Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre Blumenkamper Straße im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 32 in der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Der Rat der Stadt hatte im April 2025 den Aufstellungsbeschluss für diesen Plan sowie die damit verbundene Veränderungssperre beschlossen, um die Bauleitplanung abzusichern und Entwicklungen zu verhindern, die den Planungszielen widersprechen könnten.
Der Antrag bezieht sich auf die geplante Nutzung eines Bestandsgebäudes in der Blumenkamper Straße. Nach einer Sanierung des Gebäudes soll die Fläche im Erdgeschoss künftig als Büro genutzt werden, während die Flächen im Obergeschoss vorerst ungenutzt bleiben. Die zuständigen Fachdienste bewerten das Vorhaben so, dass es nicht den Planungszielen widerspricht. Eine Büronutzung sei im Rahmen der angedachten Mischnutzung möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass das Gebäude als rahmengebender Teil des Straßenraums in die künftige Bebauungsplanung einbezogen wird und somit dauerhaft erhalten bleibt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der Ausnahme von der Veränderungssperre für diese Umnutzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)