3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) gefasst. Ziel der Änderung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielands sowie einer nachhaltigen Raumentwicklung, um Flächenbedarfe für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen. Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 statt.
Die vorliegende Beschlussvorlage beschreibt verschiedene inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Einführung eines 5-Hektar-Grundsatzes zur effizienteren Flächennutzung sowie die Etablierung sogenannter „Flex-Modelle“, um der Bauleitplanung mehr Spielräume bei der Flächeninanspruchnahme zu geben. Im Bereich des Naturschutzes sind Änderungen bei den Zielen für Schutzgebiete und die Walderhaltung vorgesehen, wobei Ausnahmeregelungen für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen sowie ein verstärkter Grundschutz für Waldflächen festgeschrieben werden sollen.
Des Weiteren sieht die Änderung Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vor, indem potenzielle Überflutungsgefahren stärker in der Regionalplanung berücksichtigt werden. Zudem wird die Verankerung von landwirtschaftlichen Kernräumen sowie neue Regelungen zur Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies und Sand vorgesehen. Bestimmte Eckpunkte der Landesplanung, etwa zur Wasserstoffinfrastruktur oder zu spezifischen Großvorhaben, haben nach dem aktuellen Sachstand keine Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis: Vertagt