Dauerbeschluss – Einbringung von Jahresabschlüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zweckverband Hochwasserschutz Issel liegt ein Antrag zur Änderung des Verfahrens bei der Einbringung von Jahresabschlüssen vor. Hintergrund sind Umstellungen beim kommunalen Rechenzentrum, welche eine Einbringung der Abschlüsse im ersten Quartal sowie eine Feststellung im zweiten Quartal jedes Haushaltsjahres erforderlich machen.
Um zusätzliche Sitzungen der Verbandsversammlung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Prozess zu vereinfachen. Die Verwaltung soll künftig die aufgestellten und bestätigten Entwürfe der Jahresabschlüsse nach elektronischer Zuleitung an die Mitglieder direkt einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung weiterleiten können. Die förmliche Vorstellung des Prüfberichts sowie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Verbandsvorstehers sollen weiterhin in Präsenz im Rahmen der regulären Sitzungen erfolgen. Dieser Beschluss ist als Dauerbeschluss konzipiert und gilt bis zu einem etwaigen Widerruf durch die Verbandsversammlung.
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