergestellt ist und in Ausnahmefällen das Personal des Bauhofs unterstützen kann. Ein Bedarf für dauerhaft öffentliche Toiletten an Friedhöfen oder Spielplätzen sei nicht bekannt; alternativ stünden öffentliche Einrichtungen wie das Rathaus zur Verfügung. Zudem verweist die Verwaltung auf die potenziell hohen laufenden Kosten für Reinigung und Vandalismusschutz, die jährlich zwischen 9.000 und 30.000 Euro liegen könnten. Auch bei Investitionen seien hohe Summen zu erwarten. Sollte eine Erweiterung des Angebots verfolgt werden, sei eine ganzheitliche Untersuchung des gesamten Stadtgebietes inklusive Marktplätzen und Spielplätzen notwendig.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 02.07.2025 · Bauausschuss (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 44.Antrag der CDU vom 23.05.2025 - Prüfung einer sicherheitsbezogenen Kooperation mit der Stadt Wesel zur Unterstützung von Veranstaltungen in HamminkelnZur Vorlage · 2025/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung einer sicherheitsbezogenen Kooperation mit der Stadt Wesel zu beauftragen. Ziel ist die Unterstützung von Veranstaltungen in Hamminkeln durch die Nutzung mobiler Sperrmodule zur Absicherung gegen Fahrzeuge. Dabei sollen der Umfang einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen untersucht werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit eine solche Kooperation zur Entlastung ehrenamtlicher Veranstalter beitragen kann.
Derzeit liegt für die Stadt Wesel noch kein Nutzungskonzept für die geplante Beschaffung dieser mobilen Fahrzeugsperren vor. Der Beschaffungsvorgang soll Ende Juni 2025 beginnen, woraufhin die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Eine Entscheidung darüber, ob neben den Veranstaltungen in Wesel auch externe Akteure auf diese Sperrmodule zugreifen können, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Stadt Wesel politisch getroffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, die Möglichkeit einer solchen Kooperation mit der Stadt Wesel zu einem späteren Zeitpunkt abzuklären und über das Ergebnis zu berichten.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 45.Wahl von einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden)Zur Vorlage · 2025/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden) endet am 26. August 2025, da die bisherige Person nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisherige stellvertretende Schiedsperson aus dem Schiedsamtsbezirk IV für das Amt im Bezirk II zu wählen.
Der vorgeschlagene Kandidat erfüllt die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Da der Wohnsitz des Kandidaten im Ortsteil Hamminkeln und nicht unmittelbar im Schiedsamtsbezirk II liegt, wird auf die rechtliche Möglichkeit verwiesen, von der Wohnsitzregelung im Schiedsamtsbezirk abzuweichen. Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung in den lokalen Zeitungen wurden interessierte Personen zur Bewerbung für das Ehrenamt aufgerufen, es gingen jedoch keine weiteren Bewerbungen ein. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Person zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II zu wählen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 46.Antrag zum Haushalt 2025 der CDU-Fraktion: Erarbeitung weiterer KonsolidierungsmaßnahmenZur Vorlage · 2025/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zum Haushalt 2025 vorgelegt, der die Erarbeitung weiterer Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fordert. Dies knüpft an einen Beschluss des Rates vom Dezember 2024 an, mit dem die Verwaltung unter der Federführung des Kämmerers beauftragt wurde, Möglichkeiten zur Einsparung, Effizienzsteigerung und Einnahmenerhöhung zu identifizieren, um eine Steuererhöhung im Jahr 2026 zu vermeiden.
Die Verwaltung beschreibt die Haushaltskonsolidierung als einen fortlaufenden Prozess. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits umgesetzte Maßnahmen existieren, jedoch eine Vielzahl früherer Ansätze politisch abgelehnt wurde. Zudem werden die steigenden Sozialausgaben thematisiert, die weitgehend außerhalb des kommunalen Einflussbereichs liegen, sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konnexitätsprinzip angeführt.
Der Antrag gibt zudem einen Rückblick auf frühere Bemühungen, wie etwa die 2015 auf Antrag der USD eingesetzte Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung. Diese Gruppe prüfte verschiedene Optionen, darunter die Reduzierung von Rats- und Ausschussgrößen, die Einführung neuer Steuern wie einer Pferdesteuer oder die Gründung von Stadtwerken. Des Weiteren werden die Ergebnisse der damaligen Bürgerbeteiligung sowie die dort diskutierten Vorschläge zu kommunalen Dienstleistungen und Infrastruktur aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 47.Vorbereitung der Veräußerung von weiteren Baugrundstücken in WertherbruchZur Vorlage · 2025/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln bereitet die Veräußerung neuer Baugrundstücke im Ortsteil Wertherbruch vor. Grundlage hierfür ist die geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Wertherbruch“. Die Flächen, welche die Stadt im Jahr 2023 erworben hat, umfassen vier Grundstücke für Einfamilienhäuser am Wendehammer der Wiesenstraße sowie eine größere Fläche für Geschosswohnungsbau an der Provinzialstraße.
Für die vier Baugrundstücke an der Wiesenstraße mit einer Größe von jeweils etwa 600 bis 625 Quadratmetern wurde ein Mindestgebot von 140,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge. Für das 2.743 Quadratmeter große Grundstück an der Provinzialstraße ist ein Mindestgebot von 180,00 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, ebenfalls inklusive der entsprechenden Beiträge.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung über das Immobilienangebot auf der Internetseite der Stadt meistbietend auszuschreiben. Ziel ist es, durch die Ausschreibung die Veräußerungserlöse für die Kommune zu stärken. Um Spekulationen zu vermeiden, sollen eine fünfjährige Bebauungsverpflichtung sowie eine zehnjährige Veräußerungsbeschränkung gelten. Eine Verpflichtung zum Selbstbezug der Flächen ist nicht vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieses Vorgehen so zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 48.Einführung einführender Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2025Zur Vorlage · 2025/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, künftig einleitende Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und die Zugänglichkeit komplexer Verwaltungsthemen für Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu erhöhen. Die vorgeschlagene Zusammenfassung soll wesentliche Inhalte, zentrale Entscheidungsfragen sowie mögliche finanzielle oder strategische Auswirkungen kompakt darstellen. Zudem wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts durch die Verwaltung sowie eine Prüfung der dauerhaften Aufnahme dieser Regelung in die Hauptsatzung der Stadt gefordert.
Die Verwaltung spricht sich gegen den Antrag aus. Sie begründet dies mit den organschaftlichen Befugnissen des Bürgermeisters, wonach die Art und Weise der Vorbereitung von Beschlüssen im Ermessen der Verwaltung liegt. Ein Ratsbeschluss über die konkrete Gestaltung der Vorlagen würde in diese Zuständigkeit eingreifen. Zudem wird angeführt, dass eine Regelung in der Hauptsatzung unpassend sei, da es sich um eine interne Angelegenheit der Geschäftsordnung handelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Aufbau von Sitzungsvorlagen bereits durch eine Dienstanweisung geregelt ist und finanzielle Auswirkungen bereits in einem separaten Abschnitt aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 49.Vorlage des 1. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2025Zur Vorlage · 2025/0102 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der erste Quartalsbericht 2025 der Stadt Hamminkeln legt die finanziellen Ergebnisse für den Zeitraum von Januar bis März dar. Die Gesamterträge beliefen sich im ersten Quartal auf rund 17,2 Millionen Euro, was 20 Prozent des geplanten Jahreswertes entspricht. Die Aufwendungen erreichten in diesem Zeitraum 45 Prozent der geplanten Jahressumme.
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 11 Prozent der Planansätze verbucht. Dabei liegt die Gewerbesteuerveranlagung aktuell um 2,5 Millionen Euro hinter dem Plan, wobei im weiteren Jahresverlauf mit einem Anstieg gerechnet wird. Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen bei 33 Prozent des Planwertes; hier wurden Schlüsselzuweisungen sowie Schulpauschalen bereits in voller Höhe erfasst. Die Mittel für den Breitbandausbau sind bislang noch nicht verbucht.
Weitere Ertragsarten wie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (29 Prozent) und privatrechtliche Leistungsentgelte (26 Prozent) bewegen sich im Bereich von etwa einem Viertel der Planansätze. Finanzerträge, darunter Zinserträge aus Investitionen, machen bisher 8 Prozent aus.
Der Bericht weist daraufst, dass die Bekanntmachung des Haushalts 2025 erst nach dem Beschluss am 11. April 2025 erfolgte. Aufgrund der Prognose negativer Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den kommenden Jahren wird der Liquiditätsplanung eine besondere Bedeutung beigemessen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung)
- 50.Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2026Zur Vorlage · 2025/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant für das Jahr 2026 die Einrichtung neuer Ausbildungsplätze, um den künftigen Personalbedarf zu decken. Da bis zum Jahr 2032 voraussichtlich 29 Stellen im kommunalen Bereich wegfallen werden, sollen insgesamt 27 Positionen durch verschiedene Maßnahmen nachbesetzt werden. Dies umfasst Rückkehransprüche, Umorganisationen auf bestehenden Stellen sowie die Einstellung neuer Auszubildender und externer Bewerber.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für das Ausbildungsjahr 2026 die Schaffung von fünf spezifischen Ausbildungsstellen vor. Diese umfassen die Bereiche Inspektoranwärter, Verwaltungsfachangestellte, Fachkraft für Abwassertechnik, Straßenwärter sowie Fachangestellte für Bäderbetriebe. Parallel dazu sollen acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst angeboten werden, wobei ein Platz im Kindergarten am Bach und sieben Plätze in Schulen vorgesehen sind.
Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung belaufen sich auf etwa 110.000 Euro pro Jahr für die Vergütung der Auszubildenden sowie rund 12.000 Euro jährlich für die Bundesfreiwilligendienstleistenden. Diese Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2026 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, den entsprechenden Vorschlag im Rat zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 51.Vierter Sachstandsbericht des DigitalisierungsbeauftragtenZur Vorlage · 2025/0159 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorge 2025/0159 des Digitalisierungsbeauftragten enthält den vierten Sachstandsbericht zur digitalen Entwicklung in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Planung für den Relaunch der städtischen Homepage. Die neue Website soll eine intuitive Bedienung, Barrierefreiheit sowie eine mobile Nutzung ermöglichen und als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen dienen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Der Bericht erläutert potenzielle Anwendungen, wie etwa den Einsatz von Chatbots im Bürgerservice, die Vorprüfung von Anträgen oder die Unterstützung interner Verwaltungsprozesse. Dabei werden neben den technischen Möglichkeiten auch die rechtlichen, ethischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert. Ergänzend führt der Bericht Beispiele für die Optimierung von Geschäftsprozessen durch digitale Maßnahmen auf.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung)
- 52.Benennung von Gremiumsmitgliedern in Drittorganisationen hier: Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband WittenhorstZur Vorlage · 2025/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0165 wird die Nachbesetzung eines stellvertretenden Sitzes in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Wittenhorst beantragt. Anlass für diesen Antrag ist ein Versäumnis bei einer Ratssitzung vom 9. April 2025. Bei der damaligen Beschlussfassung über die Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen wurde im Zuge der Nachbesetzung eines ordentlichen Sitzes die gleichzeitige Nachbesetzung des stellvertretenden Sitzes nicht berücksichtigt.
Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun ein Ratsmitglied für den betreffenden stellvertretenden Sitz vor. Die rechtliche Grundlage für die Nachfolgefeststellung in Organen von Drittorganisationen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche eine Mehrheitswahl im Rat vorsieht. Der Bürgermeister ist bei diesem Abstimmungsprozess ebenfalls stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 53.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 09.04.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 54.Mitteilungen und Anfragen
- 54.1Erweiterung / Umbau Grundschule Brünen
- 54.2Neubau Grundschule Hamminkeln
- 54.3Wiederaufnahme Schulbetrieb Grundschule Ringenberg
- 54.4Behindertenparkplatz "An der Alten Molkerei"
- 54.5Kunstrasen Hamminkeln
- 54.6Schulwegsicherung
- 54.7Besichtigungstermin
- 54.8Amprion
- 54.9Straßenzustand Weseler Straße
- 54.10Spender Hundekotbeutel Pollmannsweg
- 54.11Straßenzustand Brüner Straße / B 473
- 54.12Schulwegsicherung - Antrag der FWI aus 2023