Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2025/0137 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen sieht die Errichtung von drei Gebäuden mit insgesamt 35 Wohneinheiten vor. Das Vorhaben umfasst elf Apartments für Menschen mit Behinderungen sowie ältere Personen und weitere 24 Wohneinheiten, wovon vier als Sozialwohnungen konzipiert sind. Geplant ist eine Mischung aus Miet- und Eigentumswohnungen, um Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die bestehende Infrastruktur effizient zu nutzen.

Das Planungsverfahren wurde aufgrund eines Urteins des Bundesverwaltungsgerichts von einem vereinfachten Verfahren auf das reguläre Verfahren umgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde nach dieser Änderung durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab im Rahmen der Stellungnahme keinen Anlass zur Sorge hinsichtlich bergbaulicher Einwirkungen, da im Planbereich kein Abbau dokumentiert ist und keine Bergbautätigkeiten zu erwarten sind.

Die Deutsche Telekom Technik GmbH wies auf die Notwendigkeit hin, neue Telekommunikationsleitungen im Gebiet zu verlegen, und bat um die Berücksichtigung technischer Vorgaben bei der Straßenplanung sowie bei Baumpflanzungen. Die Verwaltung hält fest, dass die Festsetzung unterirdischer Versorgungsleitungen für alle Anbieter gilt und die vorhandenen Straßenbreiten eine entsprechende Trassenführung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt nun den abschließenden Abwägungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss für das Bauvorhaben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge