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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil Brünen

2025/0143 09.07.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 29 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Für ein Grundstück an der Weseler Straße im Ortsteil Brünen wurde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt. Ziel des Antrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer Fläche, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist. Eine Umsetzung würde neben der Satzung auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern, um den städtebaulichen Entwicklungsgeboten zu entsprechen.

Die Verwaltung spricht sich gegen das Vorhaben aus. Aus Sicht der zuständigen Fachabteilung besteht für den Standort keine städtebauliche Notwendigkeit oder Absicht einer baulichen Entwicklung durch die Stadt Hamminkeln. Zudem ergaben Erkenntnisse aus einem Rechtsgutachten, dass eine Einbeziehung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB nur für Flächen möglich ist, die als unbeplanter Innenbereich einzustufen sind. Da das betreffende Areal an bestehende Bebauungspläne angrenzt – konkret an das Gewerbegebiet „Gewerbegebiet an der B 70“ sowie das Wohngebiet „Kappertsberg“ –, ist die Aufstellung einer solchen Satzung rechtlich unzulässig. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen.

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