Antrag auf die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen im Ortsteil Ringenberg. Konkret umfasst das Vorhaben die Flurstücke 96, 97, 98 und 208 in der Gemarkung Ringenberg, Flur 9. Ziel der Änderung ist es, die rechtliche Basis für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen zu festlegen.
Die Vorlage ordnet sich dem Ziel der Stadt an, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Seitens der zuständigen Fachdienste wird der Antrag befürwortet. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Empfehlung zur Zustimmung des Antrags sowie zum Aufstellungsbeschluss für die 72. Änderung vorlegen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 geplant, während die Entscheidung im Rat für den 9. Juli 2025 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)