Bürgerbegehren auf Fortführung der Grundschule Dingden als vierzügige Grundschule mit 2-fach Turnhalle am Standort der ehemaligen Hauptschule Krechtinger Straße / Am Schienenberg hier: Antrag gemäß § 26 Abs. 2 Sätze 7 und 8 GO NW auf Feststellung der Zulässigkeit mit Ausnahme des Unterschriftenquorums nach § 26 Abs. 4 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Grundschule Dingden beraten. Das Begehren strebt die Fortführung der Schule als vierzügige Einrichtung mit einer zweifachen Turnhalle am Standort der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße bzw. am Schienenberg an. Damit richtet sich das Vorhaben gegen einen Ratsbeschluss vom Dezember 2024, der den Ausbau der Grundschule auf den Standort Weberstraße beschränkte.
Die Antragsteller verlangen die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, wobei das Unterschriftenquorum gemäß der Kommunalwahlordnung ausgenommen werden soll. Die Verwaltung hat geprüft, dass die formellen Anforderungen an die Fragestellung, die Begründung und die Kostenschätzung erfüllt sind. Auch die erforderliche Anzahl an Unterstützern für diesen Antrag ist erreicht.
Grundlage für das aktuelle Verfahren ist eine kürzlich veröffentlichte Machbarkeitsstudie des Büros Drees & Sommer. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der alternative Standort an der Krechtinger Straße sowohl fachlich als auch finanziell als möglich einzustufen ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Ausnahme des Unterschriftenerfordernisses festzustellen. Sollte der Rat dem Begehren nicht beitreten, sieht die Verwaltung die Möglichkeit vor, weitere Schritte zur Einholung von Unterschriften mit der Kommunalaufsichtsbehörde abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)