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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Logistikcenter Isselburger Straße" im Ortsteil Hamminkeln

2025/0155 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 2025/0155 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Logistikcenter Isselburger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln. Nachdem der Rat die entsprechende Satzung bereits am 9. April 2025 beschlossen hatte, sind im Zuge der Feinabstimmung des Durchführungsvertrages Änderungen an der Begründung notwendig geworden.

Grund für die Anpassung ist die Einbeziehung einer P+R-Anlage in den Bebauungsplan. Da diese Fläche eine Vorgabe des Landesbetriebes war, jedoch keinen unmittelbaren funktionalen Bezug zum geplanten Logistikcenter aufweist, soll die Begründung zur Sicherstellung der Rechtssicherheit detaillierter erläutert werden. Hierzu wurde insbesondere das Kapitel 4 zur Erschließung ergänzt. An den inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplans selbst ergeben sich durch diese Ergänzung keine Änderungen.

Aufgrund der formalen Notwendigkeit wird der Satzungsbeschluss vom 9. April 2025 erneut zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Beschluss auf Basis der neuen Unterlagen zu fassen, wobei die modifizierte Begründung als Entscheidungsbegründung dient.

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