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Beschlussvorlage

Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung Aufstellungsbeschluss

2025/0142 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 5. Dezember 2024 zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße aufzuheben. Hintergrund des ursprünglichen Antrags war das Vorhaben eines Einzelbauherrn, ein Wohnhaus in einem Bereich der Mehrhooger Straße zu errichten, der derzeit als Außenbereich eingestuft ist.

Ein im Auftrag erstelltes Rechtsgutachten hat die rechtliche Zulässigkeit einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Satzung nur für Flächen anwendbar ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da sich die betreffende Fläche jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“ befindet, ist die Einbeziehung über eine Einbeziehungssatzung rechtlich nicht gedeckt.

Aufgrund dieser Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss vom 5. Dezember 204 rückgängig zu machen. Um für das Bauvorhaben des Antragstellers Planungsrecht zu schaffen, wäre nach Ansicht der zuständigen Fachabteilung lediglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes geeignet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat die entsprechende Entscheidung zur Aufhebung empfohlen.

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