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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 "Wertherbruch" im Ortsteil Wertherbruch - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2025/0125 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. W1 „Wertherbruch“. Ziel der Anpassung ist die Umwandlung einer städtischen Fläche von landwirtschaftlicher Nutzung in eine Wohnnutzung, um das Planungsrecht an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Regenwasserbeseitigung und der Hochwasserrisikogebiete. Diese konnten durch die Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd sowie eine Korrektur der Hochwasserangaben im Planentwurf ausgeräumt werden. Hinweise der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde zur Bauausführung wurden zur Kenntnis genommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz, wobei der Bebauungsplan bereits Vorgaben für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden nahe der Provinzialstraße enthält.

Bezüglich der Wasserwerke Wittenhorst ist vorgesehen, eine Versorgungsleitung in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen, um die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht einzuschränken. Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau sowie Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sind im Planentwurf durch entsprechende Koordinationspflichten berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

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