1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Gegenstand dieser Vorlage ist die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des als Kerngebiet (MK) festgesetzten Bereichs im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Regelung ist es, eine bestehende Ausnahme für Vergnügungsstätten aufzuheben. Während derzeit für die Gebäude in der Marktstraße 19b und 10c noch Ausnahmen bestehen, soll durch die Änderung das Verbot von Vergnügungsstätten im gesamten Kerngebiet des Bebauungsplanes umgesetzt werden.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens fand eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum vom 14. April bis zum 16. Mai 2025 statt. Hierzu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht. Aufgrund dieser Ausgangslage empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 26. Juni 2025 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat am 9. Juli 2025 erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)