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Beschlussvorlage

Benennung von Gremiumsmitgliedern in Drittorganisationen hier: Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Wittenhorst

2025/0165 09.07.2025 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2025/0165 wird die Nachbesetzung eines stellvertretenden Sitzes in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Wittenhorst beantragt. Anlass für diesen Antrag ist ein Versäumnis bei einer Ratssitzung vom 9. April 2025. Bei der damaligen Beschlussfassung über die Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen wurde im Zuge der Nachbesetzung eines ordentlichen Sitzes die gleichzeitige Nachbesetzung des stellvertretenden Sitzes nicht berücksichtigt.

Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun ein Ratsmitglied für den betreffenden stellvertretenden Sitz vor. Die rechtliche Grundlage für die Nachfolgefeststellung in Organen von Drittorganisationen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche eine Mehrheitswahl im Rat vorsieht. Der Bürgermeister ist bei diesem Abstimmungsprozess ebenfalls stimmberechtigt.

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