4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ entscheiden. Ziel dieser Planung ist die Anpassung der Festsetzungen, um ein ehemaliges Speditionsgelände für eine Wohnbebauung umzunutzen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen ein. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bezirksregierung Düsseldorf gaben Hinweise zu bergbaulichen Gegebenheiten, zum Denkmalschutz und zur Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes, welche in der Planung berücksichtigt wurden. Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Versickerung von Niederschlagswasser hin, woraufhin die Festsetzungen im Bebauungsplan redaktionell ergänzt wurden.
Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Unternehmen Deutsche Telekom Technik GmbH und Westnetz GmbH wurden als Hinweise zur Berücksichtigung bei der Bauausführung aufgenommen. Ebenso sind die Informationen der Wasserwerke Wittenhorst zur Sicherung von Leitungen sowie die Hinweise des Fachdienstes 32 zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln in der Planung berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)