Antrag auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Ablehnung des Antrages
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0141 wird die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln behandelt. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Mehrhooger Straße, für das die Errichtung eines Wohnhauses durch einen Einzelbauherrn angestrebt wird. Da das Areal derzeit als Außenbereich eingestuft ist, war eine Anpassung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vorgesehen worden.
Nach Vorliegen eines Rechtsgutachtens und neuerer Erkenntnisse wird die Ablehnung des Antrags begründet. Die betreffende Fläche an der Mehrhooger Straße befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nummer 26 „Minkelsches Feld II“. Eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen durch eine Satzung nach § 34 BauGB ist für Flächen, die bereits einem qualifizierten Bebauungsplan unterliegen, rechtlich nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den ursprünglichen Ratsbeschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung aufzuheben und den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)