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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" (vereinfachtes Verfahren) im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2025/0132 26.06.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Anpassung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Bau eines Pumptracks im Ortsteil Hamminkeln. Die vorgesehene Fläche liegt auf dem alten Sportplatz südlich des Hallenbades. Dieser Standort wurde aufgrund der Anbindung an die Grund- und Gesamtschule sowie an die Jugendeinrichtung ausgewählt.

Im aktuellen Bebauungsplan ist das Areal als Schulsportanlage festgesetzt. Durch die Änderung soll die Zweckbestimmung auf eine Freizeitanlage erweitert werden. Obwohl im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach dem Baugesetzbuch auf eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden verzichtet werden könnte, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung dieser Beteiligungsverfahren. Ziel ist es, Anregungen und Bedenken bereits in einem frühen Stadium zu berücksichtigen.

Das Vorhaben wurde am 11. Juni 2025 durch jugendliche Ideengeber und das Jugendzentrum der Öffentlichkeit präsentiert. Ein Immissionsschutzgutachten wird derzeit erstellt, während ein Artenschutzgutachten angefragt wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB entscheiden.

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