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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2025/0145 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied B.Hoffmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2025/0145 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Vorhaben sieht die Errichtung von Bürogebäuden, Produktions- und Gewerbehallen, einem Restaurant mit Veranstaltungsraum sowie einem Hotel am Weikensee vor. Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 15. Juni 2023 und einer Erweiterung des Geltungsbereichs im September 2023 wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung verschiedene fachliche Belange geprüft.

Die Stellungnahmen der beteiligten Institutionen enthalten diverse Anforderungen und Hinweise. Die Landschaftsplanung sowie der Kreis Wesel fordern die Einhaltung der Landschaftsplanung, den Erhalt von Gehölzen und den Schutz von Uferzonen. Im Bereich Artenschutz sind Maßnahmen wie ein Lichtkonzept und Vogelschutzelemente vorzusehen. Die Wasserwirtschaft und die Untere Wasserbehörde verweisen auf die Schutzgebietsverordnung Wittenhorst sowie auf Versickerungsregeln und ein Bauverbot in Gewässerrandstreifen. Die Wasserwerke Wittenhorst merken an, dass die bestehende Trinkwasserleitung unzureichend ist, und schlagen alternative Lösungen für die Löschwasserversorgung vor.

Im Bereich Immissionsschutz und Verkehr sind Schallschutzgutachten sowie die Einhaltung der TA Lärm erforderlich. Während die Autobahn GmbH des Bundes und der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Sicherstellung der Verkehrsleistung fordern, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für ein Verkehrsgutachten. Versorgungsunternehmen wie die Telekom Deutschland GmbH und die Westnetz GmbH fordern die Sicherung ihrer Leitungen bzw. eine frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise zu berücksichtigen und schlägt den Satzungsbeschluss vor.

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